Mehr Lust auf Sport mit weite­ren Lockerungen!

Medien-Information Nr. 03/2022 vom

Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat heute, nach­dem letzte Woche bereits die Zuschau­er­ka­pa­zi­tä­ten ausge­wei­tet und Steh­plätze in den Sport­stät­ten wieder zuge­las­sen wurden, weitere Locke­run­gen für den Sport beschlos­sen: So gilt für die aktive sport­li­che Betä­ti­gung (inkl. prak­ti­scher Sport­aus­bil­dung) künf­tig 3G statt wie bisher 2Gplus. Das bedeu­tet, dass zum eige­nen Sport­trei­ben auch der Nach­weis eines nega­ti­ven Tests ausreicht, eine entschei­dende Lockerung. 

„Mit diesen Locke­run­gen besteht noch mehr Lust auf Sport im Verein! Erleich­te­run­gen für unsere Sport­le­rin­nen und Sport­ler bei den Pande­mie­re­ge­lun­gen zu errei­chen, war und bleibt unser Ziel“, sagt der Präsi­dent des BLSV, Jörg Ammon. „Auch deswe­gen befin­den wir uns im inten­si­ven und dauer­haf­ten Dialog mit der Poli­tik. Unser Einsatz und die vielen Gesprä­che führ­ten und führen zu Locke­rungs­schrit­ten, die die Sport­aus­übung unse­rer Sport­le­rin­nen und Sport­ler erleich­tern, Vereins­sport und Vereine wieder bele­ben, und Sport­ver­an­stal­tun­gen auch für Zuschaue­rin­nen und Zuschauer wieder attrak­ti­ver machen. Wir freuen uns jetzt, dass die Staats­re­gie­rung die auch von uns gefor­derte kontrol­lierte und schritt­weise Öffnung beim Sport fortsetzt.“

„Vor dem einset­zen­den Früh­ling sind diese weite­ren Locke­rungs­schritte genau das rich­tige Signal an unsere Sport­le­rin­nen und Sport­ler“, sagt die Vorsit­zende der Geschäfts­füh­rung des BLSV, Prof. Dr. Susanne Burger. „Ein Signal, das dazu führen wird, dass die Sport­le­rin­nen und Sport­ler wieder mehr aktiv in ihren Verei­nen Sport trei­ben werden. Denn eines zeigt die Pande­mie ganz deut­lich: Im Verein ist Sport am schöns­ten und gemein­sam macht der Sport am meis­ten Spaß.“ 

Auch den Zugang für Zuschaue­rin­nen und Zuschauer bei Sport­ver­an­stal­tun­gen hat die Staats­re­gie­rung erleich­tert – statt 2Gplus gilt nun 2G (geimpft und/​oder gene­sen, die zusätz­li­che Test­vor­aus­set­zung entfällt somit). Die maxi­male Zuschau­er­zahl wurde von 15.000 auf 25.000 ange­ho­ben, die bishe­ri­gen Kapa­zi­täts­gren­zen gelten weiter (50 Prozent im Sport). Neu ist auch, dass minder­jäh­rige Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die in der Schule regel­mä­ßig nega­tiv getes­tet werden, künf­tig gene­rell zu allen Berei­chen von 2G auch ohne Impfung Zugang haben. Die neuen Rege­lun­gen gelten ab 17. Februar.

Kontakt

Was ergibt 7+4?

Bitte beantworten Sie die Frage, um fortzufahren.