Meilen­stein in der Geschichte des Sports in Bayern

Medien-Information Nr. 16/2025 vom

Die Billi­gung des Gesetz­ent­wurfs zum ersten Baye­ri­schen Sport­ge­setz durch das baye­ri­sche Kabi­nett werden dem orga­ni­sier­ten Sport einen großen Schub geben.

Bayern bekommt ein eige­nes Sport­ge­setz. Der Frei­staat Bayern sichert und versi­chert somit dauer­haft den orga­ni­sier­ten Sport. Vom Kinder- über den Jugend­sport bis hin zum Senio­ren­sport, vom Brei­ten- und Gesund­heits­sport über den Leis­tungs- und Spit­zen­sport bis zum Inklu­si­ons­sport und der ehren­amt­li­chen Vereins­ar­beit werden alle Facet­ten des orga­ni­sier­ten Sports durch das Baye­ri­sche Sport­ge­setz adres­siert. Auch der inte­gra­tive Charak­ter des Sports spielt eine nach­hal­tige Rolle im Geset­zes­ent­wurf. Der Baye­ri­sche Landes-Sport­ver­band e.V. (BLSV) begrüßt die Entschei­dung der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung unter Führung des Baye­ri­schen Minis­ter­prä­si­den­ten Dr. Markus Söder der Verab­schie­dung eines eige­nen Sportgesetzes.

„Das Baye­ri­sche Sport­ge­setz ist ein Meilen­stein in der Geschichte des orga­ni­sier­ten Sports in Bayern. Alle posi­ti­ven Aspekte des Sports vom sozia­len Mitein­an­der über die Inklu­sion und Inte­gra­tion und natür­lich im wesent­li­chen Kern, dem Kinder- und Jugend‑, Breiten‑, Leis­tungs- und Spit­zen­sport, sind alle Berei­che erfasst und abge­deckt“, ist BLSV-Präsi­dent Jörg Ammon erfreut über die jüngs­ten Entwick­lun­gen zum Baye­ri­schen Sport­ge­setz. „Wir arbei­ten seit vielen Jahren bereits an der Bewe­gung und am Sport von Kindes­bei­nen an und setzen auf die Koope­ra­tio­nen von Schu­len und Sport­ver­ei­nen. Wir sehen mit Freude, dass dieser wich­tige Themen­block voll­um­fäng­lich von dem neuen Gesetz abge­deckt wird. Darauf aufbau­end können nun auch nach­hal­tige Projekte vom Brei­ten- bis zum Spit­zen­sport ange­gan­gen und umge­setzt werden. Insbe­son­dere vor der mögli­chen Bewer­bung Münchens für Deutsch­land für die Olym­pi­schen und Para­lym­pi­schen Spiele im nächs­ten oder über­nächs­ten Jahr­zehnt, hat dies einen ganz beson­de­ren Leucht­turm-Effekt“, so der BLSV-Präsi­dent weiter.

„Das kommende Baye­ri­sche Sport­ge­setz setzt neue Rahmen für die Breite und Spitze des orga­ni­sier­ten Sports in Bayern. Neben dem gravie­ren­den Faktor der indi­vi­du­el­len Gesund­erhal­tung und Präven­tion – insbe­son­dere im Kinder- und Jugend­al­ter – sehen wir hier vor allem weiter­hin die Stär­kung des „Motors unse­rer Gesell­schaft“ die aktu­ell rund 11.500 Sport­ver­eine in Bayern. Entbü­ro­kra­ti­sie­rungs­maß­nah­men und zuneh­mende, gesetz­lich veran­kerte Digi­ta­li­sie­rung zur Entlas­tung des Ehren­amts sind ein weite­rer Meilen­stein zur Verbes­se­rung der Quali­tät des Sports in Bayern. Unterm Strich bleibt durch die Maßnah­men mehr Zeit für das Wesent­li­che: den Sport! Gleich­zei­tig machen sie das Ehren­amt wieder attrak­ti­ver“, attes­tiert Prof. Dr. Susanne Burger, Vorsit­zende der Geschäfts­füh­rung im Baye­ri­schen Landes-Sportverband.

In der letz­ten Kabi­netts­sit­zung vor der Sommer­pause 2025 hat das kommende Baye­ri­sche Sport­ge­setz die letzte Hürde genom­men und ist vom Minis­ter­rat gebil­ligt worden.

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