Bezirk Ober­fran­ken

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Zuschüsse für den orga­ni­sier­ten Sport aus Mitteln des Bezirks Oberfranken

Der Bezirk Ober­fran­ken Das Logo des Bezirk Oberfranken. fördert seit Jahren den orga­ni­sier­ten Sport.

 

Bezirks­tags­mit­tel für Sportfachverbände

Zweck der Sport­för­de­rung des Bezirks Ober­fran­ken ist die gezielte Unter­stüt­zung des orga­ni­sier­ten Sports auf Fach­ver­bands­ebene zur Stär­kung sport­li­cher Akti­vi­tä­ten und Maßnah­men im Bezirk Oberfranken.

Förder­be­rech­tigt sind ausschließ­lich Sport­fach­ver­bände, die ihren Sitz und ihre satzungs­ge­mäße Tätig­keit im Bezirk Ober­fran­ken ausüben.

Zuschüsse können für folgende Maßnah­men gewährt werden, soweit sie im Bezirk Ober­fran­ken durch­ge­führt werden:

  • regio­nale Sportfeste
  • Durch­füh­rung von Bildungs­maß­nah­men (Aus- und Fortbildung)
  • Trai­nings­la­ger
  • Sich­tungs­lehr­gänge
  • Kampf­rich­ter­aus­bil­dun­gen
  • Vorbild­hafte Projekte zur Förde­rung des Sports für Ältere, für Jugend­li­che, des Inklu­si­ons­sports, des Ehren­amts und der Gesundheitsprävention
  • Nicht förder­fä­hig sind Maßnah­men, die primär dem Liga- und Wett­kampf­be­trieb oder der Durch­füh­rung von Meis­ter­schaf­ten dienen.

 

Der Antrag ist schrift­lich zu stel­len und enthält eine nach­voll­zieh­bare Darstel­lung des Vorha­bens sowie eine detail­lierte Aufstel­lung der geplan­ten Einnah­men und Ausga­ben mit Anga­ben über Ort, Termin und Anzahl der Personen.

Anträge sind jeweils bis zum 31. Mai des laufen­den Kalen­der­jah­res für die Förde­rung im selben Jahr einzu­rei­chen. Später einge­hende Anträge können im Sinne der haus­halts­mä­ßi­gen Abwick­lung unbe­rück­sich­tigt bleiben.

Die Entschei­dung über die Zuwei­sung von Zuschüs­sen trifft der zustän­dige Bezirks­tag bzw. das von ihm bestimmte Gremium auf der Grund­lage der haus­halts­recht­li­chen Voraus­set­zun­gen und der einge­reich­ten Anträge.
Die Auszah­lung der bewil­lig­ten Zuschüsse erfolgt nach Maßgabe der verfüg­ba­ren Haus­halts­mit­tel des Bezirks Oberfranken.
Der Zuwen­dungs­emp­fän­ger ist verpflich­tet, nach Abschluss des Vorha­bens einen sach­li­chen und rech­ne­ri­schen Verwen­dungs­nach­weis vorzu­le­gen. Die Bezirks­ge­schäfts­stelle ist berech­tigt, prüfende Nach­weise anzufordern.
Die Bezirks­ge­schäfts­stelle des BLSV-Bezirks Ober­fran­ken ist zustän­dig für die Entge­gen­nahme von Anträ­gen sowie die Beant­wor­tung fach­li­cher und verfah­rens­be­zo­ge­ner Fragen im Zusam­men­hang mit dieser Förderrichtlinie.

 

Alle wich­ti­gen Fragen zu den Richt­li­nien beant­wor­tet Ihnen gerne die Bezirksgeschäftsstelle.

Sonder­för­de­rung Vereinsmanagement

Starke Sport­ver­eine brau­chen gut quali­fi­zierte Mitar­bei­ter! Und das nicht nur in der Sport­pra­xis. Ein gutes Manage­ment ist für jeden Sport­ver­ein enorm wich­tig, um erfolg­reich und sicher in die Zukunft blicken zu können.

Seit vielen Jahren konnte der BLSV Sport­be­zirk Ober­fran­ken, dank der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung  des Bezirks Ober­fran­ken  Das Logo des Bezirk Oberfranken., dazu beitra­gen, seine Vereine mit ihren Mitar­bei­tern „Fit für die Zukunft“ zu machen.

Jede neu ausge­stellte Vereinsmanager‑C Lizenz und jede neu ausge­stellt Vereinsmanager‑B Lizenz wird im Jahr des Erwerbs mit einem einma­li­gen Zuschuss in Höhe von 100 EUR geför­dert. Zuschuss­emp­fän­ger ist der BLSV-Verein des Lizenzinhabers.

Nach erfolg­rei­chem Abschluss des Lehr­gan­ges reichen Sie bitte die Lizenz in Kopie zusam­men mit einem form­lo­sen Anschrei­ben mit der Bitte um Erstat­tung des Förder­be­tra­ges (Bank­ver­bin­dung des Vereins mit ange­ben) bei uns ein.

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