Ihr Weg zur Sport­stät­ten­bau Förderung

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Unser Service für Sie – Bera­tung & Unter­stüt­zung im Antragsverfahren 

Der BLSV wurde vom Frei­staat Bayern mit derAufgabebetraut, die frei­wil­lige staat­li­che Förde­rung für Vereins­sport­an­la­gen zu gewäh­ren und an seine Mitglieds­ver­eine auszu­hän­di­gen. Durch die Gewäh­rung von Zuwen­dun­gen sollen die baye­ri­schen Sport­ver­eine in die Lage versetzt werden, selbst Sport­stät­ten zu errich­ten und zu erhal­ten, die sie für den unmit­tel­ba­ren Sport­be­trieb ihrer Mitglie­der benö­ti­gen. 

Auf Grund­lage der Sport­för­der­richt­li­nien haben Sie die Möglich­keit, je nach Projekt­größe bei uns einen Klein­an­trag (bis 250.000 € förder­fä­hige Kosten) oder einen Regel­an­trag (ab 250.000 € förder­fä­hige Kosten) zu stel­len. Die Antrag­stel­lung erfolgt über das Portalverein360.

Diese Anträge unter­schei­den sich im Ablauf, der Förder­höhe und den einzu­rei­chen­den Unter­la­gen vonein­an­der.
Sofern entspre­chende Mittel zur Verfü­gung stehen, können Sie sowohl im Klein­an­trags- als auch im Regel­an­trags­ver­fah­ren je nach Region, Anträge für das Sonder­för­der­pro­gramm bei uns stellen.
Bei Scha­dens­fäl­len (Brand, Sturm, Hoch­was­ser) können Sie in beiden Antrags­ver­fah­ren auch eine Kata­stro­phen­fall-Förde­rung beantragen.

Infor­ma­tio­nen zu Ihren Förder­mög­lich­kei­ten erhal­ten Sie hier.

Infor­ma­tio­nen zum Bewil­li­gungs­ver­fah­ren für Regel­an­träge erhal­ten Sie hier.

 

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