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Neue Corona-Rege­lun­gen: Erleich­te­run­gen für den Sport

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Test­pflicht beim Outdoor-Sport entfällt – Ausnah­me­re­ge­lung für Jugend­li­che bis 12. Januar 2022 verlän­gert – Boos­tern ersetzt künf­tig Test­nach­weis bei 2Gplus

Erleich­te­run­gen für den Sport in der neuen Fassung der Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung: Für den Outdoor-Sport entfällt die Test­pflicht. Es gilt 2G, nicht mehr 2Gplus. Die Ausnah­me­re­ge­lung für unge­impfte Jugend­li­che zwischen 12 Jahren und 3 Mona­ten und unter 18 Jahren wurde bis einschließ­lich 12. Januar 2022 verlän­gert. Außer­dem soll die Auffri­schungs­imp­fung („Boos­ter“) künf­tig den Test bei 2Gplus erset­zen. Das heißt, dass alle Drei­fach-Geimpf­ten ab dem 15. Tag nach der Auffri­schungs­imp­fung keinen zusätz­li­chen Test­nach­weis mehr benö­ti­gen und somit zur Sport­aus­übung freien Zugang zu allen Sport­stät­ten – innen wie außen – haben. 

„Es sind kleine Schritte in die rich­tige Rich­tung“, sagt der Präsi­dent des BLSV, Jörg Ammon. „Dass die Test­pflicht nun für den Outdoor-Sport entfällt, ist eine Erleich­te­rung für die Sport­ver­eine, die drin­gend notwen­dig ist. Damit ist eine erste Forde­rung des BLSV seit Verab­schie­dung der 15. BayIfSMV erfüllt.“ Der BLSV wird sich bei der Poli­tik auch weiter­hin dafür einset­zen, dass 2G (ohne plus) für den Sport drin­nen auch ohne Boos­tern gilt. „Die aktu­ell noch geltende Test­pflicht bei 2G für den Innen­sport­be­reich ist nicht erfor­der­lich“, ist die Ansicht des Verban­des. „Die Test­pflicht stellt die Vereine nicht nur vor große prak­ti­sche Heraus­for­de­run­gen, sondern stellt eine nicht notwen­dige Belas­tung für Geimpfte bzw. Gene­sene dar. Darüber hinaus führt es die ehren­amt­lich Täti­gen in den Verei­nen an Belastungsgrenzen.“

Der Vorsit­zende der Baye­ri­schen Sport­ju­gend, Michael Weiß, begrüßt die Verlän­ge­rung der Ausnah­me­re­ge­lung für die Jugend­li­chen: „Es war und ist unser Ziel, dass Kinder und Jugend­li­che trotz der pande­mie­be­ding­ten Einschrän­kun­gen ihren Sport ausüben können. Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, hilft. Wir sind deshalb erst einmal zufrie­den, dass die Ausnah­me­re­ge­lung auch über die Weih­nachts­fe­rien hinaus gilt.“

Impfung ist die Basis für Erleichterungen

Der BLSV und die BSJ stehen voll und ganz hinter den erfor­der­li­chen Maßnah­men gegen die unbe­re­chen­bare Pande­mie. „Der beste und wirk­samste Schutz und die Basis für Erleich­te­run­gen ist und bleibt das Impfen“, sind Ammon und Weiß über­zeugt. „Nur mit der weite­ren Erhö­hung der Impf­quote werden wir wieder zu einem gere­gel­ten Sport­be­trieb und zu einem eini­ger­ma­ßen norma­len gesell­schaft­li­chen Leben zurück­keh­ren können.“

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