Die Billigung des Gesetzentwurfs zum ersten Bayerischen Sportgesetz durch das bayerische Kabinett werden dem organisierten Sport einen großen Schub geben.
Bayern bekommt ein eigenes Sportgesetz. Der Freistaat Bayern sichert und versichert somit dauerhaft den organisierten Sport. Vom Kinder- über den Jugendsport bis hin zum Seniorensport, vom Breiten- und Gesundheitssport über den Leistungs- und Spitzensport bis zum Inklusionssport und der ehrenamtlichen Vereinsarbeit werden alle Facetten des organisierten Sports durch das Bayerische Sportgesetz adressiert. Auch der integrative Charakter des Sports spielt eine nachhaltige Rolle im Gesetzesentwurf. Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. (BLSV) begrüßt die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung unter Führung des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder der Verabschiedung eines eigenen Sportgesetzes.
„Das Bayerische Sportgesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des organisierten Sports in Bayern. Alle positiven Aspekte des Sports vom sozialen Miteinander über die Inklusion und Integration und natürlich im wesentlichen Kern, dem Kinder- und Jugend‑, Breiten‑, Leistungs- und Spitzensport, sind alle Bereiche erfasst und abgedeckt“, ist BLSV-Präsident Jörg Ammon erfreut über die jüngsten Entwicklungen zum Bayerischen Sportgesetz. „Wir arbeiten seit vielen Jahren bereits an der Bewegung und am Sport von Kindesbeinen an und setzen auf die Kooperationen von Schulen und Sportvereinen. Wir sehen mit Freude, dass dieser wichtige Themenblock vollumfänglich von dem neuen Gesetz abgedeckt wird. Darauf aufbauend können nun auch nachhaltige Projekte vom Breiten- bis zum Spitzensport angegangen und umgesetzt werden. Insbesondere vor der möglichen Bewerbung Münchens für Deutschland für die Olympischen und Paralympischen Spiele im nächsten oder übernächsten Jahrzehnt, hat dies einen ganz besonderen Leuchtturm-Effekt“, so der BLSV-Präsident weiter.
„Das kommende Bayerische Sportgesetz setzt neue Rahmen für die Breite und Spitze des organisierten Sports in Bayern. Neben dem gravierenden Faktor der individuellen Gesunderhaltung und Prävention – insbesondere im Kinder- und Jugendalter – sehen wir hier vor allem weiterhin die Stärkung des „Motors unserer Gesellschaft“ die aktuell rund 11.500 Sportvereine in Bayern. Entbürokratisierungsmaßnahmen und zunehmende, gesetzlich verankerte Digitalisierung zur Entlastung des Ehrenamts sind ein weiterer Meilenstein zur Verbesserung der Qualität des Sports in Bayern. Unterm Strich bleibt durch die Maßnahmen mehr Zeit für das Wesentliche: den Sport! Gleichzeitig machen sie das Ehrenamt wieder attraktiver“, attestiert Prof. Dr. Susanne Burger, Vorsitzende der Geschäftsführung im Bayerischen Landes-Sportverband.
In der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause 2025 hat das kommende Bayerische Sportgesetz die letzte Hürde genommen und ist vom Ministerrat gebilligt worden.