Ihr Weg zur Sport­stät­ten­bau Förderung

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Bewil­li­gungs­ver­fah­ren für Regel­an­träge nach unwi­der­spro­che­ner Anhörung

Was ist zu tun, um die Förde­rung für Regel­an­träge ausbe­zahlt zu bekommen?

Kontakt

BEWIL­LI­GUNGS­STELLE
Tel.: 089 / 15702–400
E‑Mail: bewilligungsstelle@​blsv.​de

DARLE­HENS­VER­WAL­TUNG
Tel.: 089 / 15702–527
Fax: 089 / 15702–410
E‑Mail: darlehen@​blsv.​de

Zustän­dig­keit der Bewilligungsstelle

Das Ressort Förde­rung Sport­stätte entschei­det über die Förder­höhe (Antrags­be­wer­tung). Für das formale Bewil­li­gungs­ver­fah­ren für Regel­an­träge ist die Bewil­li­gungs­stelle inner­halb des Ressorts zustän­dig. Zu unse­ren Aufga­ben gehören:

  • Entge­gen­nahme und Prüfung von Mittel­ab­ru­fen, Darle­hens­a­bru­fen, Darle­hens­ab­wick­lung sowie Sicherheitsleistungen
  • Beschei­dung von Bewilligungen
  • Auszah­lungs­frei­gabe von Fördermitteln

Die Themen Abrech­nung und Aufla­gen­er­fül­lung stim­men Sie bitte weiter­hin mit Ihrer Kontakt­per­son (gem. Bewer­tungs­schrei­ben) aus dem Ressort Förde­rung Sport­stätte ab.

Form­blät­ter und Infor­ma­tio­nen zum Antrags­ver­fah­ren finden Sie hier.

Kontakt

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