Sport von Kindern bei „Bundes-Notbremse“ möglich

Medien-Information Nr. 14/2021 vom

Neues Bundes­in­fek­ti­ons­schutz­ge­setz

Im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zum aktua­li­sier­ten Bundes­in­fek­ti­ons­schutz­ge­setz (ISfG), auch „Bundes-Notbremse“ genannt, fand die Stimme für den Sport von Kindern in Klein­grup­pen und Offen­hal­tung von Spor­tau­ßen­flä­chen während der letz­ten Bera­tun­gen Gehör.

Sport für Kinder bis unter 14 Jahre in 5er-Grup­pen auch bei 7‑Tage-Inzi­denz-Wert über 100

Im Gegen­satz zur ersten Entwurfs­fas­sung können Kinder in Grup­pen bis zu fünf Perso­nen bei einer 7‑Tage-Inzi­denz größer als 100 Sport trei­ben: „Für Kinder bis zur Voll­endung des 14. Lebens­jah­res ist die Ausübung von Sport ferner zuläs­sig in Form von kontakt­lo­ser Ausübung im Freien in Grup­pen von höchs­tens fünf Kindern“ lautet die neue Rege­lung des § 28b Nummer 3 ISfG. Dies ist sogar mehr, als zur derzei­ti­gen Situa­tion in Bayern aufgrund der baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung erlaubt ist.

Sport­stät­ten auch bei 7‑Tage-Inzi­den­zen über 100 weiter­hin geöffnet

Durch inten­sive Gesprä­che können im Ergeb­nis nach der neuen Rege­lung die Außen­sport­an­la­gen der Vereine auch bei einer 7‑Tage-Inzi­denz von 100 und mehr weiter­hin geöff­net bleiben. 

Sport alleine auch bis Mitternacht

Sport darf alleine auch während der Ausgangs­be­schrän­kung bis 24 Uhr drau­ßen betrie­ben werden, nicht jedoch auf den Vereins­sport­an­la­gen (s. § 28b Nummer 2 neuer Buch­stabe g ISfG).

Ammon: „In dieser schwie­ri­gen Situa­tion ist weiter­hin kluges Abwä­gen erfor­der­lich, gerade Sport drau­ßen ist auch derzeit Teil der Lösung“

„Wir befin­den uns nach wie vor mitten im Pande­mie­ge­sche­hen und müssen alle gemein­sam klug wägen, um Corona endlich zu besie­gen“, sagt der Präsi­dent des Baye­ri­schen Landes-Sport­ver­ban­des (BLSV), Jörg Ammon. „Wir sind zufrie­den, dass bei den neuen Rege­lun­gen nun doch noch zuguns­ten des Sports diffe­ren­ziert wurde. So kann auf Sport­an­la­gen auch bei einer Inzi­denz von über 100 weiter­hin grund­sätz­lich Sport mit den jewei­li­gen Einschrän­kun­gen betrie­ben werden. Kinder bis 14 Jahre dürfen in Fünfer-Grup­pen kontakt­frei auch bei dieser Inzi­denz trai­nie­ren, eine große Erleich­te­rung. Diese Trai­nings­mög­lich­keit für Kinder und Jugend­li­che war für uns beson­ders wichtig. 

Unser Dank gilt der gesam­ten deut­schen Sport­fa­mi­lie um Präsi­dent Alfons Hörmann und den derzei­ti­gen Vorsit­zen­den der Deut­schen Sport­ju­gend, Benny Folk­mann, den baye­ri­schen Bundes­tags­mit­glie­dern im Sport­aus­schuss und der poli­ti­schen Führung im Bundessportministerium.“

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