Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat mit der GEMA eine bundesweit einheitliche Gesamtvereinbarung geschlossen, die alle Landessportbünde mit den Mitgliedsvereinen umfasst. Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den DOSB erfolgt eine Freistellung von GEMA-Gebühren für bestimmte Musiknutzungen durch Sportvereine, soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten.
Bei der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich hat der DOSB im Interesse seiner Vereine und Verbände ein Abkommen mit der GEMA getroffen. Dieses Abkommen garantiert dem BLSV von 2021 bis vorerst Ende 2023 unter anderem:
- Vorzugssätze bei Musikaufführungen, unter bestimmten Voraussetzungen.
- Freistellung von den GEMA-Vergütungen bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung.
Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den DOSB erfolgt eine Freistellung von GEMA-Gebühren für bestimmte Musiknutzungen durch Sportvereine, soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten. Diese sind im Pauschalvertrag zur Gesamtvereinbarung gelistet. Nicht inbegriffene Musiknutzungen müssen bei der GEMA angemeldet werden. Im Rahmen der für 2021–2023 geschlossenen Gesamtvereinbarung erhalten BLSV-Mitgliedsvereine Sonderkonditionen. Der Pauschalvertrag zwischen DOSB und der GEMA listet die verschiedenen Voraussetzungen für abgegoltene Musiknutzungen im Detail auf. Den Mitgliedsvereinen wird im Rahmen der Gesamtvereinbarung zwischen DOSB und GEMA ein Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent eingeräumt, welcher insbesondere bei nicht kostenfreien Veranstaltungen von Sportvereinen von Relevanz ist.
Beschluss des Freistaats wird noch geprüft
Am Dienstag, den 14. Februar 2023 hat der Freistaat Bayern den Beschluss getroffen, dass ehrenamtlich geführte Organisationen – zu denen auch Sportvereine zählen – bei von ihnen ausgerichteten Musikveranstaltungen im Freistaat Bayern keine GEMA-Gebühren mehr zahlen müssen. Voraussetzung sei, dass die Veranstaltung für Besucher ohne Eintrittsgeld angeboten wird. Es gilt nun abzuwarten, wie es um die konkrete Ausgestaltung des Freistaats Bayern mit der GEMA bestellt ist. Sollten sich daraus außerhalb der Kultur- und der Unterhaltungsbranche weitere Vorteile für die Sportvereine ergeben, wird der BLSV nochmals gesondert informieren.
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