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GEMA – Been­di­gung der Kulanz­re­ge­lung für Onlinerechte

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Mit der zuneh­men­den Rück­kehr zum öffent­li­chen Leben wird die GEMA die bisher geltende Kulanz­re­ge­lung für Online­rechte zum 31.07.2021 beenden.

Viele Musik­nut­zer waren über Monate von behörd­lich ange­ord­ne­ten Schlie­ßun­gen betrof­fen. Mit Beginn der Pande­mie im März 2020 hat die GEMA ihre Kunden frei­wil­lig und mit größt­mög­li­cher Kulanz unter­stützt, indem sie z.B. u.a. Online­rechte ohne zusätz­li­cher Vergü­tung einge­räumt hat. Mit nied­ri­gen Inzi­denz­wer­ten und fort­schrei­ten­der Impfung der Bevöl­ke­rung gewin­nen Betriebe, Kultur- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen jetzt konkrete Öffnungs­mög­lich­kei­ten und Planungs­per­spek­ti­ven zurück. Davon profi­tie­ren sowohl die Kunden der GEMA, die ihre Betriebe für Publi­kum öffnen können, als auch die Mitglie­der der GEMA, deren Musik in den Betrie­ben wieder gespielt wird.

Mit der zuneh­men­den Rück­kehr zum öffent­li­chen Leben wird die GEMA die bisher geltende Kulanz­re­ge­lung für Online­rechte zum 31.07.2021 been­den.

Das heißt, dass ab dem 01.08.2021 z.B. das Online­strea­ming auf Websei­ten wieder über den aktu­el­len Tarif VR-OD 10 lizen­ziert werden muss. Weitere Infor­ma­tio­nen zu diesem und auch ande­ren Online-Tari­fen finden Sie auf der Website der GEMA unter https://​www​.gema​.de/​m​u​s​i​k​n​u​t​z​e​r​/​t​a​r​i​f​e​-​f​o​r​m​u​l​a​re/.

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