Informationen des BLSV im Zusammenhang mit steigenden Energiepreisen auf einen Blick
Startseite / Service / News / Sportverein + Klima
Der BLSV informiert
Auf dieser Seite finden Sie FAQs, Handlungsempfehlungen, Hilfestellungen und Links im Zusammenhang mit steigenden Energiepreisen und Energiesparen.
Wussten Sie schon?
67 % aller befragten Vereine schätzen ihre Situation aufgrund der Steigerung der Energiekosten als befriedigend bis mangelhaft ein.
Unsere Mitgliedsvereine wurden nach Ihrer Einschätzung zur Steigerung der Energiekosten im Verein befragt. In der Grafik sieht man das Ergebnis von 925 Teilnehmern der Umfrage. (1=sehr gut, 5=mangelhaft)
Aktuelle News zum Thema
Übersicht – Tätigkeiten, Service Leistungen und politische Lobbyarbeit zum Thema Energiekrise
Die bayerischen Sportvereine dürfen sich im Rahmen des im November letzten Jahres beschlossenen Härtefallfonds über einen zusätzlichen Geldsegen freuen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) setzt den entsprechenden Kabinettsbeschluss vom 06. November 2022 zur weiteren finanziellen Stärkung der Vereine nun wirksam um. Konkret bekommen die Vereine einen einmaligen Zuschuss zum Ausgleich der enorm gestiegenen Energiekosten. Alle Sportvereine in Bayern, die für 2023 eine Vereinspauschale beantragt haben, können den Energiepreiszuschuss bis zum 15. Mai 2023 bei ihren zuständigen Kreisverwaltungsbehörden beantragen.
Für die Betreiber von Sportstätten
Vom DOSB empfohlene Maßnahmen zur Energiereduktion – Stufenplan
Für Vereinsmitglieder
Druckfähige Plakate
Druckfähige Plakate (mit der Möglichkeit, das eigene Vereinslogo einzufügen)
DOSB Umfrage Oktober 2022
Der Deutsche Olympische Sportbund sorgt sich in der Energiekrise um die Vereinslandschaft und hat mithilfe einer Umfrage verlässliche Zahlen eingesammelt, um die Politik auf die Not aufmerksam zu machen.
Ergebnisse der DOSB Umfrage:
Zusammenstellung der Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume im Jahr 2022
Das Ressort „Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit“ des DOSB hat seine Überblickstabelle zur Förderung und Finanzierung von Sportstätten und Sporträume aktualisiert und zum Download bereitgestellt.
Energie-Einspar-Verordnung – kurzfristige Maßnahmen
Als Reaktion auf die Energiekrise hat die Bundesregierung zwei Energieeinsparverordnungen beschlossen. Die Verordnung über kurzfristig wirksame Maßnahmen gilt ab 1. September und sieht als zentrale Maßnahmen Temperaturvorgaben für öffentliche Gebäude, für Arbeitsstätten und ein Heizverbot für Gemeinschaftsräume sowie Vorschriften zur Warmwasserbereitstellung oder Beleuchtung von Gebäuden und Werbeanlagen vor.
Folgen für den Sportbetrieb
Für die Sportausübung selbst resultieren aus dieser Verordnung keine Einschränkungen. Ob die Einschränkungen zur Außenwerbung zwischen 22:00 und 16:00 Uhr auch Auswirkungen auf Werbebanden beim Profisport haben, wird derzeit noch mit dem Bundeswirtschaftsministerium diskutiert. Die Initiative Profisport, die Vertretung der großen Profiligen in Deutschland, hat hier ein Rechtsgutachten vorgelegt und geht davon aus, dass Werbemaßnahmen rund um Sportveranstaltungen in Stadien und Hallen davon nicht betroffen sind.
Umkleideräume sind von der Definition der oben genannten Gemeinschaftsräume bewusst ausgenommen. Die Verordnung über mittelfristige Maßnahmen gilt ab 1. Oktober und muss noch den Bundesrat passieren. Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen Eigentümer*innen von Gebäuden mit Gasheizungen einen Heizungscheck durchführen und die Heizung optimieren lassen – dies gilt entsprechend auch für vereinseigene Sportanlagen oder Funktionsgebäude. Eigentümer von großen Gebäuden (ab 1000qm beheizter Fläche) mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen zudem innerhalb eines Jahres einen hydraulischen Abgleich vornehmen.
Energieversorgungsvertrag gekündigt?
Wenn Ihnen der Versorgungsvertrag gekündigt wurde, kann es sich lohnen, die Kündigung auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.
Dafür steht Ihnen unser Rechtsservice zur Verfügung.
Sofern die betreffenden Verträge vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden, müsste hierfür sogar Rechtsschutz über die vom BLSV bei der ARAG abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung (Sportversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2022) bestehen.
Hier lohnt es sich im Vorfeld mit der ARAG Kontakt aufzunehmen.
Nützliche und hilfreiche Links zum Sparen von Energiekosten
Wir treffen uns bei Null – Unterstützen Sie die Kampagne der Bayerischen Klima-Allianz und erhalten nebenbei noch hilfreiche Tipp zur Energieeinsparung im Sportverein.
Energiewechsel – Informieren Sie sich zu einfachen, nützlichen Energiespar-Tipps, denn jeder kann seinen Beitrag dazu leisten.
Beitrag Bayerischer Rundfunk – Hören Sie rein! In den BR-Podcast zur Gas-Krise – Was können wir tun?
DFB-Ideenkatalog – 87 gute Ideen für Umwelt und Verein.
KFW-Förderung – Nutzen Sie Förderkredite sowie Zuschüsse für soziale Organisationen und Vereine.
Mailings und Pressemitteilungen
Informationen für Sportvereine
Schreiben an Vereine vom 24. November 2022 | Link
Schreiben an Vereine vom 4. August 2022 | PDF-Download