Heute hat das Bayerische Kabinett Eckpunkte für eine Bayerische Energie-Härtefallhilfe für den Sport beschlossen. 30 Millionen Euro stehen Sport‑, Schützenvereinen, Sportverbänden und Trägern leistungssportlicher Trainingsstätten aus dem Härtefallfonds Bayern zusätzlich zur Verfügung.
„Zusammen mit der Verdoppelung der Vereinspauschale auf mehr als 40 Millionen Euro wird der organisierte Sport mit diesen zusätzlichen 30 Millionen Euro bei der Bewältigung der großen Herausforderungen in dieser schwierigen Zeit tatkräftig unterstützt. Das ist eine großartige Nachricht zur Weihnachtszeit, für die wir uns als organisierter Sport sehr bedanken”, freut sich BLSV-Präsident Jörg Ammon über die finanzielle Hilfe.
Laut Sportminister Joachim Herrmann, MdL, besteht die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für den Sport aus vier Säulen:
Säule 1: Energiepreiszuschuss
Gewährt wird ein Energiepreiszuschuss für die bayerischen Sport- und Schützenvereine in Ergänzung zu den Leistungen der Vereinspauschale. Der Umfang soll 80 Prozent der Höhe der einfachen Vereinspauschale betragen und über die Strukturen der Vereinspauschale abgewickelt werden. Der Zuschuss kann für eine entsprechende Steigerung der Energiekosten beantragt und eingesetzt werden. Der finanzielle Umfang beträgt bis zu 18 Millionen Euro.
Säule 2: Gezielte Unterstützung energieintensiver Sportstätten
Vereine mit energieintensiven Spezialsportstätten, beispielsweise Eissportflächen und Schwimmbädern, oder mehreren eigenen Sportstätten werden zusätzlich gezielt unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Energiekostensteigerungen den Unterstützungsbetrag aus der Verdoppelung der Vereinspauschale und des ergänzenden Energiepreiszuschusses um mehr als 10.000 Euro übersteigen. Es ist ein Volumen von bis zu sieben Millionen Euro vorgesehen.
Säule 3: Unterstützung zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs
Die Dach- und Fachverbände des organisierten Sports werden bei der Aufrechterhaltung des Sportbetriebs unterstützt. Die im Rahmen der regulären Förderung vorgesehenen Sportfördermittel sollen um zwei Millionen Euro erhöht werden.
Säule 4: Zusätzliche Unterstützung leistungssportlicher Trainingseinrichtungen
Auch die Träger von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen werden zusätzlich unterstützt. Dazu gehören die Landesleistungszentren und Bundesstützpunkte. Vorgesehen ist ein Hilfsvolumen von bis zu drei Millionen Euro.
Nach genauer Ausgestaltung der Hilfsmaßnahmen wird der BLSV über Antragsmöglichkeiten und Abwicklung informieren.