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Neuer Versi­che­rungs­schutz für Nichtmitglieder

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Die pauschale Nicht­mit­glie­der­ver­si­che­rung ersetzt die bishe­ri­gen Kurs- und Tages­kar­ten. Im Rahmen des neuen Sport­ver­si­che­rungs­ver­trags, der seit dem 1. Januar 2022 gültig ist, wird auch das Thema „Versi­che­rungs­schutz für Nicht­mit­glie­der bei Sport­ver­an­stal­tun­gen“ neu geordnet.

Warum braucht ein Verein grund­sätz­lich eine Nichtmitgliederversicherung?

Der Sport­ver­si­che­rungs­ver­trag bietet den teil­neh­men­den Mitglie­dern am Sport­be­trieb eine weit­rei­chende Absi­che­rung. Das Kurs- und Sport­an­ge­bot rich­tet sich jedoch zur Mitglie­der­ge­win­nung auch an neue Inter­es­sen­ten. Wer als Nicht­mit­glied an Sport­kur­sen teil­nimmt oder zum Probe­trai­ning erscheint, hat gene­rell erst einmal keinen Versi­che­rungs­schutz. Dies gilt auch für soge­nannte Schnup­per­kurs-Teil­neh­mer. Die optio­nal abschließ­bare Nicht­mit­glie­der­ver­si­che­rung bietet dem Verein daher einen „siche­ren“ Mehr­wert bei der Gewin­nung neuer poten­zi­el­ler Mitglieder.

Mit der neuen pauscha­len Nicht­mit­glie­der­ver­si­che­rung besteht bei allen Sport­ver­an­stal­tun­gen Versicherungsschutz

Die Nicht­mit­glie­der sind durch die nun optio­nal abschließ­bare Nicht­mit­glie­der­ver­si­che­rung im Umfang der Sport­ver­si­che­rung bei der akti­ven Teil­nahme an allen Sport­an­ge­bo­ten des Vereins versi­chert, einschließ­lich dem Rück­weg. Das gilt zum Beispiel für einen Wett­kampf, Übungs­stun­den auf Probe, Schnup­per­kurs oder einen Volkswettbewerb.

Verein­bart ein bishe­ri­ges Nicht­mit­glied eine Vereins­mit­glied­schaft, besteht ab diesem Zeit­punkt auto­ma­tisch Versi­che­rungs­schutz über die Sport­ver­si­che­rung. Für Mitglie­der ist auch der Hinweg zum Vereins­sport versichert.

Die pauschale Nicht­mit­glie­der­ver­si­che­rung löst das Kurs- und Tages­kar­ten­sys­tem ab

Das bishe­rige Kurs- und Tages­kar­ten­sys­tem wird durch die orga­ni­sa­to­risch deut­lich einfa­chere pauschale Nicht­mit­glie­der­ver­si­che­rung abge­löst. Der Unfall‑, Haft­pflicht- und Straf-Rechts­schutz-Versi­che­rungs­schutz besteht auf Grund­lage des aktu­el­len Sport­ver­si­che­rungs­ver­trags. Es gilt das Merk­blatt „Infor­ma­tio­nen zur Sport­ver­si­che­rung“ – Stand 01.01.2022.

Der Beitrag

Der Beitrag berech­net sich nicht nach der Anzahl der versi­cher­ten Nicht­mit­glie­der, sondern wird pauschal nach der Vereins­größe bemes­sen. Der Jahres­bei­trag beträgt (einschließ­lich 19 Prozent Versicherungssteuer):

Vereins­größe                                 Beitrag in Euro
bis 100 Mitglie­der                                                 78,00
bis 200 Mitglie­der                                                 98,00
bis 300 Mitglie­der                                               143,00
bis 400 Mitglie­der                                               186,00
bis 500 Mitglie­der                                               229,00
bis 1.000 Mitglie­der                                            265,00
bis 1.500 Mitglie­der                                            298,00
bis 2.500 Mitglie­der                                            341,00           
bis 5.000 Mitglie­der                                            392,00
über 5.000 Mitglie­der                                          392,00 zuzüg­lich 51,00 je 2.500 weitere Mitglieder

Für Verbände beträgt der Jahres­bei­trag 158,00 Euro einschließ­lich 19 Prozent Versicherungssteuer.

Wie schließt man den pauscha­len Versi­che­rungs­schutz für Nicht­mit­glie­der ab?

Die Nicht­mit­glie­der­ver­si­che­rung kann einfach und bequem online auf der Home­page des Versi­che­rungs­bü­ros www.ARAG-Sport.de bean­tragt werden. Dort finden sich noch weitere ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Nichtmitgliederversicherung.

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