Beratungsservice im BLSV
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Rechte und Pflichten für Verein und Fachverband
Neben unseren zahlreichen Info-Materialien und Broschüren zu Rechtsfragen im Verein (u.a. Haftung des Vorstands, Minderjährige im Verein, Vereinsrecht) bieten wir mit unserer Partnerkanzlei Hartl-Manger und Kollegen eine kostenfreie, allgemeine Erstberatung an:
- Zentrale Anlaufstelle für Rechtsangelegenheiten
- Fachgerechte Behandlung von Fragen zu Vereins- und Satzungsrecht
- Individuelle telefonische und schriftliche Beratung
- Fortbetreuung durch Übernahme außergerichtlicher Vertretung
- Rechtssicherung durch Prozessvertretung
Zudem sind wir bei der Modernisierung der Vereinsatzung oder bei einer Überprüfung auf Rechtskonformität und zur Gemeinnützigkeit mit unserem Satzungscheck gerne behilflich.
Kontakt
Kanzlei Hartl-Manger und Kollegen
Tel.: +49 89 / 27 77 82–0
E‑Mail: info@hartl-manger.de
Generell stellen wir auch hierzu in verein360 viele Informationen zur Verfügung, unter anderem zu Themen wie:
- Freistellungsbescheid und Gemeinnützigkeit
- Fahrtkosten im Verein
- Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten
- u.v.m.
Unsere Partnerkanzlei Lienig & Lienig-Haller bietet zudem eine kostenlose, allgemeine Erstberatung für Fragen rund um die Vereinsbesteuerung für unsere Mitgliedsvereine und Gliederungen an.
Kontakt
Kanzlei Lienig & Lienig-Haller
Tel.: +49 711 / 98 79 02–0
E‑Mail: info@stb-lienig.de
In unserem Onlineportal verein360 finden unsere Mitgliedsvereine zahlreiche Informationen und Muster-Dokumente zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (kurz: EU-DSGVO) für die Vereinsarbeit.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt zusätzlich praxisorientierte Hilfestellungen zum Umgang mit den Datenschutzregelungen speziell für Vereine.
Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat auf seiner Website umfangreiche Informationen zusammengestellt.
In verein360 haben wir zudem weitere Service- und Beratungsangebote hinterlegt, u.a. zu folgenden Themenstellungen:
- Der Verein als Arbeitgeber
Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern und seinen ehrenamtlichen Helfern. Dabei treten viele Vereine auch als Arbeitgeber auf. Neben dem Ehrenamt auch durch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – so genannte “Mini-” oder “450-Euro-Jobs” – oder Aushilfsarbeitsverhältnisse sowie Übungsleiteranstellungsverhältnisse, welche arbeitsrechtlich gesehen vollwertige Arbeitsverhältnisse sind. Daraus ergeben sich auch für Sportvereine verschiedene Arbeitgeberpflichten.
- Sicherheit und Prävention im Sportverein
Für die Gewährleistung eines sicheren Sportbetriebs sind wichtige Pflichten und Sicherheitsaspekte zu beachten. Ein sicher und gut organisierter Sportverein ist Voraussetzung für die Unfallprävention und die Freude am Sport. Wertvolle praxisorientierte Informationsbroschüren der Versicherungen unterstützen die Verantwortlichen und die Übungsleiter/innen und Trainer/innen in den Sportvereinen dabei.
- Ersthelfer-Ausbildung für Übungsleiter
Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz des Bayerischen Landes-Sportverbandes oder eines Fachverbandes ist der Nachweis über eine „Erste Hilfe Grundausbildung“ (Lehrgang von neun Lerneinheiten). Die Kosten für diese Ausbildung werden von der für Sportvereine zuständigen Unfallversicherung, der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG), übernommen.
- Service-Seiten im bayernsport
Die im bayernsport veröffentlichten Serviceseiten werden für Sie hier in den vier Kategorien Rechtsfragen, Steuern und Finanzen, Versicherung und allgemeiner Vereinsservice archiviert und hinterlegt.
Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den DOSB erfolgt eine Freistellung von GEMA-Gebühren für Musiknutzungen wie im Pauschalvertrag beschrieben. Für die Mitgliedsvereine des BLSV sind somit viele Musiknutzungen kostenfrei. Der Gesamtvertrag zwischen DOSB und GEMA ist aktuell bis zum 31.12.2023 gültig. Nähere Informationen finden Sie in verein360.
Der Rundfunkbeitrag, die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, wurde für gemeinnützige Vereine seit 01.01.2017 umgestellt. Einrichtungen des Gemeinwohls, so auch gemeinnützige Sportvereine, zahlen pro Betriebsstätte unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten lediglich ein Drittel des üblichen Beitrags. Dieser Drittelbeitrag liegt aktuell bei 6,12 Euro pro Monat (Stand 2022). Nicht anmeldepflichtig sind Betriebsstätten, an denen ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter und 1 Euro-Jobber beschäftigt sind. Weitere Infos dazu finden Sie auf der offiziellen Website des Beitragsservices unter https://www.rundfunkbeitrag.de/.