Von den aktuellen Unwettern waren und sind leider zum Teil auch die bayerischen Sportvereine und deren Sportstätten betroffen. Einige Vereine haben in Folge der starken Regenfälle Schäden an Ihren Sportanlagen, insbesondere durch Überflutung, zu verzeichnen. Aus diesem Grund geben wir nachfolgend einige wichtige Informationen zum Thema Katastrophenfallförderung im Sportstättenbau an die Hand.
Für unvorhergesehene Schäden, die durch einen Katastrophenfall, wie Hochwasser/Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervorgerufen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regelantragsverfahren ein erhöhter Fördersatz von bis zu 50% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 SportFöR).
Darüber hinaus gelten die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei der Regelförderung, die in den Sportförderrichtlinien geregelt sind.
Versicherungsleistungen müssen als Finanzierungsbaustein auf die Gesamtkosten angerechnet werden.
Auch im Katastrophenfall wirkt sich ein vorzeitiger Baubeginn förderschädlich aus. In diesen Fällen sind vor der schriftlichen Baufreigabe durch das Ressort Förderung Sportstätte jedoch Aufräumarbeiten und Sicherungsmaßnahmen zulässig.
Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Die Wiederherstellung der geschädigten Sportstätte, sowie eventuelle Neu- und Erweiterungsbauten, die im zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden sollen, bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Baumaßnahmen, die ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch den BLSV begonnen oder durchgeführt worden sind, können nachträglich nicht mehr gefördert werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass im Sinne der Richtlinien bereits folgende Tätigkeiten einen förderschädlichen Baubeginn darstellen:
- die Auftragsvergabe(n)
- die eigene Arbeitsleistung
- der Materialeinkauf
Im Katastrophenfall können Sie sich Schritt für Schritt an folgender Vorgehensweise orientieren:
- Aufräumarbeiten und Sicherungsmaßnahmen, die der Verhinderung weiterer Schäden bzw. der Schadensbegrenzung (wie z.B. Feuchtigkeitsschäden an der Bausubstanz, Schimmelbildung, Einsturzgefahr) dienen.
- Kontaktaufnahme mit dem Ressort Förderung Sportstätte
- Dokumentation
a. Dokumentation des Schadenereignisses
b. Fotos, Zeitungsberichte, etc.
c. Ursache und zeitlicher Ablauf
d. Beschreibung der Schäden (wo, was, wieviel, warum…)
e. Grobe Abschätzung der Wiederherstellungskosten - Antragsstellung in verein360
Die Antragstellung muss immer über den Hauptverein erfolgen. Für die Antragstellung sind nur ausgewählte Funktionäre und Vereinsvertreter berechtigt.
Verantwortung des Vereins
Bitte beachten Sie, dass bei Baumaßnahmen, die der Verein in Eigenleistung durchführt, die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung eingehalten werden müssen. Gerade bei der Beseitigung von Schäden zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Katastrophenfälle wie Hochwasser, Brand- oder Sturmschäden bestehen große Gefahren für die beteiligten Personen. Insbesondere ist auch auf den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und die korrekte Entsorgung zu achten. Dies ist im Falle einer Förderung gesondert nachzuweisen.
Dabei ist der Verein als Bauherr für die Sicherung der Baustelle und die Einhaltung der nötigen Vorschriften und Verhaltensmaßregeln für die Sicherheit am Bau verantwortlich. Die Unfallverhütungsvor-schriften gelten auch für den Eigenbau-Unternehmer und insofern ist er dem ausführenden Unternehmen gleichgestellt. Eine gesonderte Meldung der eigenen Arbeitsleistung bei der VBG als zuständige
Berufsgenossenschaft ist zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes nicht erforderlich.
Beispielhaft hier einige notwendige Maßnahmen:
- Der Verein muss die Gefährdungen für Helfer bei Eigenbauarbeiten beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen (Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften).
- Beim Einsatz oder beim Umgang mit Gefahrstoffen sind Betriebsanweisungen zu erstellen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung).
- Die Mitglieder sind über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten sowie Gefährdungen bei den Eigenbauarbeiten zu informieren und zu unterweisen.
- Die notwendige persönliche Schutzausrüstung wie zum Beispiel Schutzhelme, Schutzhandschuhe, Atemschutz sind zur Verfügung zu stellen (PSA in den Gefährdungsbeurteilungen festlegen).
- Die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen für die Bauarbeiten sind zu planen und sicherzustellen.
- Präventivmaßnahmen sind zu dokumentieren, um bei einem Unfall nachweisen zu können, welche Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen ergriffen wurden.
Ausführliche Informationen, unter anderem zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsablauf sowie zu den benötigten Unterlagen gibt es hier.
Vor der Kontaktaufnahme mit uns bzw. parallel dazu, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Versicherer auf, sofern Sie eine entsprechende (Zusatz-)Versicherung für die betroffene Sportstätte haben.
Besteht für Ihren Verein aktuell kein Versicherungsschutz für Unwetterschäden, so könnten mögliche Zusatzversicherungen der ARAG ergänzend zum Sportversicherungsvertrag über den BLSV interessant sein. Informationen zu den ARAG-Zusatzversicherungen, wie bspw. die Gebäude‑, Inventar- oder Sportanlagenversicherung sind auf der Website des ARAG-Versicherungsbüros im BLSV zu finden.
Ihre Ansprechpartner im BLSV:
BLSV Service Center
Tel.: 089 15702–400
E‑Mail: service@blsv.de
Ressort Förderung Sportstätte
Tel.: 089 15702–400
E‑Mail: sportstaettenbau@blsv.de
Ihre Ansprechpartner der ARAG:
Versicherungsbüro beim BLSV e.V.
Tel.: 089 6931344–30
E‑Mail: vsbmuenchen@ARAG-Sport.de