Der 1. März ist, wie jedes Jahr, der Stichtag zur Einreichung der Vereinspauschale. So lange haben die Vereine noch Zeit die jährliche, staatliche Förderung zu beantragen. Alle BLSV-Vereine können das vorausgefüllte Antragsformular nun erstmalig über die Online-Plattform BLSVdigital downloaden. Der vereinfachte Service steht ab sofort zur Nutzung bereit.
Neuer Service für unsere Mitgliedsvereine
Die Beantragung der Vereinspauschale ist für unsere Vereine ab sofort zeitsparender! Im Online-Portal BLSVdigital stellen wir ab sofort das offizielle Antragsdokument vorausgefüllt zur Verfügung. Alle Daten, die uns im Rahmen der Bestandserhebung übermittelt werden, sind im Antragsformular bereits enthalten. Damit wird der Verwaltungsaufwand für die Vereine erneut deutlich reduziert. Alle weiteren Informationen dazu gibt es im persönlichen Zugang von BLSVdigital.
So berechnet sich die Vereinspauschale
Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit.
- Mitgliedereinheiten: Hier spielt das Alter der Mitglieder eine Rolle und die Zahl der Übungsleiterlizenzen. Je mehr jüngere Mitglieder und je mehr Übungsleiterlizenzen ein Verein hat, umso höher wird die Mitgliederzahl angesetzt. Die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten wird wie folgt errechnet:
- Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung
- Anzahl an sonstigen Mitgliedern, das heißt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahren: 10-fache Gewichtung
- Anzahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb eingesetzt hat (maximal 4 Prozent der Gesamtmitgliederzahl): pro Lizenz 650-fache Gewichtung oder 325-fache Gewichtung für einen Verein, falls eine Übungsleiterlizenz in zwei Vereinen eingesetzt wird.
- Wert der Fördereinheit: Die Fördereinheit berechnet sich aus dem Haushaltsbetrag des Freistaats für die Vereinspauschale dividiert durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine in Bayern.
Durch die fortlaufenden Kosten bei gleichzeitig rückläufigen Einnahmen z.B. aus Eintrittsgeldern wegen der Corona-Pandemie, wurde in den Jahren 2020 und 2021 die Vereinspauschale jeweils von 20 auf 40 Millionen Euro verdoppelt.
Alle auftretenden Fragen zur Beantragung der Vereinspauschale 2022 können direkt an das BLSV Service-Center (service@blsv.de) gerichtet werden.