Ihr Weg zur Sportstättenbau Förderung
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Unser Service für Sie – Beratung & Unterstützung im Antragsverfahren
Der BLSV wurde vom Freistaat Bayern mit der Aufgabe betraut, die freiwillige staatliche Förderung für Vereinssportanlagen zu gewähren und an seine Mitgliedsvereine auszuhändigen. Durch die Gewährung von Zuwendungen sollen die bayerischen Sportvereine in die Lage versetzt werden, selbst Sportstätten zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.
Auf Grundlage der Sportförderrichtlinien haben Sie die Möglichkeit, je nach Projektgröße bei uns einen Kleinantrag (bis 250.000 € förderfähige Kosten) oder einen Regelantrag (ab 250.000 € förderfähige Kosten) zu stellen. Die Antragstellung erfolgt über das Portal verein360.
Diese Anträge unterscheiden sich im Ablauf, der Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen voneinander.
Sofern entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, können Sie sowohl im Kleinantrags- als auch im Regelantragsverfahren je nach Region, Anträge für das Sonderförderprogramm bei uns stellen.
Bei Schadensfällen (Brand, Sturm, Hochwasser) können Sie in beiden Antragsverfahren auch eine Katastrophenfall-Förderung beantragen.
Informationen zu Ihren Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier.
Informationen zum Bewilligungsverfahren für Regelanträge erhalten Sie hier.