Ihr Weg zur Sportstättenbau Förderung
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Überblick Förderung Sportstättenbau
Hier finden Sie gesammelt alle Informationen rund um die Sportstättenbauförderung.
Der BLSV wurde vom Freistaat Bayern mit der Aufgabe betraut, die freiwillige staatliche Förderung für Vereinssportanlagen zu gewähren und an seine Mitgliedsvereine auszuhändigen. Durch die Gewährung von Zuwendungen sollen die bayerischen Sportvereine in die Lage versetzt werden, selbst Sportstätten zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.
Auf Grundlage der Sportförderrichtlinien haben Vereine die Möglichkeit, je nach Projektgröße einen Kleinantrag oder Regelantrag zu stellen. In beiden Verfahren können Sie eine Förderung für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie den Objekterwerb im Vereins-Sportstättenbau beantragen. Die Antragstellung erfolgt über das Portal verein360.
Fördermöglichkeiten: Max. förderfähige Kosten | Kleinantrag bis 250.000 € | Regelantrag ab 250.000 € |
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1. Standardförderung | 20% Zuschuss | 20% Zuschuss 10% Darlehen |
bis zu 55% Zuschuss | bis zu 55% Zuschuss bis zu 20% Darlehen | |
3. Katastrophenfall (bei unvorhersehbaren Schäden wie Brand, Sturm, Hochwasserschäden) | bis zu 50% Zuschuss | bis zu 50% Zuschuss |
Sofern entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, können Sie sowohl im Kleinantrags- als auch im Regelantragsverfahren je nach Region Anträge für das Sonderförderprogramm bei uns stellen. Bei Schadensfällen (Brand, Sturm, Hochwasser) können Sie auch eine Katastrophenfallförderung beantragen.
Alle Informationen und Downloads rund um die Sportstättenbauförderung finden Sie hier.
Beachten Sie bitte, dass mit den beantragten Maßnahmen erst begonnen werden darf, wenn das Ressort Förderung Sportstätte die schriftliche Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat. Als förderschädlicher Baubeginn ist die eigene Arbeitsleistung, der Materialeinkauf und die Auftragsvergabe zu werten. Vorbereitende Planungsleistungen (KG 700) oder auch Ihr Antrag für Ihre Baugenehmigung sind hiervon ausgenommen.