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Sport­ver­eine profi­tie­ren durch weit­rei­chende Beschlüsse

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Bund und Länder haben umfang­rei­che Maßnah­men­pa­kete auf den Weg gebracht, die dabei helfen sollen, die Folgen der Ener­gie­krise auf die Gesell­schaft abzu­mil­dern. Neben der Indus­trie und den Privat­haus­hal­ten, profi­tie­ren auch die Sport­ver­eine von den beschlos­se­nen Unterstützungsleistungen.

Beschlüsse der MPK mit dem Bundes­kanz­ler vom 02. Novem­ber 2022

Bund und Länder haben sich im Rahmen der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz (MPK) unter ande­rem auf folgende Entlas­tun­gen geeinigt:

  • Einfüh­rung einer Strom- und Gaspreis­bremse im kommen­den Jahr befris­tet bis Ende April 2024.
  • Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher sowie kleine und mitt­lere Unter­neh­men sollen spätes­tens ab März 2023 entlas­tet werden.
  • Gaskun­den können 80 Prozent des Vorjah­res­ver­brauchs zum vermin­der­ten Gaspreis von 12 Cent pro Kilo­watt­stunde bezie­hen. Für Wärme gilt ein Preis von 9,5 Cent.
  • Der Bund über­nimmt die Abschlags­zah­lun­gen im Dezember.
  • Die Bremse für die Strom­preise soll zum 1. Januar 2023 Strom­kun­den entlas­ten. Die Decke­lung soll bei 40 Cent pro Kilo­watt­stunde liegen.

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen haben wir in einem FAQ-Doku­ment zusammengefasst.

Empfeh­lun­gen der Sport­mi­nis­ter­kon­fe­renz (SMK) vom 03./04. Novem­ber 2022

Im Nach­gang zur Bund-Länder-Konfe­renz fand die Sport­mi­nis­ter­kon­fe­renz in Mainz statt. Selbst wenn die SMK-Beschlüsse für den Bund nicht bindend sind, setzen sie ein klares State­ment pro einer leben­di­gen Sport­land­schaft in Deutsch­land. Des Weite­ren decken sie sich mit den laut­star­ken Forde­run­gen, die die Landes­sport­bünde in ihrer gemein­sa­men Erklä­rung in München bereits am 23. Septem­ber 2022 getrof­fen und sowohl an die Landes- als auch an die Bundes­po­li­tik adres­siert haben.

Nach den Einschrän­kun­gen infolge der COVID-19-Pande­mie bedeu­tet die Ener­gie­krise eine erneute immense Belas­tungs­probe. Dies gilt auch und insbe­son­dere für den Sport, der mehr ist als eine reine Frei­zeit­ak­ti­vi­tät. Er ist Teil der sozia­len Daseins­vor­sorge und erfüllt wich­tige gesund­heits­för­dernde Funk­tio­nen in der Gesell­schaft. Auch deshalb stand auf der SMK u.a. das Thema „Ener­gie­krise“ im Mittelpunkt.

In der Beschluss­vor­lage werden die Hilfs­maß­nah­men von Seiten des Bundes ausdrück­lich begrüßt, darüber hinaus wird nach­drück­lich gefor­dert, dass die Härte­fall­re­ge­lung auch bei Sport­ver­ei­nen grei­fen muss: (Kommu­nale) Sport­stät­ten wie Turn­hal­len oder Schwimm­bä­der dürfen den ener­gie­be­ding­ten Schlie­ßun­gen nicht zum Opfer fallen.

Bericht aus der Baye­ri­schen Kabi­netts­sit­zung vom 06. Novem­ber 2022

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat einen Härte­fall­fonds für sozia­les Leben und für die Infra­struk­tur beschlos­sen. Besser noch: Der Sport ist dabei expli­zit genannt!

Des Weite­ren die groß­ar­tige Nach­richt, dass die Vereins­pau­schale für das Jahr 2023 erneut verdop­pelt werden soll. Nach einer zwei­ma­li­gen Verdopp­lung der Vereins­pau­schale im Jahr 2020 und im Jahr 2021 (jeweils in Höhe von 20 Mio. Euro) steht nun eine weitere Verdopp­lung in Aussicht. Die Vereins­pau­schale soll gemäß Beschluss bereits jetzt für 2023 verdop­pelt werden.

Zudem soll der Härte­fall­fonds auch Vereine unter­stüt­zen, die keine oder zu geringe Bundes­hil­fen erhal­ten haben und die sich aufgrund der aktu­el­len Ener­gie­krise in einer exis­tenz­be­dro­hen­den Lage befin­den. Stimmt der Land­tag Ende Novem­ber 2022 als Haus­halts­ge­setz­ge­ber zu, ist das erneut eine kräf­tige und wirkungs­volle Unter­stüt­zung für Bayerns Sport­ver­eine und ein sehr unbü­ro­kra­ti­scher Weg der Förde­rung. Dadurch entsteht weder bei den Verei­nen noch bei der Staats­ver­wal­tung zusätz­li­cher Arbeits­auf­wand. Auf die ohne­hin übli­chen Anträge der Vereine wird ganz einfach das doppelte des sonst gewähr­ten Zuschus­ses ausge­zahlt – ohne zeit­rau­bende Prüfung durch Behör­den. Das entlas­tet die ehren­amt­li­che Arbeit!

Sobald die Bean­tra­gung zu Leis­tun­gen aus dem Härte­fall­fonds möglich ist, steht das BLSV Service-Center jeder­zeit gerne bera­tend zur Seite. 

Appell an die Mitglie­der – 20 Prozent Ener­gie­ein­spa­rung im orga­ni­sier­ten Sport

Die vorge­nann­ten Beschlüsse und Hilfen sind über­aus erfreu­li­che Nach­rich­ten für die Sport­ver­eine und Sport­fach­ver­bände in Bayern. Nichts­des­to­trotz appel­liert der BLSV auch weiter­hin an seine Mitglie­der, in den kommen­den Mona­ten mindes­tens 20 Prozent Ener­gie einzu­spa­ren. Dies kann pauschale Schlie­ßun­gen von Schwimm­bä­dern und Sport­stät­ten vermeiden.

Der Sport muss seinen soli­da­ri­schen Beitrag zur Ener­gie­ein­spa­rung leis­ten und über­nimmt somit seine gesell­schaft­li­che Verantwortung.

Tipps und Anre­gun­gen zum Ener­gie­spa­ren finden Sie unter nach­fol­gen­dem Link.

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