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Aus aktu­el­lem Anlass: Unwet­ter­schä­den an Sportanlagen

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Von den aktu­el­len Unwet­tern waren und sind leider zum Teil auch die baye­ri­schen Sport­ver­eine und deren Sport­stät­ten betrof­fen. Einige Vereine haben in Folge der star­ken Regen­fälle Schä­den an Ihren Sport­an­la­gen, insbe­son­dere durch Über­flu­tung, zu verzeich­nen. Aus diesem Grund geben wir nach­fol­gend einige wich­tige Infor­ma­tio­nen zum Thema Kata­stro­phen­fall­för­de­rung im Sport­stät­ten­bau an die Hand.
Für unvor­her­ge­se­hene Schä­den, die durch einen Kata­stro­phen­fall, wie Hochwasser/​Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervor­ge­ru­fen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regel­an­trags­ver­fah­ren ein erhöh­ter Förder­satz von bis zu 50% Zuschuss auf die förder­fä­hi­gen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 Sport­FöR).
Darüber hinaus gelten die glei­chen Förder­vor­aus­set­zun­gen wie bei der Regel­för­de­rung, die in den Sport­för­der­richt­li­nien gere­gelt sind.
Versi­che­rungs­leis­tun­gen müssen als Finan­zie­rungs­bau­stein auf die Gesamt­kos­ten ange­rech­net werden.
Auch im Kata­stro­phen­fall wirkt sich ein vorzei­ti­ger Baube­ginn förder­schäd­lich aus. In diesen Fällen sind vor der schrift­li­chen Baufrei­gabe durch das Ressort Förde­rung Sport­stätte jedoch Aufräum­ar­bei­ten und Siche­rungs­maß­nah­men zulässig.

Geneh­mi­gung zum vorzei­ti­gen Maßnahmenbeginn

Die Wieder­her­stel­lung der geschä­dig­ten Sport­stätte, sowie even­tu­elle Neu- und Erwei­te­rungs­bau­ten, die im zeit­li­chen Zusam­men­hang durch­ge­führt werden sollen, bedür­fen einer geson­der­ten, schrift­li­chen Geneh­mi­gung zum vorzei­ti­gen Maßnah­men­be­ginn. Baumaß­nah­men, die ohne ausdrück­li­che, schrift­li­che Zustim­mung durch den BLSV begon­nen oder durch­ge­führt worden sind, können nach­träg­lich nicht mehr geför­dert werden.
In diesem Zusam­men­hang weisen wir ausdrück­lich darauf hin, dass im Sinne der Richt­li­nien bereits folgende Tätig­kei­ten einen förder­schäd­li­chen Baube­ginn darstellen:

  • die Auftragsvergabe(n)
  • die eigene Arbeitsleistung
  • der Mate­ri­al­ein­kauf

Im Kata­stro­phen­fall können Sie sich Schritt für Schritt an folgen­der Vorge­hens­weise orientieren:

  1. Aufräum­ar­bei­ten und Siche­rungs­maß­nah­men, die der Verhin­de­rung weite­rer Schä­den bzw. der Scha­dens­be­gren­zung (wie z.B. Feuch­tig­keits­schä­den an der Bausub­stanz, Schim­mel­bil­dung, Einsturz­ge­fahr) dienen.
  2. Kontakt­auf­nahme mit dem Ressort Förde­rung Sportstätte
  3. Doku­men­ta­tion
    a. Doku­men­ta­tion des Scha­den­er­eig­nis­ses
    b. Fotos, Zeitungs­be­richte, etc.
    c. Ursa­che und zeit­li­cher Ablauf
    d. Beschrei­bung der Schä­den (wo, was, wieviel, warum…)
    e. Grobe Abschät­zung der Wiederherstellungskosten
  4. Antrags­stel­lung in verein360
    Die Antrag­stel­lung muss immer über den Haupt­ver­ein erfol­gen. Für die Antrag­stel­lung sind nur ausge­wählte Funk­tio­näre und Vereins­ver­tre­ter berechtigt.

Verant­wor­tung des Vereins

Bitte beach­ten Sie, dass bei Baumaß­nah­men, die der Verein in Eigen­leis­tung durch­führt, die Vorga­ben der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung einge­hal­ten werden müssen. Gerade bei der Besei­ti­gung von Schä­den zur Sicher­stel­lung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht im Bereich der Kata­stro­phen­fälle wie Hoch­was­ser, Brand- oder Sturm­schä­den bestehen große Gefah­ren für die betei­lig­ten Perso­nen. Insbe­son­dere ist auch auf den siche­ren Umgang mit Gefahr­stof­fen und die korrekte Entsor­gung zu achten. Dies ist im Falle einer Förde­rung geson­dert nach­zu­wei­sen.
Dabei ist der Verein als Bauherr für die Siche­rung der Baustelle und die Einhal­tung der nöti­gen Vorschrif­ten und Verhal­tens­maß­re­geln für die Sicher­heit am Bau verant­wort­lich. Die Unfall­ver­hü­tungs­vor-schrif­ten gelten auch für den Eigen­bau-Unter­neh­mer und inso­fern ist er dem ausfüh­ren­den Unter­neh­men gleich­ge­stellt. Eine geson­derte Meldung der eige­nen Arbeits­leis­tung bei der VBG als zustän­dige
Berufs­ge­nos­sen­schaft ist zur Aufrecht­erhal­tung des Versi­che­rungs­schut­zes nicht erforderlich.

Beispiel­haft hier einige notwen­dige Maßnahmen:

  • Der Verein muss die Gefähr­dun­gen für Helfer bei Eigen­bau­ar­bei­ten beur­tei­len und die erfor­der­li­chen Schutz­maß­nah­men fest­le­gen (Arbeits­schutz­ge­setz, Unfallverhütungsvorschriften).
  • Beim Einsatz oder beim Umgang mit Gefahr­stof­fen sind Betriebs­an­wei­sun­gen zu erstel­len (z.B. Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung, Gefahrstoffverordnung).
  • Die Mitglie­der sind über siche­res und gesund­heits­ge­rech­tes Arbei­ten sowie Gefähr­dun­gen bei den Eigen­bau­ar­bei­ten zu infor­mie­ren und zu unterweisen.
  • Die notwen­dige persön­li­che Schutz­aus­rüs­tung wie zum Beispiel Schutz­helme, Schutz­hand­schuhe, Atem­schutz sind zur Verfü­gung zu stel­len (PSA in den Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen festlegen).
  • Die notwen­di­gen Erste-Hilfe-Maßnah­men für die Bauar­bei­ten sind zu planen und sicherzustellen.
  • Präven­tiv­maß­nah­men sind zu doku­men­tie­ren, um bei einem Unfall nach­wei­sen zu können, welche Maßnah­men und Sicher­heits­vor­keh­run­gen ergrif­fen wurden.

Ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen, unter ande­rem zu den Förder­vor­aus­set­zun­gen, zum Antrags­ab­lauf sowie zu den benö­tig­ten Unter­la­gen gibt es hier.
Vor der Kontakt­auf­nahme mit uns bzw. paral­lel dazu, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Versi­che­rer auf, sofern Sie eine entspre­chende (Zusatz-)Versicherung für die betrof­fene Sport­stätte haben.
Besteht für Ihren Verein aktu­ell kein Versi­che­rungs­schutz für Unwet­ter­schä­den, so könn­ten mögli­che Zusatz­ver­si­che­run­gen der ARAG ergän­zend zum Sport­ver­si­che­rungs­ver­trag über den BLSV inter­es­sant sein. Infor­ma­tio­nen zu den ARAG-Zusatz­ver­si­che­run­gen, wie bspw. die Gebäude‑, Inven­tar- oder Sport­an­la­gen­ver­si­che­rung sind auf der Website des ARAG-Versi­che­rungs­bü­ros im BLSV zu finden.


Ihre Ansprech­part­ner im BLSV:
BLSV Service Center
Tel.: 089 15702–400
E‑Mail: service@​blsv.​de
Ressort Förde­rung Sport­stätte
Tel.: 089 15702–400
E‑Mail: sportstaettenbau@​blsv.​de


Ihre Ansprech­part­ner der ARAG:
Versi­che­rungs­büro beim BLSV e.V.
Tel.: 089 6931344–30
E‑Mail: vsbmuenchen@​ARAG-​Sport.​de

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