40 Mio. Euro für baye­ri­sche Vereine

Medien-Information Nr. 10/2021 vom

Aufgrund der finan­zi­el­len Einbu­ßen durch die Corona-Pande­mie hat der Frei­staat in der vergan­ge­nen Woche die Vereins­pau­schale auch für das Jahr 2021 von 20 auf 40 Mio. Euro verdop­pelt. Neben Erleich­te­run­gen im Antrags­ver­fah­ren ist auch die ursprüng­lich schon am 1. März 2021 abge­lau­fene Antrags­frist bis zum 6. April 2021 ausge­dehnt worden.

Die Vereins­pau­schale unter­stützt antrags­be­rech­tigte baye­ri­sche Sport­ver­eine auch in diesem Jahr schnell und unbü­ro­kra­tisch. Mit der Verlän­ge­rung der Frist können die baye­ri­schen Sport­ver­eine und Sport­fach­ver­bände ihren Antrag auf die Vereins­pau­schale noch bis 6. April 2021 stel­len. Wich­ti­ger Hinweis: Beim Abga­be­da­tum handelt es sich um eine Ausschluss­frist, was bedeu­tet, dass nach diesem Termin gestellte Anträge nicht mehr berück­sich­tig werden können.

Um Nach­teile für die Sport­ver­eine bei der Bean­tra­gung best­mög­lich zu vermei­den, sind zudem Verfah­rens­er­leich­te­run­gen erfolgt:

  • Auf das Erfor­der­nis eines Jugend­an­teils i. H. v. 10 % wird verzich­tet, wenn der jewei­lige Verein die Voraus­set­zung für die Bean­tra­gung der Vereins­pau­schale 2020 noch erfüllt hat.
  • Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkom­men von 70 % des Soll-Aufkom­mens aufgrund der Corona-Pande­mie nicht erreicht, kann alter­na­tiv auf das Ist-Aufkom­men des Jahres 2019 abge­stellt werden.
  • Vor dem Hinter­grund des aktu­el­len Mitglie­der­rück­gangs durch die Corona-Krise können nach dem Güns­tig­keits­prin­zip für die Berech­nung der Vereins­pau­schale 2021 alter­na­tiv die zur Gewäh­rung der Vereins­pau­schale 2020 ermit­tel­ten Mitglie­der­ein­hei­ten heran­ge­zo­gen werden, die durch die Anrech­nung der Vereins­mit­glie­der (Erwach­sene und sons­tige Mitglie­der) erzielt wurden, sofern deren Anzahl höher als bei der aktu­el­len Antrags­prü­fung ist.

„Die Erleich­te­run­gen im Antrags­ver­fah­ren und die Verlän­ge­rung der Abga­be­frist sind neben der erneu­ten Verdop­pe­lung der Vereins­pau­schale zusätz­li­che gute Nach­rich­ten für den baye­ri­schen Sport“, sagt der BLSV-Präsi­dent Jörg Ammon. „Alle diese Maßnah­men des Frei­staats helfen unse­ren Sport­ver­ei­nen ganz konkret und geben ihnen die erwei­terte und verein­fachte Möglich­keit, finan­zi­elle Hilfe­leis­tun­gen zu erhal­ten. Ich kann unsere Vereine nur dazu ermu­ti­gen, diese Chance auch zu nutzen.“

Für Rück­fra­gen zur Vereins­pau­schale steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@​blsv.​de und zu den BLSV-Geschäfts­zei­ten unter der Tel. +49 89 15702 400 zur Verfügung.

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