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Antrags­for­mu­lar zur Vereins­pau­schale über BLSVdi­gi­tal downloaden

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Inhalt

Der 1. März ist, wie jedes Jahr, der Stich­tag zur Einrei­chung der Vereins­pau­schale. So lange haben die Vereine noch Zeit die jähr­li­che, staat­li­che Förde­rung zu bean­tra­gen. Alle BLSV-Vereine können das voraus­ge­füllte Antrags­for­mu­lar nun erst­ma­lig über die Online-Platt­form BLSVdi­gi­tal down­loa­den. Der verein­fachte Service steht ab sofort zur Nutzung bereit.

Neuer Service für unsere Mitgliedsvereine

Die Bean­tra­gung der Vereins­pau­schale ist für unsere Vereine ab sofort zeit­spa­ren­der! Im Online-Portal BLSVdi­gi­tal stel­len wir ab sofort das offi­zi­elle Antrags­do­ku­ment voraus­ge­füllt zur Verfü­gung. Alle Daten, die uns im Rahmen der Bestands­er­he­bung über­mit­telt werden, sind im Antrags­for­mu­lar bereits enthal­ten. Damit wird der Verwal­tungs­auf­wand für die Vereine erneut deut­lich redu­ziert. Alle weite­ren Infor­ma­tio­nen dazu gibt es im persön­li­chen Zugang von BLSVdigital.

Das Antrags­for­mu­lar für die Vereins­pau­schale 2022 ist bereits in weiten Teilen voraus­ge­füllt und kann somit sehr schnell und einfach verar­bei­tet werden.

So berech­net sich die Vereinspauschale

Die Vereins­pau­schale errech­net sich aus der Gesamt­zahl der Mitglie­der­ein­hei­ten eines Sport­ver­eins multi­pli­ziert mit dem Wert einer Fördereinheit.

  • Mitglie­der­ein­hei­ten: Hier spielt das Alter der Mitglie­der eine Rolle und die Zahl der Übungs­lei­ter­li­zen­zen. Je mehr jüngere Mitglie­der und je mehr Übungs­lei­ter­li­zen­zen ein Verein hat, umso höher wird die Mitglie­der­zahl ange­setzt. Die Gesamt­zahl der Mitglie­der­ein­hei­ten wird wie folgt errechnet:
  • Anzahl an erwach­se­nen Vereins­mit­glie­dern: einfa­che Gewichtung
    • Anzahl an sons­ti­gen Mitglie­dern, das heißt an Kindern, Jugend­li­chen und jungen Erwach­se­nen bis 26 Jahren: 10-fache Gewichtung
    • Anzahl der gülti­gen Übungs­lei­ter­li­zen­zen, die der Verein für seinen Sport­be­trieb einge­setzt hat (maxi­mal 4 Prozent der Gesamt­mit­glie­der­zahl): pro Lizenz 650-fache Gewich­tung oder 325-fache Gewich­tung für einen Verein, falls eine Übungs­lei­ter­li­zenz in zwei Verei­nen einge­setzt wird.
  • Wert der Förder­ein­heit: Die Förder­ein­heit berech­net sich aus dem Haus­halts­be­trag des Frei­staats für die Vereins­pau­schale divi­diert durch die Gesamt­zahl der gemel­de­ten Mitglie­der­ein­hei­ten der Vereine in Bayern.

Durch die fort­lau­fen­den Kosten bei gleich­zei­tig rück­läu­fi­gen Einnah­men z.B. aus Eintritts­gel­dern wegen der Corona-Pande­mie, wurde in den Jahren 2020 und 2021 die Vereins­pau­schale jeweils von 20 auf 40 Millio­nen Euro verdop­pelt.

Alle auftre­ten­den Fragen zur Bean­tra­gung der Vereins­pau­schale 2022 können direkt an das BLSV Service-Center (service@​blsv.​de) gerich­tet werden.

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