Transparenzregister
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Gesetzliches Transparenzregister des Bundesanzeiger Verlags
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Das Transparenzregister ist ein im Geldwäschegesetz §§18 ff verankertes, gesetzlich vorgeschriebenes, Register, in das seit dem 01.10.2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind.
Dem Grunde nach besteht eine Meldepflicht zum Transparenzregister auch für eingetragene Vereine (§ 20 Abs. 1 GwG). Diese sind Vereinigungen i.S.d. § 20 GwG. Insofern ist auch bei Vereinen grundsätzlich der wirtschaftlich Berechtigte zum Transparenzregister zu melden.
Wirtschaftlich berechtigt ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Lässt sich (wie wohl bei den meisten durchschnittlichen Vereinen) keine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter im obigen Sinne ermitteln, gilt der gesetzliche Vertreter als wirtschaftlich Berechtigter.
Anzugeben sind im Transparenzregister Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Art und Umfang kann sich auch aus der Funktion als gesetzlicher Vertreter ergeben.
Die eigene Meldepflicht entfällt jedoch, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten bereits aus anderen öffentlichen Registern oder Quellen (u.a. dem Vereinsregister) ergeben.
Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine
Mit der letzten Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) besteht für eingetragene, gemeinnützige Vereine nunmehr die Möglichkeit, auf Antrag eine Befreiung von der Gebührenpflicht zu erlangen. Wird der Antrag im Laufe eines begonnenen Gebührenjahres gestellt, gilt die Befreiung für das gesamte Gebührenjahr. Eine rückwirkende Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre ist allerdings nicht möglich.
Zur Antragstellung hat die registerführende Stelle per E‑Mail oder über die Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) eine Möglichkeit zur Verfügung zu stellen.