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GEMA und SPORTveranstaltungen

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Der Deut­sche Olym­pi­sche Sport­bund (DOSB) hat mit der GEMA eine bundes­weit einheit­li­che Gesamt­ver­ein­ba­rung geschlos­sen, die alle Landes­sport­bünde mit den Mitglieds­ver­ei­nen umfasst. Durch die Zahlung eines jähr­li­chen Pauschal­be­tra­ges durch den DOSB erfolgt eine Frei­stel­lung von GEMA-Gebüh­ren für bestimmte Musik­nut­zun­gen durch Sport­ver­eine, soweit die Musi­zie­ren­den keine Entloh­nung erhalten.

Bei der Viel­falt der Musik­ver­wen­dung im sport­li­chen Bereich hat der DOSB im Inter­esse seiner Vereine und Verbände ein Abkom­men mit der GEMA getrof­fen. Dieses Abkom­men garan­tiert dem BLSV von 2021 bis vorerst Ende 2023 unter anderem:

  • Vorzugs­sätze bei Musik­auf­füh­run­gen, unter bestimm­ten Voraussetzungen.
  • Frei­stel­lung von den GEMA-Vergü­tun­gen bei bestimm­ten Veran­stal­tun­gen mit musi­ka­li­scher Umrahmung.

Durch die Zahlung eines jähr­li­chen Pauschal­be­tra­ges durch den DOSB erfolgt eine Frei­stel­lung von GEMA-Gebüh­ren für bestimmte Musik­nut­zun­gen durch Sport­ver­eine, soweit die Musi­zie­ren­den keine Entloh­nung erhal­ten. Diese sind im Pauschal­ver­trag zur Gesamt­ver­ein­ba­rung gelis­tet. Nicht inbe­grif­fene Musik­nut­zun­gen müssen bei der GEMA ange­mel­det werden. Im Rahmen der für 2021–2023 geschlos­se­nen Gesamt­ver­ein­ba­rung erhal­ten BLSV-Mitglieds­ver­eine Sonder­kon­di­tio­nen. Der Pauschal­ver­trag zwischen DOSB und der GEMA listet die verschie­de­nen Voraus­set­zun­gen für abge­gol­tene Musik­nut­zun­gen im Detail auf. Den Mitglieds­ver­ei­nen wird im Rahmen der Gesamt­ver­ein­ba­rung zwischen DOSB und GEMA ein Gesamt­ver­trags­nach­lass von 20 Prozent einge­räumt, welcher insbe­son­dere bei nicht kosten­freien Veran­stal­tun­gen von Sport­ver­ei­nen von Rele­vanz ist.

Beschluss des Frei­staats wird noch geprüft

Am Diens­tag, den 14. Februar 2023 hat der Frei­staat Bayern den Beschluss getrof­fen, dass ehren­amt­lich geführte Orga­ni­sa­tio­nen – zu denen auch Sport­ver­eine zählen – bei von ihnen ausge­rich­te­ten Musik­ver­an­stal­tun­gen im Frei­staat Bayern keine GEMA-Gebüh­ren mehr zahlen müssen. Voraus­set­zung sei, dass die Veran­stal­tung für Besu­cher ohne Eintritts­geld ange­bo­ten wird. Es gilt nun abzu­war­ten, wie es um die konkrete Ausge­stal­tung des Frei­staats Bayern mit der GEMA bestellt ist. Soll­ten sich daraus außer­halb der Kultur- und der Unter­hal­tungs­bran­che weitere Vorteile für die Sport­ver­eine erge­ben, wird der BLSV noch­mals geson­dert informieren.

Weiter­ge­hende Infor­ma­tio­nen unter:

Der Deut­sche Olym­pi­sche Sport­bund (dosb​.de)

14.02.2023 – PM 038.23 | Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­rium für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les (bayern​.de)

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