Vereinspauschale muss bis 1. März 2021 beantragt werden
BLSV schaltet Online-Portal zur Meldung finanzieller Schäden
für Sportvereine und Sportfachverbände erneut frei
Diese Woche wurde der bestehende Lockdown im Zuge der Corona-Pandemie noch einmal verschärft. Dies bedeutet: Die Sportstätten bleiben nach wie vor geschlossen, der Spielbetrieb bleibt eingestellt. Um die aktuellen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Sport in Bayern einschätzen und sich faktenbasiert bei der Politik für weitere Hilfsmaßnahmen einsetzen zu können, hat der BLSV das Online-Portal zur Meldung finanzieller Schäden für Sportvereine und Sportfachverbände wieder freigeschaltet.
Zur Analyse von finanziellen Schäden für Sportvereine und Sportfachverbände im Zuge der Corona-Pandemie hatte der BLSV bereits im März 2020 im Zuge des ersten Lockdowns ein Online-Portal eröffnet – mit großer Resonanz: Insgesamt wurden im letzten Jahr hochgerechnet finanzielle Einbußen von mehr als 200 Mio. Euro an den BLSV gemeldet. Aufgrund dieser detaillierten Fakten aus dem Meldeportal konnte der BLSV als Interessensvertreter aller Sportvereine und Sportfachverbände in Bayern im vergangenen Jahr beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) monetäre Hilfestellungen erwirken. So wurde die Vereinspauschale 2020 von 20 auf 40 Mio. Euro verdoppelt, eine existenzielle Unterstützungszusage für Sportfachverbände, eine Unterstützung der Sportschule Oberhaching oder die Restmittelauskehrung an die Sportfachverbände erreicht.
Online-Abfrage zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie seit heute freigeschaltet
Auch in diesem Jahr wird sich der BLSV wieder für krisenbedingte Bedürfnisse seiner Sportvereine und Sportfachverbände in Bayern einsetzen. Hierfür wurde seit heute eine erneute Online-Abfrage zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie gestartet und das Portal zur Meldung finanzieller Schäden wieder aktiviert. Der BLSV ruft alle bayerischen Sportvereine und Sportfachverbände auf, an der Umfrage teilzunehmen. Mit den Ergebnissen der Erhebung kann der BLSV daraufhin eine umfangreiche Einschätzung der finanziellen Schäden vornehmen und mit der Bayerischen Staatsregierung im Dialog bleiben, um auch für das Jahr 2021 Hilfen zu erwirken. Außerdem möchte der BLSV mithilfe dieser Befragung seine Serviceangebote und Leistungen für Vereine noch zielgerechter ausrichten, indem auch Serviceangebote mit abgefragt werden. Die Zugangsdaten zur Online-Befragung wurden den Sportvereinen und Sportfachverbänden bereits zugesendet.
In diesem Zusammenhang weist der BLSV noch einmal darauf hin, dass die Beantragung der Vereinspauschale 2021 in diesem Jahr bis zum Stichtag 1. März 2021 erfolgt sein muss. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, Rückfragen zur Antragsstellung beantwortet gerne das BLSV Service-Center (Mail: service@blsv.de sowie Tel. +49 89 15702 400). Den Appell, heuer die Vereinspauschale zu beantragen, richtet der BLSV an seine Vereine.
Mehr Informationen und aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de und zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur