Infor­ma­tio­nen für ange­hende Prüferinnen/​Prüfer an der Schule

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Das Deut­sche Sport­ab­zei­chen kann auch in den baye­ri­schen Schu­len absol­viert werden, sofern dort eine Lehre­rin oder ein Lehrer eine entspre­chende Prüf­be­rech­ti­gung seitens des BLSV erwor­ben hat. Die Leis­tun­gen können im Laufe des ganzen Schul­jah­res abge­nom­men werden und anschlie­ßend bis Ende Septem­ber im Sport­ab­zei­chen-Schul­por­tal erfasst werden. Zwin­gend zu beach­ten ist, dass jede Schü­le­rin und jeder Schü­ler das Deut­sche Sport­ab­zei­chen nur einma­lig pro Kalen­der­jahr absol­vie­ren darf.

Alle Grund­schu­len ab der 1. Jahr­gangs­stufe und alle Schu­len ab der 5. Jahr­gangs­stufe (auch Förder­schu­len) Bayerns sind teil­nah­me­be­rech­tigt. Die Beur­kun­dung des Sport­ab­zei­chens ist für die Schü­ler kosten­frei. Die Schu­len erhal­ten je eine Urkunde (Abzei­chen auf Anfrage bei der zustän­di­gen BLSV-Bezirksgeschäftsstelle).

Der BLSV freut sich darauf, Ihnen und Ihren Schü­lern die Teil­nahme am Deut­schen Sport­ab­zei­chen zu ermöglichen.

Unter welchen Voraus­set­zun­gen können Lehrer eine Prüf­be­rech­ti­gung erlangen?

Sport­lehr­kräfte, die das Deut­sche Sport­ab­zei­chen abneh­men wollen, müssen vom BLSV als Prüfer zuge­las­sen sein. Der entspre­chende Prüf­aus­weis wird auf Antrag kosten­frei ausgestellt.

Die verant­wort­li­chen Prüfer einer Schule müssen Lehr­kraft mit der Lehr­be­fä­hi­gung für Sport sein. Die Prüf­be­fä­hi­gung ist grund­sätz­lich bei jeder Sport­lehr­kraft mit Abschluss „Sport“ und nach­ge­wie­se­nem fundier­ten Wissen zu Metho­dik und Didak­tik des Sport­un­ter­richts sowie Kennt­nis­sen über Regu­la­rien und Bedin­gun­gen zu beja­hen (z. B. Online-Modul). Der Prüfer­aus­weis wird in der Regel für die Sport­ar­ten Leicht­ath­le­tik, Schwim­men, Turnen und Radfah­ren ausgestellt.

Welche genauen Moda­li­tä­ten zu beach­ten sind, ist unter der folgen­den Über­sicht grafisch dargestellt.

Über­sicht über die Wege zum Prüfer*in an der Schule
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Was muss ich für die Ausstel­lung des Prüf­aus­weis unternehmen?

Als Lehr­kraft mit den oben beschrie­be­nen Fähig­kei­ten und Kennt­nis­sen müssen Sie einen Prüfer-Antrag an die zustän­dige BLSV-Bezirks­ge­schäfts­stelle senden. Der voll­stän­dige Antrag besteht aus den folgen­den Unterlagen:

Ausge­füll­tes Antrags­for­mu­lar (zum Formu­lar)
Nach­weis über die beruf­li­che Quali­fi­ka­tion (z.B. Kopie des Abschluss­zeug­nis­ses)
Teil­nah­me­be­stä­ti­gung Online-Modul (zum Online-Modul)
Die Kontakt­da­ten zu den Bezirks­ge­schäfts­stelle finden Sie unter Ansprech­part­ner für Sport­ab­zei­chen.

Was ist mit einem vorlie­gen­den Prüf­aus­weis zu beachten?

Der Prüf­aus­weis ist vier Jahre gültig und kann auf Antrag jeweils um weitere vier Jahre verlän­gert werden. Zu Prüfun­gen inner­halb des Schul­sports können auch Prüfer hinzu­ge­zo­gen werden, die nicht dem schu­li­schen Bereich ange­hö­ren. Abnah­men des Deut­schen Sport­ab­zei­chen sind nur im Rahmen der dienst­li­chen Tätig­keit in der Schule möglich.

Für eine Prüf­be­rech­ti­gung im Sport­ver­ein kann unter Vorlage einer Bestä­ti­gung über eine Vereins­mit­glied­schaft Kontakt mit der zustän­di­gen BLSV-Bezirks­ge­schäfts­stelle aufge­nom­men werden.

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