Sicher durch den Winter mit der Kfz-Zusatzversicherung

Auswärts­spiele oder Turniere in ande­ren Städ­ten sind fester Bestand­teil des Spiel­be­triebs in den Sport­ver­ei­nen – auch im Winter. Damit Eltern oder Mitglie­der auf diesen Fahr­ten bei Eis und Schnee, die meist im priva­ten Pkw zurück­ge­legt werden, opti­mal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entspre­chende Zusatz­ver­si­che­rung nach­den­ken. Denn die Vorteile liegen klar auf der Hand:

  • versi­chert sind Unfall­schä­den an Fahr­zeu­gen, die im Auftrag des Vereins einge­setzt werden,
  • der Versi­che­rungs­schutz gilt in ganz Europa und allen Anlie­ger­staa­ten des Mittelmeers,
  • schon der Stan­dard­schutz bietet Leis­tun­gen wie Bergung, Abschlep­pen und Weiter­be­för­de­rung der Insas­sen sowie Rechtsschutz,
  • der Comfort­schutz beinhal­tet noch mehr Extras wie Insas­sen-Unfall­ver­si­che­rung oder die Erstat­tung eines even­tu­el­len Rabatt­ver­lus­tes in der Kfz-Haftpflicht.

Finan­zi­el­ler Ausgleich nach Vorleis­tungs­pflicht der eige­nen Kaskoversicherung

Besteht eine eigene Fahr­zeug­ver­si­che­rung, muss sie zuerst in Anspruch genom­men werden. Eine even­tu­elle Selbst­be­tei­li­gung wird mit der Selbst­be­tei­li­gung in der Kfz-Zusatz­ver­si­che­rung verrech­net. Der nach­ge­wie­sene Verlust des Scha­den­frei­heits­ra­batts wird von der Kfz-Zusatz­ver­si­che­rung mit maxi­mal 300 Euro erstattet.

Neuer Service

Wir lassen Ihnen die Wahl: Sie wollen sich von Anfang an nur auf uns verlas­sen? Kein Problem! Wählen Sie die Vorleis­tungs­pflicht der eige­nen Voll­kas­ko­ver­si­che­rung gegen einen gerin­gen Mehr­auf­wand einfach ab.

Wann sind die Fahr­zeuge versichert?

Ganz gleich, wem das Fahr­zeug gehört und wie viele Fahr­zeuge einge­setzt werden, Sie sind auto­ma­tisch versi­chert, wenn:

  • aktive Sport­ler, Funk­tio­näre, Übungs­lei­ter, Trai­ner, Ange­stellte und Arbeiter,
  • aber auch Turn- und Sport­leh­rer, Lizenz­spie­ler, Mitar­bei­ter gegen Vergü­tung, unent­gelt­lich tätige Helfer und Betreuer zu und von den Veran­stal­tun­gen beför­dert werden oder selbst am Steuer sitzen.

Diese Fahr­zeuge sind versichert

  • Pkw von Mitglie­dern, Freun­den oder Gönnern des Vereins bei Fahr­ten für den Verein,
  • als Pkw zuge­las­sene Wohn­mo­bile, Elektroautos,
  • Kraft­rä­der (Motor­rä­der, Mopeds und Mofas),
  • Anhän­ger für Pkw und Krafträder
  • NEU: Lkw bis 3,5 t, die bauart­be­dingt einem PKW entspre­chen und Wohn­mo­bile bis 2,8 t.

Nicht versi­chert sind Fahr­zeuge, die auf den Verein zuge­las­sen oder geleast sind, sowie gewerb­li­che Fahrzeuge.

Weitere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter www​.arag​-sport​.de oder bei Ihrem zustän­di­gen Versicherungsbüro.

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