Versi­che­run­gen im BLSV

VBG Unfall­ver­si­che­rung

Versi­che­rungs­schutz für Sportvereine
Ihr umfang­rei­cher Versi­che­rungs­schutz rund um Ihren Vereins- und Sportbetrieb

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Verwal­tungs-Berufs­ge­nos­sen­schaft VBG
Anfra­gen über:  verein360
 

VBG LogoUnfall­ver­si­che­rung der VBG (Verwal­tungs-Berufs­ge­nos­sen­schaft)

Jeder Arbeit­neh­mer ist in einer Berufs­ge­nos­sen­schaft gegen Arbeits­un­fälle und Berufs­krank­hei­ten versi­chert, für die der Arbeit­ge­ber die Beiträge zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung nach SBG VII zu entrich­ten hat.

Im Rahmen eines öffent­lich-recht­li­chen Vertrags mit der VBG erhebt der BLSV eine pauschale Umlage, welche der VBG zuge­führt wird. Ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung finden Sie in der VBG-Broschüre „Sport­ver­eine bei der VBG“.

Weitere Infor­ma­tio­nen sind zudem im Online-Portal verein360 hinterlegt.

Frei­wil­lige Ehren­amts­ver­si­che­rung der VBG

Die Frei­wil­lige Ehren­amts­ver­si­che­rung ist eine frei­wil­lige Unfall­ver­si­che­rung der VBG für gewählte oder beauf­tragte Ehren­amts­trä­ger in gemein­nüt­zi­gen Sport­ver­ei­nen. Diese kann den Versi­che­rungs­schutz in Ihrem Sport­ver­ein bei Bedarf ergänzen.

Die zu Versi­chern­den müssen ein durch Satzung vorge­se­he­nes offi­zi­el­les Amt beklei­den oder im Auftrag oder mit Einwil­li­gung des Vorstands im Sport­ver­ein heraus­ge­ho­bene Aufga­ben wahr­neh­men. Die heraus­ge­ho­be­nen Aufga­ben müssen nicht in der Satzung veran­kert sein.

Ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Frei­wil­li­gen Ehren­amts­ver­si­che­rung finden Sie auf der Website der VBG.

Die Anmel­dung zur Versi­che­rung sowie weiter­ge­hende Infor­ma­tio­nen finden Sie zudem im Online-Portal verein360.

Nütz­li­che Arbeitshilfen

FAQ VBG Frei­wil­lige Ehrenamtsversicherung

FAQ VBG Unfallversicherung

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