Organisation Ehrenamt
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Verbandstag
Der Verbandstag ist das höchste Organ des Verbandes. Er setzt sich zusammen aus
- den Delegierten der Vereine und der sonstigen Mitglieder im Sinne von § 8 der BLSV-Satzung
- den Kreisvorsitzenden als gewählten Delegierten
- den Zusatzdelegierten der Sportfachverbände
- den vertretungsberechtigten Mitgliedern des Präsidiums
- den Bezirksvorsitzenden
- dem Sportbeirat
- der Verbandsjugendleitung
- dem Verbandsfrauenbeirat
- dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und dem Sprecher des Wirtschaftsrates
- den Delegierten der Mitglieder mit besonderem Status
- den Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern
Der Verbandstag findet alle fünf Jahre statt und wird vom Präsidium einberufen.
Der Verbandstag entscheidet in allen Angelegenheiten, soweit nicht ein anderes Organ zuständig ist. Über vorliegende Anträge entscheidet er durch Beschluss.