Ihr Weg zur Sportstättenbau Förderung
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Fördermöglichkeiten
Vergleich der Antragsverfahren Klein- und Regelantrag
Es gibt zwei Antragsverfahren. Für Kleinanträge (bis 250.000 € förderfähige Kosten) und für Regelanträge (ab 250.000 € förderfähige Kosten). In beiden Verfahren können Sie eine Förderung für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie den Objekterwerb im Vereins-Sportstättenbau beantragen. Grundlage für diese Antragsverfahren sind die Sportförderrichtlinien.
Im Kleinantragsverfahren können Sie einen Zuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten beantragen. Im Regelantragsverfahren kann eine Zuwendung von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten beantragt werden, während mindestens 1/3 davon als Darlehen vergeben wird.
Die Antragstellung erfolgt über unser Online-Portal verein360. In unserem Leitfaden erläutern wir Ihnen, wie Sie zunächst Ihre Voranfrage und später Ihren Hauptantrag stellen können.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fördermöglichkeiten im Klein- und Regelantragsverfahren:
Fördermöglichkeiten: Max. förderfähige Kosten | Kleinantrag bis 250.000 € | Regelantrag ab 250.000 € |
---|---|---|
1. Standardförderung | 20% Zuschuss | 20% Zuschuss 10% Darlehen |
bis zu 55% Zuschuss | bis zu 55% Zuschuss bis zu 20% Darlehen | |
3. Katastrophenfall (bei unvorhersehbaren Schäden wie Brand, Sturm, Hochwasserschäden) | bis zu 50% Zuschuss | bis zu 50% Zuschuss |
Für einen reibungslosen Ablauf im Antragsverfahren, bitten wir Sie mindestens 3 Monate (Kleinantrag) oder 12 Monate (Regelantrag) vor Ihrem geplanten Baubeginn Ihre Voranfrage in unserem Online-Portal verein360 zu stellen und Kontakt mit uns aufzunehmen. So können wir Ihnen effektiv die Antragsverfahren und die einzureichenden Unterlagen näher erläutern. Wir beraten Sie gerne!
Beachten Sie bitte, dass mit den beantragten Maßnahmen erst begonnen werden darf, wenn das Ressort Förderung Sportstätte die schriftliche Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat. Als förderschädlicher Baubeginn ist die eigene Arbeitsleistung, der Materialeinkauf und die Auftragsvergabe zu werten. Vorbereitende Planungsleistungen (KG 700) oder auch Ihr Antrag für Ihre Baugenehmigung sind hiervon ausgenommen.
Formblätter und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.