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ReStart – Sport bewegt Deutschland

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Sport­trei­ben ist trotz der Pande­mie „in“ – insbe­son­dere drau­ßen, in städ­ti­schen Grün­räu­men, der freien Land­schaft und im Wald. Bürge­rin­nen und Bürger nutzen Grün- und Frei­räume als Erho­lungs- und Sport­räume, die so zu Orten für gesund­heits­prä­ven­tive Sport­an­ge­bote für alle Alters­grup­pen in den häufig stres­ser­zeu­gen­den Städ­ten werden. 

Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutsch­land“ wird mit 25 Millio­nen Euro vom Bundes­mi­nis­te­rium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 geför­dert. Das Programm besteht aus verschie­de­nen Säulen und Modu­len (Programm­bau­stei­nen), die die Verbände, Vereine, Ehren­amt­li­che und Vereins­mit­glie­der anspre­chen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pande­mie wieder mehr Menschen in Deutsch­land in Bewe­gung zu brin­gen und für den Vereins­sport zu begeis­tern, den Ausbil­dungs­stau bei im orga­ni­sier­ten Sport täti­gen auszu­glei­chen und die Vereins­ent­wick­lung zu unterstützen.

Ziel­gruppe

Das Ange­bot rich­tet sich Kommu­nen, insbe­son­dere Sport- und Gesund­heits­äm­ter, welche den Antrag zur Förde­rung eines öffent­li­chen Verlei­h­an­ge­bots stel­len müssen. Lokale Sport­ver­eine sollen dabei als Koope­ra­ti­ons­part­ner fungie­ren und über­neh­men eine Paten­schaft zur Nutzung, Betreu­ung und Pflege der öffent­li­chen Verlei­h­an­ge­bote. In diesem Projekt sollen 150 öffent­li­che zugäng­li­che Verlei­h­an­ge­bote inklu­sive Trai­ning­s­e­quip­ment für verschie­de­nen Kommu­nen geför­dert werden.

Antrags­ver­fah­ren

Berech­tigt zur Antrag­stel­lung sind Kommu­nen in Deutsch­land, die eine Koope­ra­tion mit mindes­tens einem Sport­ver­ein aufwei­sen müssen. Die Antrag­stel­lung erfolgt über eine digi­tale, vom DOSB bereit­ge­stellte, Platt­form. Um die förder­fä­hi­gen Kommu­nen auszu­wäh­len, wird ein neutra­les Auswahl­gre­mium instal­liert. Unter­stüt­zend hierzu wird auf Basis der Förder­kri­te­rien ein Krite­ri­en­ka­ta­log defi­niert, der als Grund­lage zur Auswahl der Kommu­nen dient. Das Auswahl­gre­mium besteht unter ande­rem aus Exper­tin­nen und Exper­ten in den Berei­chen Stadt- und Frei­raum­ent­wick­lung, sowie Vertre­te­rin­nen und Vertre­ter der Mitglieds­or­ga­ni­sa­tio­nen des DOSB und dem Bundes­mi­nis­te­rium des Innern und für Heimat.

Webi­nar: Eine Kiste voller Sport

Es werden vom DOSB-Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen ange­bo­ten, in denen alle rele­van­ten Details zur Säule 3 vorge­stellt werden. Im Webi­nar wird das Antrags­ver­fah­ren, der zeit­li­che Ablauf erklärt und Raum für Fragen gebo­ten. Eine vorhe­rige Anmel­dung zur digi­ta­len Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung ist erforderlich.

16.01.2023, 11–12 Uhr (Hier geht´s zur Anmeldung)

19.01.2023, 17–18 Uhr (Hier geht´s zur Anmeldung)

06.02.2023, 11–12 Uhr (Hier geht´s zur Anmeldung)

Kommu­nen, insbe­son­dere Sport- und Gesund­heits­äm­ter, können ab Januar 2023 bis zum 28. Februar 2023 in Koope­ra­tion mit ansäs­si­gen Sport­ver­ei­nen Anträge für die Über­las­sung solch einer Sport­box stellen.

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