Ihr Weg zur Sport­stät­ten­bau Förderung

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Über­blick Förde­rung Sportstättenbau

Hier finden Sie gesam­melt alle Infor­ma­tio­nen rund um die Sportstättenbauförderung.

Der BLSV wurde vom Frei­staat Bayern mit der Aufgabe betraut, die frei­wil­lige staat­li­che Förde­rung für Vereins­sport­an­la­gen zu gewäh­ren und an seine Mitglieds­ver­eine auszu­hän­di­gen. Durch die Gewäh­rung von Zuwen­dun­gen sollen die baye­ri­schen Sport­ver­eine in die Lage versetzt werden, selbst Sport­stät­ten zu errich­ten und zu erhal­ten, die sie für den unmit­tel­ba­ren Sport­be­trieb ihrer Mitglie­der benö­ti­gen.
Auf Grund­lage der Sport­för­der­richt­li­nien haben Vereine die Möglich­keit, je nach Projekt­größe einen Klein­an­trag oder Regel­an­trag zu stel­len. In beiden Verfah­ren können Sie eine Förde­rung für Bau- und Sanie­rungs­maß­nah­men sowie den Objekt­er­werb im Vereins-Sport­stät­ten­bau bean­tra­gen. Die Antrag­stel­lung erfolgt über das Portal  verein360.

Förder­mög­lich­kei­ten:
Max. förder­fä­hige Kosten
Klein­an­trag
bis 250.000 €
Regel­an­trag
ab 250.000 €
1. Stan­dard­för­de­rung
20% Zuschuss
20% Zuschuss
10% Darlehen
bis zu 55% Zuschuss
bis zu 55% Zuschuss
bis zu 20% Darlehen
3. Kata­stro­phen­fall
(bei unvor­her­seh­ba­ren Schä­den wie Brand, Sturm, Hochwasserschäden)
bis zu 50% Zuschuss
bis zu 50% Zuschuss

Sofern entspre­chende Mittel zur Verfü­gung stehen, können Sie sowohl im Klein­an­trags- als auch im Regel­an­trags­ver­fah­ren je nach Region Anträge für das Sonder­för­der­pro­gramm bei uns stel­len. Bei Scha­dens­fäl­len (Brand, Sturm, Hoch­was­ser) können Sie auch eine Kata­stro­phen­fall­för­de­rung beantragen.

Alle Infor­ma­tio­nen und Down­loads rund um die Sport­stät­ten­bau­för­de­rung finden Sie hier.

Beach­ten Sie bitte, dass mit den bean­trag­ten Maßnah­men erst begon­nen werden darf, wenn das Ressort Förde­rung Sport­stätte die schrift­li­che Geneh­mi­gung zum vorzei­ti­gen Maßnah­men­be­ginn erteilt hat. Als förder­schäd­li­cher Baube­ginn ist die eigene Arbeits­leis­tung, der Mate­ri­al­ein­kauf und die Auftrags­ver­gabe zu werten. Vorbe­rei­tende Planungs­leis­tun­gen (KG 700) oder auch Ihr Antrag für Ihre Bauge­neh­mi­gung sind hier­von ausgenommen.

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