CYBER­SCHUTZ­FÜR SPORTVEREINE

Die ARAG Sport­ver­si­che­rung hat eine spezi­elle Absi­che­rung von Online-Atta­cken im Angebot.

Im World Wide Web sind nicht nur Firmen, Medien und Privat­per­so­nen global vernetzt. Auch Sport­ver­ei­nen bietet die Digi­ta­li­sie­rung von Daten große Vorteile. Damit steigt jedoch nicht nur die Effi­zi­enz, sondern auch das Risiko eines Online-Angriffs durch skru­pel­lose Cyber-Krimi­nelle. Die verschärf­ten gesetz­li­chen Verpflich­tun­gen zur Einhal­tung des Daten­schut­zes sollen Schutz bieten, verkom­pli­zie­ren aber oft die Arbeit mit komple­xen Daten­sät­zen und verun­si­chern viele Anwen­der. Ein profes­sio­nel­ler Umgang mit den vorhan­de­nen Mitglie­der- und Vereins­da­ten und eine auf Vereine zuge­schnit­tene Absi­che­rung werden daher immer wichtiger.

Die ARAG Sport­ver­si­che­rung bietet mit ihrem Cyber­Schutz für Sport­ver­eine, der zusam­men mit der Fa. Himmel­se­her konzi­piert wurde, eine pass­ge­naue Absi­che­rung für kleine und mitt­lere Vereine bis 1.000 Mitglie­der. Für größere Vereine und Verbände wird eine Absi­che­rung nach einer indi­vi­du­el­len Risi­ko­prü­fung vorgehalten.

Wann leis­tet der ARAG Cyber­Schutz für Sportvereine?

Versi­chert ist der direkte, gezielte Angriff über das Inter­net auf die IT-Systeme oder die Webseite des Vereins, mit der Folge, dass diese beschä­digt, zerstört, verän­dert, blockiert oder miss­braucht werden, zum Beispiel durch

  • unbe­fugte Zugriffe auf perso­nen­be­zo­gene Daten;
  • unbe­rech­tigte Aneig­nung von Zugangs­da­ten des Vereins;
  • Verän­de­run­gen der Webseite des Vereins.

Mitver­si­chert sind auch nicht ziel­ge­rich­tete Cyber-Angriffe durch Über­mitt­lung von Schadsoftware/​Malware (zum Beispiel Viren, Würmer sowie Troja­ner). Bei unge­ziel­ten Online-Atta­cken ist man bis 10.000 Euro abge­si­chert. Bei geziel­ten Online-Atta­cken schützt die ARAG Sport­ver­si­che­rung Vereine wahl­weise mit einer Versi­che­rungs­summe von 100.000, 150.000 oder 250.000 Euro. Die Selbst­be­tei­li­gung beträgt 500 Euro.

Was leis­tet der ARAG Cyber­Schutz für Sportvereine?

Wieder­her­stel­lung der Hand­lungs­fä­hig­keit Nach einer Online-Atta­cke oder Daten­miss­brauch bera­ten erfah­rene IT-Exper­ten indi­vi­du­ell. Damit der Verein möglichst schnell wieder ins Spiel kommt, leitet der im Versi­che­rungs­schutz enthal­tene Dienst­leis­ter umge­hend die erfor­der­li­chen IT-Maßnah­men ein. Zum Beispiel ermit­telt er die Scha­den­ur­sa­che, schließt die Sicher­heits­lü­cke und spielt das letzte Backup auf.

Rück­halt vor Gericht

Infolge eines Cyber-Angriffs wird dem Verein eine Verlet­zung des Daten­schut­zes vorge­wor­fen. Versi­chert sind die Kosten für die Rechts­be­ra­tung durch einen Anwalt (bis 1.000 Euro) und die Vertei­di­gung in einem Straf­ver­fah­ren (bis 100.000 Euro pro Versi­che­rungs­fall, ohne Abzug einer Selbst­be­tei­li­gung). Beispiels­weise wenn durch einen Cyber-Angriff zutage kommt, dass der Verein Daten­schutz­ver­ord­nun­gen nicht ausrei­chend berück­sich­tigt hat.

Unter­stüt­zung im Krisen-Management

Der gute Ruf eines Vereins ist genauso wich­tig wie Punkte und Siege. Beim Vorwurf einer angeb­li­chen Daten­schutz­ver­let­zung von Medien oder in sozia­len Netz­wer­ken wird der Verein mit einer profes­sio­nel­len Krisen­be­ra­tung unter­stützt. Versierte Spezia­lis­ten werden empfoh­len, die zum Beispiel Konzepte zur Wieder­her­stel­lung der Repu­ta­tion entwi­ckeln. Die Kosten hier­für sind mitversichert.

Schutz für das Vereinsvermögen

Ob der Sport­be­trieb mit einer Hacker-Offen­sive, einer DoS-Atta­cke oder einer Malware zu kämp­fen hat – ARAG trägt für den Verein die nach­fol­gen­den finan­zi­el­len Folge­schä­den und sichert so die Liquidität:

  • die Kosten für die Wieder­her­stel­lung der Vereins-Website sowie von vereins­ei­ge­nen Daten und Mitgliederdaten;
  • die Kosten nach einer Daten­schutz­ver­let­zung für die gesetz­lich vorge­schrie­bene Infor­ma­tion von Betrof­fe­nen und Behör­den – auch über eine Inter­net-Seite (bis 10.000 Euro);
  • die Kosten für den vereins­ei­ge­nen Scha­den bei Cyber-Betrug bis 5.000 Euro.

Schutz bei Haftungsfragen

Durch eine Online-Atta­cke auf einen Verein können auch Mitglie­der zu Scha­den kommen. Zum Beispiel weil der Verein unwis­sent­lich einen Virus weiter­ge­ge­ben hat. Oder im Rahmen eines Cyber-Angriffs werden vertrau­li­che Daten entwen­det und Mitglie­der machen Scha­den­er­satz­an­sprü­che geltend. Mit der enthal­te­nen Cyber-Haft­pflicht steht ARAG dem Verein in diesen Fällen zur Seite.

Zusätz­li­cher Service für Versicherte

Anwalt­li­che Unter­stüt­zung bei Urhe­ber­rechts­ver­stö­ßen im Inter­net Schnell ist mal ein Foto ohne Zustim­mung des Urhe­bers verse­hent­lich auf der vereins­ei­ge­nen Face­book-Seite gepos­tet oder ein Mitglied hat über das WLAN des Vereins ille­gal die neues­ten Filme herun­ter­ge­la­den. ARAG über­nimmt die Kosten für einen kompe­ten­ten Anwalt, der indi­vi­du­ell berät (250 Euro je Bera­tung, maxi­mal 500 Euro je Kalenderjahr).

Recht­li­che Prüfung der Vereins-Website

Erfüllt die Vereins-Website alle aktu­el­len gesetz­li­chen Vorga­ben? Entspre­chen Wider­rufs- und Daten­schutz­be­leh­rung dem gelten­den Recht? Nach dem ARAG Web-Check wissen Vereine mehr. Spezia­li­sierte Anwälte zeigen auf, wie es um die Rechts­si­cher­heit der Vereins-Website bestellt ist. Die Kosten für eine Prüfung bis 100 Euro je Kalen­der­jahr sind mitversichert.

ARAG Online Rechts-Service

Kosten­freier Zugang zu einer juris­ti­schen Daten­bank mit über 1.000 Muster­schrei­ben und ‑verträ­gen aus vielen Rechtsbereichen

Ansprech­part­ner

Das Versi­che­rungs­büro beim BLSV hilft bei allen Fragen rund um den Cyber-Schutz für Sport­ver­eine gerne weiter.

www​.arag​-sport​.de

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