Die pauschale Nichtmitgliederversicherung ersetzt die bisherigen Kurs- und Tageskarten. Im Rahmen des neuen Sportversicherungsvertrags, der seit dem 1. Januar 2022 gültig ist, wird auch das Thema „Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei Sportveranstaltungen“ neu geordnet.
Warum braucht ein Verein grundsätzlich eine Nichtmitgliederversicherung?
Der Sportversicherungsvertrag bietet den teilnehmenden Mitgliedern am Sportbetrieb eine weitreichende Absicherung. Das Kurs- und Sportangebot richtet sich jedoch zur Mitgliedergewinnung auch an neue Interessenten. Wer als Nichtmitglied an Sportkursen teilnimmt oder zum Probetraining erscheint, hat generell erst einmal keinen Versicherungsschutz. Dies gilt auch für sogenannte Schnupperkurs-Teilnehmer. Die optional abschließbare Nichtmitgliederversicherung bietet dem Verein daher einen „sicheren“ Mehrwert bei der Gewinnung neuer potenzieller Mitglieder.
Mit der neuen pauschalen Nichtmitgliederversicherung besteht bei allen Sportveranstaltungen Versicherungsschutz
Die Nichtmitglieder sind durch die nun optional abschließbare Nichtmitgliederversicherung im Umfang der Sportversicherung bei der aktiven Teilnahme an allen Sportangeboten des Vereins versichert, einschließlich dem Rückweg. Das gilt zum Beispiel für einen Wettkampf, Übungsstunden auf Probe, Schnupperkurs oder einen Volkswettbewerb.
Vereinbart ein bisheriges Nichtmitglied eine Vereinsmitgliedschaft, besteht ab diesem Zeitpunkt automatisch Versicherungsschutz über die Sportversicherung. Für Mitglieder ist auch der Hinweg zum Vereinssport versichert.
Die pauschale Nichtmitgliederversicherung löst das Kurs- und Tageskartensystem ab
Das bisherige Kurs- und Tageskartensystem wird durch die organisatorisch deutlich einfachere pauschale Nichtmitgliederversicherung abgelöst. Der Unfall‑, Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutz-Versicherungsschutz besteht auf Grundlage des aktuellen Sportversicherungsvertrags. Es gilt das Merkblatt „Informationen zur Sportversicherung“ – Stand 01.01.2022.
Der Beitrag
Der Beitrag berechnet sich nicht nach der Anzahl der versicherten Nichtmitglieder, sondern wird pauschal nach der Vereinsgröße bemessen. Der Jahresbeitrag beträgt (einschließlich 19 Prozent Versicherungssteuer):
Vereinsgröße Beitrag in Euro
bis 100 Mitglieder 78,00
bis 200 Mitglieder 98,00
bis 300 Mitglieder 143,00
bis 400 Mitglieder 186,00
bis 500 Mitglieder 229,00
bis 1.000 Mitglieder 265,00
bis 1.500 Mitglieder 298,00
bis 2.500 Mitglieder 341,00
bis 5.000 Mitglieder 392,00
über 5.000 Mitglieder 392,00 zuzüglich 51,00 je 2.500 weitere Mitglieder
Für Verbände beträgt der Jahresbeitrag 158,00 Euro einschließlich 19 Prozent Versicherungssteuer.
Wie schließt man den pauschalen Versicherungsschutz für Nichtmitglieder ab?
Die Nichtmitgliederversicherung kann einfach und bequem online auf der Homepage des Versicherungsbüros www.ARAG-Sport.de beantragt werden. Dort finden sich noch weitere ausführliche Informationen zur Nichtmitgliederversicherung.