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“Ener­gie­preis­pau­schale” kann auch Ihren Sport­ver­ein betref­fen – Webi­nare informieren

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Die Ener­gie­preis­pau­schale in Höhe von 300 Euro erhal­ten – verkürzt darge­stellt – alle, die in Deutsch­land wohnen und steu­er­pflich­tige Einkünfte erzie­len. Der Anspruch entsteht bereits am 1. Septem­ber 2022 (kein Stich­tag!), d.h. jede Person ist anspruchs­be­rech­tigt, welche die gesetz­li­chen Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen im Jahr 2022 erfüllt hat.

Achtung: Verpflich­tet zur Zahlung der 300 Euro als Entlas­tung für stei­gende Ener­gie­kos­ten kann auch Ihr Sport­ver­ein sein, wenn im weites­ten Sinn „Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse“ vorliegen.

Der BLSV bietet über seinen Steu­er­ser­vice für Sport­ver­eine und Sport­fach­ver­bände, die Mitglie­der im BLSV sind, zu folgen­den Termi­nen kosten­lose Webi­nare zur Ener­gie­preis­pau­schale an:

29.08.2022, 18 Uhr, Anmel­dung im Quali­net unter diesem Link: 301WEB3422

06.09.2022, 18 Uhr, Anmel­dung im Quali­net unter diesem Link: 301WEB3522

Ausführ­li­che Infos zum Umgang mit der Ener­gie­preis­pau­schale (EPP) im Verein sowie insge­samt zu den stei­gen­den Ener­gie­kos­ten finden Sie hier

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