Bund und Länder haben umfangreiche Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht, die dabei helfen sollen, die Folgen der Energiekrise auf die Gesellschaft abzumildern. Neben der Industrie und den Privathaushalten, profitieren auch die Sportvereine von den beschlossenen Unterstützungsleistungen.
Beschlüsse der MPK mit dem Bundeskanzler vom 02. November 2022
Bund und Länder haben sich im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) unter anderem auf folgende Entlastungen geeinigt:
- Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse im kommenden Jahr befristet bis Ende April 2024.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen spätestens ab März 2023 entlastet werden.
- Gaskunden können 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zum verminderten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde beziehen. Für Wärme gilt ein Preis von 9,5 Cent.
- Der Bund übernimmt die Abschlagszahlungen im Dezember.
- Die Bremse für die Strompreise soll zum 1. Januar 2023 Stromkunden entlasten. Die Deckelung soll bei 40 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Alle wichtigen Informationen haben wir in einem FAQ-Dokument zusammengefasst.
Empfehlungen der Sportministerkonferenz (SMK) vom 03./04. November 2022
Im Nachgang zur Bund-Länder-Konferenz fand die Sportministerkonferenz in Mainz statt. Selbst wenn die SMK-Beschlüsse für den Bund nicht bindend sind, setzen sie ein klares Statement pro einer lebendigen Sportlandschaft in Deutschland. Des Weiteren decken sie sich mit den lautstarken Forderungen, die die Landessportbünde in ihrer gemeinsamen Erklärung in München bereits am 23. September 2022 getroffen und sowohl an die Landes- als auch an die Bundespolitik adressiert haben.
Nach den Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie bedeutet die Energiekrise eine erneute immense Belastungsprobe. Dies gilt auch und insbesondere für den Sport, der mehr ist als eine reine Freizeitaktivität. Er ist Teil der sozialen Daseinsvorsorge und erfüllt wichtige gesundheitsfördernde Funktionen in der Gesellschaft. Auch deshalb stand auf der SMK u.a. das Thema „Energiekrise“ im Mittelpunkt.
In der Beschlussvorlage werden die Hilfsmaßnahmen von Seiten des Bundes ausdrücklich begrüßt, darüber hinaus wird nachdrücklich gefordert, dass die Härtefallregelung auch bei Sportvereinen greifen muss: (Kommunale) Sportstätten wie Turnhallen oder Schwimmbäder dürfen den energiebedingten Schließungen nicht zum Opfer fallen.
Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 06. November 2022
Die Bayerische Staatsregierung hat einen Härtefallfonds für soziales Leben und für die Infrastruktur beschlossen. Besser noch: Der Sport ist dabei explizit genannt!
Des Weiteren die großartige Nachricht, dass die Vereinspauschale für das Jahr 2023 erneut verdoppelt werden soll. Nach einer zweimaligen Verdopplung der Vereinspauschale im Jahr 2020 und im Jahr 2021 (jeweils in Höhe von 20 Mio. Euro) steht nun eine weitere Verdopplung in Aussicht. Die Vereinspauschale soll gemäß Beschluss bereits jetzt für 2023 verdoppelt werden.
Zudem soll der Härtefallfonds auch Vereine unterstützen, die keine oder zu geringe Bundeshilfen erhalten haben und die sich aufgrund der aktuellen Energiekrise in einer existenzbedrohenden Lage befinden. Stimmt der Landtag Ende November 2022 als Haushaltsgesetzgeber zu, ist das erneut eine kräftige und wirkungsvolle Unterstützung für Bayerns Sportvereine und ein sehr unbürokratischer Weg der Förderung. Dadurch entsteht weder bei den Vereinen noch bei der Staatsverwaltung zusätzlicher Arbeitsaufwand. Auf die ohnehin üblichen Anträge der Vereine wird ganz einfach das doppelte des sonst gewährten Zuschusses ausgezahlt – ohne zeitraubende Prüfung durch Behörden. Das entlastet die ehrenamtliche Arbeit!
Sobald die Beantragung zu Leistungen aus dem Härtefallfonds möglich ist, steht das BLSV Service-Center jederzeit gerne beratend zur Seite.
Appell an die Mitglieder – 20 Prozent Energieeinsparung im organisierten Sport
Die vorgenannten Beschlüsse und Hilfen sind überaus erfreuliche Nachrichten für die Sportvereine und Sportfachverbände in Bayern. Nichtsdestotrotz appelliert der BLSV auch weiterhin an seine Mitglieder, in den kommenden Monaten mindestens 20 Prozent Energie einzusparen. Dies kann pauschale Schließungen von Schwimmbädern und Sportstätten vermeiden.
Der Sport muss seinen solidarischen Beitrag zur Energieeinsparung leisten und übernimmt somit seine gesellschaftliche Verantwortung.
Tipps und Anregungen zum Energiesparen finden Sie unter nachfolgendem Link.