Für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen ist bis 31.12.2021 auch bei roter Corona-Ampel die Teilnahme an Sportangeboten im Innenbereich weiterhin aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule möglich (Ausnahme von 2G). Mit dem Umschalten der Corona-Ampel auf Rot drohte für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen auch beim Sport im Innenbereich die Anwendung der 2G Regelung – Zutritt nur noch für Genesene und Geimpfte. Eine Regelung, die Zwölf- bis Siebzehnjährige besonders hart getroffen hätte.
„Nachsteuern war erforderlich – dennoch ist Impfen der einzige Weg aus der Pandemie“
„Auf die Härten für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen gerade bei ihrer Sportausübung durch die Verschärfung der Corona-Regelungen haben wir hingewiesen“, sagt der Präsident des BLSV, Jörg Ammon. Dennoch ist und bleibt Impfen der einzige Weg aus der Pandemie: „Wir werben weiterhin dafür, dass sich alle, die sich impfen lassen können, auch impfen lassen. Auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Wir haben die Impfkampagne des Freistaats von Anfang an unterstützt. Impfen, impfen, impfen ist die einzige Maßnahme, die uns aus dem Klammergriff der Pandemie befreien wird“, appelliert Ammon.
„Kinder und Jugendliche in Sport und Bewegung bringen bzw. halten“
„Es ist unser Ziel, dass Kinder und Jugendliche insgesamt wieder in Sport und Bewegung kommen bzw. bleiben“, so Michael Weiß, der Vorsitzende der Bayerischen Sportjugend im BLSV. „Daher ist die Ausnahme von der 2G Regelung für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen wichtig und richtig, denn durch diese bleibt der Sport auch im Innenbereich für diese Altersgruppe möglich. Und er ist auch sicher aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule.“
Jetzt gilt es, bis 31.12.2021 viele Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren zu motivieren, sich impfen zu lassen, so dass auch im Januar Bewegung und Sport im Innenbereich weiterhin möglich ist.