Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben wird die GEMA die bisher geltende Kulanzregelung für Onlinerechte zum 31.07.2021 beenden.
Viele Musiknutzer waren über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Mit Beginn der Pandemie im März 2020 hat die GEMA ihre Kunden freiwillig und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem sie z.B. u.a. Onlinerechte ohne zusätzlicher Vergütung eingeräumt hat. Mit niedrigen Inzidenzwerten und fortschreitender Impfung der Bevölkerung gewinnen Betriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen jetzt konkrete Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven zurück. Davon profitieren sowohl die Kunden der GEMA, die ihre Betriebe für Publikum öffnen können, als auch die Mitglieder der GEMA, deren Musik in den Betrieben wieder gespielt wird.
Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben wird die GEMA die bisher geltende Kulanzregelung für Onlinerechte zum 31.07.2021 beenden.
Das heißt, dass ab dem 01.08.2021 z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten wieder über den aktuellen Tarif VR-OD 10 lizenziert werden muss. Weitere Informationen zu diesem und auch anderen Online-Tarifen finden Sie auf der Website der GEMA unter https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/.