Infor­ma­tio­nen des BLSV im Zusam­men­hang mit stei­gen­den Ener­gie­prei­sen auf einen Blick

Der BLSV informiert

Auf dieser Seite finden Sie FAQs, Hand­lungs­emp­feh­lun­gen, Hilfe­stel­lun­gen und Links im Zusam­men­hang mit stei­gen­den Ener­gie­prei­sen und Energiesparen.

Wuss­ten Sie schon?

67 % aller befrag­ten Vereine schät­zen ihre Situa­tion aufgrund der Stei­ge­rung der Ener­gie­kos­ten als befrie­di­gend bis mangel­haft ein.

Unsere Mitglieds­ver­eine wurden nach Ihrer Einschät­zung zur Stei­ge­rung der Ener­gie­kos­ten im Verein befragt. In der Grafik sieht man das Ergeb­nis von 925 Teil­neh­mern der Umfrage.  (1=sehr gut, 5=mangelhaft)

Aktu­elle News zum Thema

Best-Prac­tice-Beispiel TSV Burgpreppach
Zusätz­li­che 30 Millio­nen Euro für den baye­ri­schen Sport vom Freistaat
Sport­ver­eine profi­tie­ren durch weit­rei­chende Beschlüsse

Über­sicht – Tätig­kei­ten, Service Leis­tun­gen und poli­ti­sche Lobby­ar­beit zum Thema Energiekrise

Die baye­ri­schen Sport­ver­eine dürfen sich im Rahmen des im Novem­ber letz­ten Jahres beschlos­se­nen Härte­fall­fonds über einen zusätz­li­chen Geld­se­gen freuen. Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium des Innern, für Sport und Inte­gra­tion (StMI) setzt den entspre­chen­den Kabi­netts­be­schluss vom 06. Novem­ber 2022 zur weite­ren finan­zi­el­len Stär­kung der Vereine nun wirk­sam um. Konkret bekom­men die Vereine einen einma­li­gen Zuschuss zum Ausgleich der enorm gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten. Alle Sport­ver­eine in Bayern, die für 2023 eine Vereins­pau­schale bean­tragt haben, können den Ener­gie­preis­zu­schuss bis zum 15. Mai 2023 bei ihren zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den bean­tra­gen.

Für die Betrei­ber von Sportstätten

Vom DOSB empfoh­lene Maßnah­men zur Ener­gie­re­duk­tion – Stufenplan

Für Vereins­mit­glie­der

Druck­fä­hige Plakate

Druck­fä­hige Plakate (mit der Möglich­keit, das eigene Vereins­logo einzufügen)

 

 

DOSB Umfrage Okto­ber 2022

Der Deut­sche Olym­pi­sche Sport­bund sorgt sich in der Ener­gie­krise um die Vereins­land­schaft und hat mithilfe einer Umfrage verläss­li­che Zahlen einge­sam­melt, um die Poli­tik auf die Not aufmerk­sam zu machen.

Ergeb­nisse der DOSB Umfrage:

Finale Auswer­tung für Bayern

Info­gra­fik der Umfrage

Zusam­men­stel­lung der Bundes­för­der­pro­gramme für Sport­stät­ten und Sport­räume im Jahr 2022

Das Ressort „Sport­stät­ten, Umwelt und Nach­hal­tig­keit“ des DOSB hat seine Über­blick­s­ta­belle zur Förde­rung und Finan­zie­rung von Sport­stät­ten und Sport­räume aktua­li­siert und zum Down­load bereitgestellt.

Bundes­för­der­pro­gramme

Ener­gie-Einspar-Verord­nung – kurz­fris­tige Maßnahmen

Als Reak­tion auf die Ener­gie­krise hat die Bundes­re­gie­rung zwei Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nun­gen beschlos­sen. Die Verord­nung über kurz­fris­tig wirk­same Maßnah­men gilt ab 1. Septem­ber und sieht als zentrale Maßnah­men Tempe­ra­tur­vor­ga­ben für öffent­li­che Gebäude, für Arbeits­stät­ten und ein Heiz­ver­bot für Gemein­schafts­räume sowie Vorschrif­ten zur Warm­was­ser­be­reit­stel­lung oder Beleuch­tung von Gebäu­den und Werbe­an­la­gen vor.

Zur Verord­nung

Folgen für den Sportbetrieb

Für die Sport­aus­übung selbst resul­tie­ren aus dieser Verord­nung keine Einschrän­kun­gen. Ob die Einschrän­kun­gen zur Außen­wer­bung zwischen 22:00 und 16:00 Uhr auch Auswir­kun­gen auf Werbe­ban­den beim Profi­sport haben, wird derzeit noch mit dem Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­rium disku­tiert. Die Initia­tive Profi­sport, die Vertre­tung der großen Profi­li­gen in Deutsch­land, hat hier ein Rechts­gut­ach­ten vorge­legt und geht davon aus, dass Werbe­maß­nah­men rund um Sport­ver­an­stal­tun­gen in Stadien und Hallen davon nicht betrof­fen sind.

Umklei­de­räume sind von der Defi­ni­tion der oben genann­ten Gemein­schafts­räume bewusst ausge­nom­men. Die Verord­nung über mittel­fris­tige Maßnah­men gilt ab 1. Okto­ber und muss noch den Bundes­rat passie­ren. Inner­halb der nächs­ten zwei Jahre müssen Eigentümer*innen von Gebäu­den mit Gashei­zun­gen einen Heizungs­check durch­füh­ren und die Heizung opti­mie­ren lassen – dies gilt entspre­chend auch für vereins­ei­gene Sport­an­la­gen oder Funk­ti­ons­ge­bäude. Eigen­tü­mer von großen Gebäu­den (ab 1000qm beheiz­ter Fläche) mit zentra­ler Wärme­ver­sor­gung auf Erdgas­ba­sis müssen zudem inner­halb eines Jahres einen hydrau­li­schen Abgleich vornehmen.

Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trag gekündigt?

Wenn Ihnen der Versor­gungs­ver­trag gekün­digt wurde, kann es sich lohnen, die Kündi­gung auf Recht­mä­ßig­keit prüfen zu lassen.

Dafür steht Ihnen unser Rechts­ser­vice zur Verfügung.

Sofern die betref­fen­den Verträge vor dem 01.01.2022 abge­schlos­sen wurden, müsste hier­für sogar Rechts­schutz über die vom BLSV bei der ARAG abge­schlos­se­nen Rechts­schutz­ver­si­che­rung (Sport­ver­si­che­rungs­ver­trag vor dem 1. Januar 2022)  bestehen.

Hier lohnt es sich im Vorfeld mit der ARAG Kontakt aufzunehmen.

Nütz­li­che und hilf­rei­che Links zum Sparen von Energiekosten

Wir tref­fen uns bei Null – Unter­stüt­zen Sie die Kampa­gne der Baye­ri­schen Klima-Alli­anz und erhal­ten neben­bei noch hilf­rei­che Tipp zur Ener­gie­ein­spa­rung im Sportverein.

Ener­gie­wech­sel – Infor­mie­ren Sie sich zu einfa­chen, nütz­li­chen Ener­gie­spar-Tipps, denn jeder kann seinen Beitrag dazu leisten.

Beitrag Baye­ri­scher Rund­funk – Hören Sie rein! In den BR-Podcast zur Gas-Krise – Was können wir tun?

DFB-Ideen­ka­ta­log – 87 gute Ideen für Umwelt und Verein.

KFW-Förde­rung – Nutzen Sie Förder­kre­dite sowie Zuschüsse für soziale Orga­ni­sa­tio­nen und Vereine.

Kontakt

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