Ihr Weg zur Sportstättenbau Förderung
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Katastrophenfallförderung
Informationen für Vereine bei Unwetterschäden an ihren Sportanlagen
Förderung Sportstätte
Tel.: +49 89 / 15702–400
E‑Mail: sportstaettenbau@blsv.de
Für unvorhergesehene Schäden, die durch einen Katastrophenfall, wie z.B. Hochwasser/Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervorgerufen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regelantragsverfahren ein erhöhter Fördersatz von bis zu 50 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 SportFöR). Darüber hinaus gelten die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei der Regelförderung, die in den Sportförderrichtlinien geregelt sind. Versicherungsleistungen müssen als Finanzierungsbaustein auf die Gesamtkosten angerechnet werden.
Vorgehen im Katastrophenfall
Im Katastrophenfall können Sie sich Schritt für Schritt an folgender Vorgehensweise orientieren:
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Bitte beachten Sie: Die Wiederherstellung der geschädigten Sportstätte, sowie eventuelle Neu- und Erweiterungsbauten, die im zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden sollen, bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Aufräumarbeiten und Sicherungsmaßnahmen sind davon ausgenommen. Baumaßnahmen, die ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch den BLSV begonnen oder durchgeführt worden sind, können nachträglich nicht mehr gefördert werden.
Ausführliche Informationen zur Katastrophenfallförderung finden Sie hier:
Hinweisblatt Katastrophenfall
FAQ Katastrophenfälle
Die Antragsstellung im Katastrophenfall ist identisch zur Antragsstellung in der Regelförderung. Alle Informationen und Downloads dazu finden Sie hier.