Ehrungen im BLSV und der BSJ
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Ehrungen und Auszeichnungen
Würdigen auch Sie ehrenamtliches Engagement und langjährige Mitgliedschaften in Ihrem Verein mit unserem Ehrungsangebot!
Ab einem 50-jährigen Vereinsbestehen haben Sie die Möglichkeit, eine Ehrenurkunde für das Vereinsjubiläum zu erhalten. Diese wird Ihnen in der Regel vom zuständigen BLSV-Kreisvorstand überreicht. Die möglichen Ehrungsstufen sind:
- Jubiläumsurkunde in Bronze für 50-jähriges Bestehen
- Jubiläumsurkunde in Silber für 75-jähriges Bestehen
- Jubiläumsurkunde in Gold für 100 ‚125 ‚150- oder 175-jähriges Bestehen
Die grundlegenden Informationen zum Antrag eines Vereinsjubiläums sind:
- Antragsteller: Verein, Kreisvorsitzender
- Anlass: Vereinsjubiläum ab 50 Jahre
- Antrag bis spätestens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin
Bei den Jubiläumsurkunden in Gold wird zudem eine weitere kleine Aufmerksamkeit beigelegt und durch den Kreisvorstand überreicht.
Als Zeichen der Anerkennung für langjährige Vereinsmitglieder besteht die Möglichkeit, BLSV-Ehrenzeichen zu bestellen und verleihen. Zusätzlich zu einem Ehrenzeichen kann eine Urkunde in den Stufen Bronze, Silber und Gold (mit oder ohne Beschriftung) angefordert werden. Dazu erhalten Sie automatisch stets eine Verleihungsbescheinigung.
Die grundlegenden Informationen zur Bestellung von Ehrenzeichen sind:
- Antragsteller: Verein
- Anlass: langjährige Vereinsmitgliedschaft
- Antrag bis spätestens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin
- Kosten pro Ehrenzeichen 2,50€ inkl. MwSt. (zzgl. Urkunde 2,55€ oder beschrifteter Urkunde 4,55 € inkl. MwSt.)
Die Ehrenzeichen können ab einer fünfjährigen Mitgliedschaft im Abstand von fünf Jahren verliehen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.).
Der BLSV verleiht Verdienstnadeln jeweils mit Urkunde an gewählte Mitarbeiter in der Vereinsvorstandschaft oder an Mitarbeiter in
anderen gewählten Ämtern, die durch Berufung des Vorstands ernannt und in der Vereinssatzung verankert sind. Die grundlegenden Informationen zum Antrag einer Verdienstnadel sind:
- Antragsteller: Verein
- Anlass: langjährige Verdienste in gewählten Ämtern des Vereins
- Antrag bis spätestens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin
- Kosten pro Ehrung: 6,00 € (inkl. MwSt.)
Die Ehrungen 5 mit 10 sind in der Regel nur möglich, wenn mindestens eine der Stufen 1,2,3 oder 4 verliehen worden ist. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.
Der Abstand zwischen alle Ehrungen beträgt jeweils mindestens 5 Jahre. Als Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein gilt die regelmäßige und dauerhafte Mitarbeit auf
- einer durch die Satzung festgelegte und durch Wahlen besetzte Position oder
- auf eine durch Berufung auf eine vom Vereinsvorstand bzw. Abteilungsvorstand beschlossenen Position.
Andere Tätigkeiten, wie z.B. Übungsleiter, Trainer, Zeugwart etc. können nicht mit der Verdienstnadel geehrt werden.
Antragsteller kann nur der Vorstand des Hauptvereins sein.
Mit der Ehrennadel können Mitarbeiter eines Verbandes und seiner Gliederungen für besondere Verdienste als Verbandsfunktionär
geehrt werden. Die grundlegenden Informationen zum Antrag einer Ehrennadel sind:
- Antragsteller: Sportfachverbands-Präsidium, BLSV-Bezirks- und Kreisvorsitzende, Vorsitzende/-r des Frauenbeirats bzw. BSJ-Vorstand.
- Anlass: besondere Verdienste als Verbandsfunktionär
- Antrag bis spätestens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin, ab Stufe 9 spät. 8 Wochen
Die Ehrennadel kann ab einer fünfjährigen Verbandstätigkeit im Abstand von fünf Jahren verliehen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.).
Mitarbeitende in der Jugendarbeit eines Vereins oder Verbands können für ihre langjährige Tätigkeit in vier Stufen ausgezeichnet werden. Die grundlegenden Informationen zum Antrag eines Vereinsjubiläums sind:
- Antragsteller: Verein, BSJ-Funktionäre, Jugendfunktionäre in den Sportfachverbänden
- Anlass: langjährige Verdienste in der Jugendarbeit eines Vereins oder Verbands
- Antrag bis spätestens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin
- Kosten pro Ehrung: 6,00 € (inkl. MwSt.)
Die BSJ-Ehrennadel für die Jugendarbeit kann ab einer fünfjährigen Tätigkeit im Abstand von fünf Jahren verliehen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.).
Mit der Verdienstplakette bzw. dem Ehrenbrief werden Verbandsangehörige sowie außerhalb des Verbands stehende Persönlichkeiten (z.B. Bürgermeister, Landräte, etc.) geehrt, die sich durch ideelle oder materielle Förderung des Sports besonders verdient gemacht haben.
Ehrungen mit der Verdienstplakette können nicht an Stelle oder als Fortsetzung von Ehrungen mit der Verdienstnadel beantragt werden.
Die grundlegenden Informationen zum Antrag einer Verdienstplakette sind:
- Antragsteller: Präsidium des Sportfachverbands, BLSV-Bezirks- und Kreisvorsitzende,
- Anlass: besondere Leistung in der Sportförderung
- Antrag bis spätestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin
Turn- und Sportvereine, welche sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben, können zum Anlass des 100-jährigen Bestehens einen Antrag auf die Verleihung der „Sportplakette des Bundespräsidenten“ stellen. Anträge dazu können auch jederzeit nachträglich gestellt werden.
Welche Unterlagen für eine vollständige Beantragung nötig sind, entnehmen Sie dem Infoblatt zur Sportplakette des Bundespräsidenten.
Neben den Ehrungen des BLSV und der BSJ bestehen zudem fachsportspezifische Ehrungsmöglichkeiten durch unsere Sportfachverbände. Beispielsweise langjährige Fachsport-Übungsleiter oder Trainer können mit einer Ehrung des entsprechenden Sportfachverbands gewürdigt werden. Informationen dazu finden Sie auf der Website oder durch Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sportfachverband. Die Adress- und Kontaktdaten finden Sie hier.
Anträge und Informationen
Infoblatt zum Ehrungswesen
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ehrenordnung BLSV
Antrag Vereinsjubiläum
Antrag Verdienstnadel, Ehrennadel & Verdienstplakette
Bestellformular Ehrenzeichen
Ehrungsrichtlinien BSJ
Antrag Jugend-Ehrennadel
Informationen zur Sportplakette des Bundespräsidenten
Antragsformular Sportplakette des Bundespräsidenten