Lizenz­an­er­ken­nun­gen von öffent­li­chen Institutionen

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Lizenz­an­er­ken­nung in der Sportpraxis

Sport­prak­ti­sche Ausbil­dun­gen, die bei einer öffent­li­chen Insti­tu­tion abge­schlos­sen wurden, können beim BLSV zu einer DOSB-Lizenz aner­kannt werden.

Kontakt

Geschäfts­feld Dienst­leis­tungs­pro­duk­tion – Ressort Bildung
Tel.: +49 89 / 15702–213
E‑Mail: bildung@​blsv.​de

Lizenz­an­er­ken­nun­gen

Ausbil­dun­gen bei öffent­li­chen Insti­tu­tio­nen
Absol­ven­ten einer sport­prak­ti­schen Ausbil­dung bei öffent­li­chen Insti­tu­tio­nen können sich diese zu einer DOSB-Lizenz aner­ken­nen lassen. Durch ein Aner­ken­nungs­se­mi­nar können diese berufs­be­zo­ge­nen Ausbil­dun­gen aner­kannt werden.

Die Ausbil­dun­gen dieser öffent­li­chen Insti­tu­tio­nen werden anerkannt:

  • Poli­zei
  • Bundes­wehr
  • Zoll
  • Feuer­wehr u.v.m.

 

Weitere Infor­ma­tio­nen zur Aner­ken­nung von Ausbil­dun­gen bei öffent­li­chen Insti­tu­tio­nen finden Sie hier.

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