Nachdem seit einigen Wochen bereits das Sportreiben in Bayern weitestgehend möglich ist, gibt es nun endlich auch Erleichterungen bei Indoor-Sportveranstaltungen. Der Ministerrat hat am 31. August 2021 einstimmig neue Corona-Regelungen mit Wirkung ab 2. September 2021 beschlossen. Die bisherigen Regelungen hat der Freistaat deutlich weiterentwickelt. Das Herzstück bildet bei Innenräumen künftig grundsätzlich die 3‑G-Regelung (geimpft, genesen, negativ getestet) ab einer 7‑Tages-Inzidenz von über 35. Weitere an die Inzidenz gekoppelte Regelungen entfallen. Bei Indoor-Sportveranstaltungen sind nun auch in Bayern 5.000 Zuschauer möglich, darüber hinaus kommt die Bundesregelung zum Tragen.
„Die vierte Welle ist da“, sagt der Präsident des BLSV, Jörg Ammon. „Allerdings ist ihr Verlauf milder, weil zwischenzeitlich sehr viele Menschen in Bayern geimpft sind und sich und ihre Mitmenschen schützen. Deshalb sind die neuen Regelungen notwendig. Rechtzeitig zu Beginn der Indoor-Saison sind nun auch dort wieder größere Sportveranstaltungen unter den Aspekten der Sicherheit und Eigenverantwortung möglich. Das begrüßen wir sehr!“
Dafür, dass größere Zuschauerveranstaltungen innen wieder möglich sind und auch das Tragen von Masken im Außenbereich grundsätzlich entfällt, hatte sich der BLSV genauso eingesetzt wie für das Entfallen von zahlenmäßigen Beschränkungen für Sporttreibende. Beides wird nun umgesetzt.
Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich können Zuschauer auf das Tragen von Masken verzichten, wenn in der Sportstätte die notwendigen Abstände von 1,50 m eingehalten werden.
„Sport und Bewegung sind essentielle Bestandteile zur Gesunderhaltung der Bevölkerung und tragen damit entscheidend zur Überwindung der Pandemie bei“, erklärt Ammon.