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Zusätz­li­che 30 Millio­nen Euro für den baye­ri­schen Sport vom Freistaat

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Heute hat das Baye­ri­sche Kabi­nett Eckpunkte für eine Baye­ri­sche Ener­gie-Härte­fall­hilfe für den Sport beschlos­sen. 30 Millio­nen Euro stehen Sport‑, Schüt­zen­ver­ei­nen, Sport­ver­bän­den und Trägern leis­tungs­sport­li­cher Trai­nings­stät­ten aus dem Härte­fall­fonds Bayern zusätz­lich zur Verfügung.

„Zusam­men mit der Verdop­pe­lung der Vereins­pau­schale auf mehr als 40 Millio­nen Euro wird der orga­ni­sierte Sport mit diesen zusätz­li­chen 30 Millio­nen Euro bei der Bewäl­ti­gung der großen Heraus­for­de­run­gen in dieser schwie­ri­gen Zeit tatkräf­tig unter­stützt. Das ist eine groß­ar­tige Nach­richt zur Weih­nachts­zeit, für die wir uns als orga­ni­sier­ter Sport sehr bedan­ken”, freut sich BLSV-Präsi­dent Jörg Ammon über die finan­zi­elle Hilfe.

Laut Sport­mi­nis­ter Joachim Herr­mann, MdL, besteht die Baye­ri­sche Ener­gie-Härte­fall­hilfe für den Sport aus vier Säulen:

Säule 1: Energiepreiszuschuss

Gewährt wird ein Ener­gie­preis­zu­schuss für die baye­ri­schen Sport- und Schüt­zen­ver­eine in Ergän­zung zu den Leis­tun­gen der Vereins­pau­schale. Der Umfang soll 80 Prozent der Höhe der einfa­chen Vereins­pau­schale betra­gen und über die Struk­tu­ren der Vereins­pau­schale abge­wi­ckelt werden. Der Zuschuss kann für eine entspre­chende Stei­ge­rung der Ener­gie­kos­ten bean­tragt und einge­setzt werden. Der finan­zi­elle Umfang beträgt bis zu 18 Millio­nen Euro.

Säule 2: Gezielte Unter­stüt­zung ener­gie­in­ten­si­ver Sportstätten 

Vereine mit ener­gie­in­ten­si­ven Spezi­al­sport­stät­ten, beispiels­weise Eissport­flä­chen und Schwimm­bä­dern, oder mehre­ren eige­nen Sport­stät­ten werden zusätz­lich gezielt unter­stützt. Voraus­set­zung ist, dass die Ener­gie­kos­ten­stei­ge­run­gen den Unter­stüt­zungs­be­trag aus der Verdop­pe­lung der Vereins­pau­schale und des ergän­zen­den Ener­gie­preis­zu­schus­ses um mehr als 10.000 Euro über­stei­gen. Es ist ein Volu­men von bis zu sieben Millio­nen Euro vorgesehen.

Säule 3: Unter­stüt­zung zur Aufrecht­erhal­tung des Sportbetriebs 

Die Dach- und Fach­ver­bände des orga­ni­sier­ten Sports werden bei der Aufrecht­erhal­tung des Sport­be­triebs unter­stützt. Die im Rahmen der regu­lä­ren Förde­rung vorge­se­he­nen Sport­för­der­mit­tel sollen um zwei Millio­nen Euro erhöht werden.

Säule 4: Zusätz­li­che Unter­stüt­zung leis­tungs­sport­li­cher Trainingseinrichtungen

Auch die Träger von leis­tungs­sport­li­chen Trai­nings­ein­rich­tun­gen werden zusätz­lich unter­stützt. Dazu gehö­ren die Landes­leis­tungs­zen­tren und Bundes­stütz­punkte. Vorge­se­hen ist ein Hilfs­vo­lu­men von bis zu drei Millio­nen Euro.

Nach genauer Ausge­stal­tung der Hilfs­maß­nah­men wird der BLSV über Antrags­mög­lich­kei­ten und Abwick­lung informieren.

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