Versicherungen für Vereine
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Jeder Arbeitnehmer ist in einer Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert, für die der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nach SBG VII zu entrichten hat.
Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der VBG erhebt der BLSV für die VBG eine pauschale Umlage zur Versicherung von ehrenamtlich tätigen Übungsleitern und Trainern und führt diese an die VBG ab.
Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung der VBG sowie einen Vordruck zur Unfallanzeige finden Sportvereine im BLSV-Cockpit unter Dokumente → Versicherungen.
Kontakt
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bezirksverwaltung München
www.vbg.de/muenchen
Bezirksverwaltung Würzburg
www.vbg.de/wuerzburg