Ihr Weg zur Sportstättenbau Förderung
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Bewilligungsverfahren für Regelanträge nach unwidersprochener Anhörung
Was ist zu tun, um die Förderung für Regelanträge ausbezahlt zu bekommen?
BEWILLIGUNGSSTELLE
Tel.: 089 / 15702–400
E‑Mail: bewilligungsstelle@blsv.de
DARLEHENSVERWALTUNG
Tel.: 089 / 15702–527
Fax: 089 / 15702–410
E‑Mail: darlehen@blsv.de
Zuständigkeit der Bewilligungsstelle
Das Ressort Förderung Sportstätte entscheidet über die Förderhöhe (Antragsbewertung). Für das formale Bewilligungsverfahren für Regelanträge ist die Bewilligungsstelle innerhalb des Ressorts zuständig. Zu unseren Aufgaben gehören:
- Entgegennahme und Prüfung von Mittelabrufen, Darlehensabrufen, Darlehensabwicklung sowie Sicherheitsleistungen
- Bescheidung von Bewilligungen
- Auszahlungsfreigabe von Fördermitteln
Die Themen Abrechnung und Auflagenerfüllung stimmen Sie bitte weiterhin mit Ihrer Kontaktperson (gem. Bewertungsschreiben) aus dem Ressort Förderung Sportstätte ab.
Formblätter und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.