Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten – verkürzt dargestellt – alle, die in Deutschland wohnen und steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Der Anspruch entsteht bereits am 1. September 2022 (kein Stichtag!), d.h. jede Person ist anspruchsberechtigt, welche die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen im Jahr 2022 erfüllt hat.
Achtung: Verpflichtet zur Zahlung der 300 Euro als Entlastung für steigende Energiekosten kann auch Ihr Sportverein sein, wenn im weitesten Sinn „Beschäftigungsverhältnisse“ vorliegen.
Der BLSV bietet über seinen Steuerservice für Sportvereine und Sportfachverbände, die Mitglieder im BLSV sind, zu folgenden Terminen kostenlose Webinare zur Energiepreispauschale an:
29.08.2022, 18 Uhr, Anmeldung im Qualinet unter diesem Link: 301WEB3422
06.09.2022, 18 Uhr, Anmeldung im Qualinet unter diesem Link: 301WEB3522
Ausführliche Infos zum Umgang mit der Energiepreispauschale (EPP) im Verein sowie insgesamt zu den steigenden Energiekosten finden Sie hier