Beratungsservice im BLSV
Startseite / Produkte / Beratungsservice / Rechte Pflichten Verein Fachverband
Rechte und Pflichten für Verein und Fachverband
Mit unseren Service- und Beratungsleistungen unterstützen wir Sie in Ihrer Vereinsarbeit. Dazugehörige Info-Materialien und Broschüren stellen wir unter „Dokumente“ in verein360 zur Verfügung.
Mit unserer Partnerkanzlei Hartl-Manger und Kollegen bieten wir Ihnen neben zahlreichen Info-Materialien und Broschüren zu Rechtsfragen im Verein (u.a. Haftung des Vorstands, Minderjährige im Verein, Vereinsrecht) eine kostenfreie, allgemeine Erstberatung an. Diese beinhaltet folgende Angebote:
- Zentrale Anlaufstelle für Rechtsangelegenheiten
- Fachgerechte Behandlung von Fragen zu Vereins- und Satzungsrecht
- Individuelle telefonische und schriftliche Beratung
- Fortbetreuung durch Übernahme außergerichtlicher Vertretung
- Rechtssicherung durch Prozessvertretung
Der BLSV-Rechtsservice kann über das Service-Center oder auch über die folgenden Kontaktdaten direkt kontaktiert werden:
Kontakt
Kanzlei Hartl-Manger und Kollegen
Tel.: +49 89 / 27 77 82–0
E‑Mail: info@hartl-manger.de
Neben der kostenfreien Erstberatung sind wir außerdem bei der Modernisierung der Vereinsatzung oder bei einer Überprüfung auf Rechtskonformität und zur Gemeinnützigkeit mit unserem Satzungscheck gerne behilflich. Diesen kann die Kanzlei Hartl-Manger und Kollegen zu einem Pauschalpreis von 500,- EUR übernehmen.
Nützliche Arbeitshilfen:
In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Lienig & Lienig-Haller bieten wir zudem eine kostenlose, allgemeine Erstberatung für Fragen rund um die Vereinsbesteuerung für unsere Mitgliedsvereine und Gliederungen an. Diese Beratung beinhaltet neben der Bereitstellung von Unterlagen und Informationen in verein360 inhaltliche Themen wie:
- Freistellungsbescheid und Gemeinnützigkeit
- Fahrtkosten im Verein
- Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten
- und viele weitere
Der BLSV-Steuerservice kann über das Service-Center oder auch über die folgenden Kontaktdaten direkt kontaktiert werden:
Kontakt
Kanzlei Lienig & Lienig-Haller
Tel.: +49 711 / 98 79 02–0
E‑Mail: info@stb-lienig.de
Nützliche Arbeitshilfen:
Das Thema Datenschutz ist auch im Sport sehr relevant. Spätestens seit der Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gibt einige Aspekte, die den Schutz von personenbezogenen Daten sicherstellen müssen.
Wir stellen Ihnen daher in verein360 zahlreiche Informationen und Muster-Dokumente zur DSGVO für die Vereinsarbeit zur Verfügung. Nutzen Sie gerne diese Möglichkeit und wenden Sie sich bei darüber hinaus gehenden Fragen an das BLSV Service Center.
Neben dem BLSV stellen auch öffentliche Behörden nützliche Arbeitshilfen zur Verfügung:
Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern und seinen ehrenamtlichen Helfern. Dabei treten viele Vereine auch als Arbeitgeber auf. Neben dem Ehrenamt auch durch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – so genannte “Mini-Jobs” – oder Aushilfsarbeitsverhältnisse sowie Übungsleiteranstellungsverhältnisse, welche arbeitsrechtlich gesehen vollwertige Arbeitsverhältnisse sind. Daraus ergeben sich auch für Sportvereine verschiedene Arbeitgeberpflichten.
Wir stellen Ihnen hierzu einige Informationen in verein360 zur Verfügung. Bei darüber hinaus gehenden Fragen wenden Sie sich gerne an das BLSV Service Center.
Nützliche Arbeitshilfen:
Für die Gewährleistung eines
sicheren Sportbetriebs sind wichtige Pflichten und Sicherheitsaspekte zu
beachten. Ein sicher und gut organisierter Sportverein ist Voraussetzung
für die Unfallprävention und die Freude am Sport. Wertvolle praxisorientierte
Informationsbroschüren der Versicherungen unterstützen die Verantwortlichen
sowie die Übungsleiterinnen und Übungsleiter in den Sportvereinen dabei.
Wir stellen Ihnen hierzu einige Informationen in verein360 zur Verfügung. Bei darüber hinaus gehenden Fragen wenden Sie sich gerne an das BLSV Service Center.
Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz des BLSV oder eines Sportfachverbandes ist der Nachweis über eine „Erste Hilfe Grundausbildung“ (Lehrgang von neun Lerneinheiten). Die Kosten für diese Ausbildung werden von der für Sportvereine zuständigen Unfallversicherung, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), übernommen.
Sie finden ein entsprechendes Abrechnungsformular auf der Website der VBG.
Nützliche Arbeitshilfen:
Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den DOSB erfolgt eine Freistellung von GEMA-Gebühren für Musiknutzungen wie im Pauschalvertrag beschrieben. Für die Mitgliedsvereine des BLSV sind somit viele Musiknutzungen kostenfrei. Der Gesamtvertrag zwischen DOSB und GEMA ist aktuell bis zum 31.12.2023 gültig. Nähere Informationen und Auskünfte haben wir für BLSV-Mitgliedsvereine in verein360 hinterlegt.
Der Rundfunkbeitrag, die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, wurde für gemeinnützige Vereine seit 01.01.2017 umgestellt. Einrichtungen des Gemeinwohls, wie gemeinnützige Sportvereine, zahlen pro Betriebsstätte unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten lediglich ein Drittel des üblichen Beitrags. Dieser Drittelbeitrag liegt aktuell bei 6,12 Euro pro Monat (Stand 2022). Nicht anmeldepflichtig sind Betriebsstätten, an denen ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter und 1 Euro-Jobber beschäftigt sind. Weitere Infos dazu finden Sie auf der offiziellen Website des Beitragsservices unter https://www.rundfunkbeitrag.de/.
Nützliche Arbeitshilfen: