Bezirk Oberfranken
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Zuschüsse für den organisierten Sport aus Mitteln des Bezirks Oberfranken
Der Bezirk Oberfranken fördert seit Jahren den organisierten Sport.
Bezirkstagsmittel für Sportfachverbände
Zweck der Sportförderung des Bezirks Oberfranken ist die gezielte Unterstützung des organisierten Sports auf Fachverbandsebene zur Stärkung sportlicher Aktivitäten und Maßnahmen im Bezirk Oberfranken.
Förderberechtigt sind ausschließlich Sportfachverbände, die ihren Sitz und ihre satzungsgemäße Tätigkeit im Bezirk Oberfranken ausüben.
Zuschüsse können für folgende Maßnahmen gewährt werden, soweit sie im Bezirk Oberfranken durchgeführt werden:
- regionale Sportfeste
- Durchführung von Bildungsmaßnahmen (Aus- und Fortbildung)
- Trainingslager
- Sichtungslehrgänge
- Kampfrichterausbildungen
- Vorbildhafte Projekte zur Förderung des Sports für Ältere, für Jugendliche, des Inklusionssports, des Ehrenamts und der Gesundheitsprävention
- Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die primär dem Liga- und Wettkampfbetrieb oder der Durchführung von Meisterschaften dienen.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und enthält eine nachvollziehbare Darstellung des Vorhabens sowie eine detaillierte Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben mit Angaben über Ort, Termin und Anzahl der Personen.
Anträge sind jeweils bis zum 31. Mai des laufenden Kalenderjahres für die Förderung im selben Jahr einzureichen. Später eingehende Anträge können im Sinne der haushaltsmäßigen Abwicklung unberücksichtigt bleiben.
Die Entscheidung über die Zuweisung von Zuschüssen trifft der zuständige Bezirkstag bzw. das von ihm bestimmte Gremium auf der Grundlage der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und der eingereichten Anträge.
Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel des Bezirks Oberfranken.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, nach Abschluss des Vorhabens einen sachlichen und rechnerischen Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Bezirksgeschäftsstelle ist berechtigt, prüfende Nachweise anzufordern.
Die Bezirksgeschäftsstelle des BLSV-Bezirks Oberfranken ist zuständig für die Entgegennahme von Anträgen sowie die Beantwortung fachlicher und verfahrensbezogener Fragen im Zusammenhang mit dieser Förderrichtlinie.
Alle wichtigen Fragen zu den Richtlinien beantwortet Ihnen gerne die Bezirksgeschäftsstelle.
Sonderförderung Vereinsmanagement
Starke Sportvereine brauchen gut qualifizierte Mitarbeiter! Und das nicht nur in der Sportpraxis. Ein gutes Management ist für jeden Sportverein enorm wichtig, um erfolgreich und sicher in die Zukunft blicken zu können.
Seit vielen Jahren konnte der BLSV Sportbezirk Oberfranken, dank der finanziellen Unterstützung des Bezirks Oberfranken , dazu beitragen, seine Vereine mit ihren Mitarbeitern „Fit für die Zukunft“ zu machen.
Jede neu ausgestellte Vereinsmanager‑C Lizenz und jede neu ausgestellt Vereinsmanager‑B Lizenz wird im Jahr des Erwerbs mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 EUR gefördert. Zuschussempfänger ist der BLSV-Verein des Lizenzinhabers.
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges reichen Sie bitte die Lizenz in Kopie zusammen mit einem formlosen Anschreiben mit der Bitte um Erstattung des Förderbetrages (Bankverbindung des Vereins mit angeben) bei uns ein.