Deut­li­che Erleich­te­run­gen für Indoor-Sportveranstaltungen

Medien-Information Nr. 32/2021 vom

Nach­dem seit eini­gen Wochen bereits das Sport­rei­ben in Bayern weitest­ge­hend möglich ist, gibt es nun endlich auch Erleich­te­run­gen bei Indoor-Sport­ver­an­stal­tun­gen. Der Minis­ter­rat hat am 31. August 2021 einstim­mig neue Corona-Rege­lun­gen mit Wirkung ab 2. Septem­ber 2021 beschlos­sen. Die bishe­ri­gen Rege­lun­gen hat der Frei­staat deut­lich weiter­ent­wi­ckelt. Das Herz­stück bildet bei Innen­räu­men künf­tig grund­sätz­lich die 3‑G-Rege­lung (geimpft, gene­sen, nega­tiv getes­tet) ab einer 7‑Ta­ges-Inzi­denz von über 35. Weitere an die Inzi­denz gekop­pelte Rege­lun­gen entfal­len. Bei Indoor-Sport­ver­an­stal­tun­gen sind nun auch in Bayern 5.000 Zuschauer möglich, darüber hinaus kommt die Bundes­re­ge­lung zum Tragen.

„Die vierte Welle ist da“, sagt der Präsi­dent des BLSV, Jörg Ammon. „Aller­dings ist ihr Verlauf milder, weil zwischen­zeit­lich sehr viele Menschen in Bayern geimpft sind und sich und ihre Mitmen­schen schüt­zen. Deshalb sind die neuen Rege­lun­gen notwen­dig. Recht­zei­tig zu Beginn der Indoor-Saison sind nun auch dort wieder größere Sport­ver­an­stal­tun­gen unter den Aspek­ten der Sicher­heit und Eigen­ver­ant­wor­tung möglich. Das begrü­ßen wir sehr!“

Dafür, dass größere Zuschau­er­ver­an­stal­tun­gen innen wieder möglich sind und auch das Tragen von Masken im Außen­be­reich grund­sätz­lich entfällt, hatte sich der BLSV genauso einge­setzt wie für das Entfal­len von zahlen­mä­ßi­gen Beschrän­kun­gen für Sport­trei­bende. Beides wird nun umgesetzt.

Bei Sport­ver­an­stal­tun­gen im Innen­be­reich können Zuschauer auf das Tragen von Masken verzich­ten, wenn in der Sport­stätte die notwen­di­gen Abstände von 1,50 m einge­hal­ten werden.

„Sport und Bewe­gung sind essen­ti­elle Bestand­teile zur Gesund­erhal­tung der Bevöl­ke­rung und tragen damit entschei­dend zur Über­win­dung der Pande­mie bei“, erklärt Ammon.

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