Ihr Weg zur Sport­stät­ten­bau Förderung

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Kata­stro­phen­fall­för­de­rung

Infor­ma­tio­nen für Vereine bei Unwet­ter­schä­den an ihren Sportanlagen

Für unvor­her­ge­se­hene Schä­den, die durch einen Kata­stro­phen­fall, wie z.B. Hochwasser/​Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervor­ge­ru­fen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regel­an­trags­ver­fah­ren ein erhöh­ter Förder­satz von bis zu 50 % Zuschuss auf die förder­fä­hi­gen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 Sport­FöR). Darüber hinaus gelten die glei­chen Förder­vor­aus­set­zun­gen wie bei der Regel­för­de­rung, die in den Sport­för­der­richt­li­nien gere­gelt sind. Versi­che­rungs­leis­tun­gen müssen als Finan­zie­rungs­bau­stein auf die Gesamt­kos­ten ange­rech­net werden.

Vorge­hen im Katastrophenfall

Im Kata­stro­phen­fall können Sie sich Schritt für Schritt an folgen­der Vorge­hens­weise orientieren:

  1. Aufräum­ar­bei­ten und Siche­rungs­maß­nah­men, die der Verhin­de­rung weite­rer Schä­den bzw. der Scha­dens­be­gren­zung (wie z.B. Feuch­tig­keits­schä­den an der Bausub­stanz, Schim­mel­bil­dung, Einsturz­ge­fahr) dienen.
  2. Kontakt­auf­nahme mit dem Ressort Förde­rung Sportstätte
  3. Doku­men­ta­tion
    • Doku­men­ta­tion des Schadenereignisses
    • Fotos, Zeitungs­be­richte etc.
    • Ursa­che und zeit­li­cher Ablauf
    • Beschrei­bung der Schä­den (wo, was, wieviel, warum…)
    • Grobe Abschät­zung der Wiederherstellungskosten
  4. Antrags­stel­lung in verein360: Bitte geben Sie bei Ihrer Voranfrage an, dass es sich um einen Kata­stro­phen­fall handelt.

Bitte beach­ten Sie: Die Wieder­her­stel­lung der geschä­dig­ten Sport­stätte, sowie even­tu­elle Neu- und Erwei­te­rungs­bau­ten, die im zeit­li­chen Zusam­men­hang durch­ge­führt werden sollen, bedür­fen einer geson­der­ten, schrift­li­chen Geneh­mi­gung zum vorzei­ti­gen Maßnah­men­be­ginn. Aufräum­ar­bei­ten und Siche­rungs­maß­nah­men sind davon ausge­nom­men. Baumaß­nah­men, die ohne ausdrück­li­che, schrift­li­che Zustim­mung durch den BLSV begon­nen oder durch­ge­führt worden sind, können nach­träg­lich nicht mehr geför­dert werden.

Ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Kata­stro­phen­fall­för­de­rung finden Sie hier:
Hinweis­blatt Katastrophenfall
FAQ Kata­stro­phen­fälle

Die Antrags­stel­lung im Kata­stro­phen­fall ist iden­tisch zur Antrags­stel­lung in der Regel­för­de­rung. Alle Infor­ma­tio­nen und Down­loads dazu finden Sie hier.

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