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Die E‑Rechnung kommt 2025

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Die Digi­ta­li­sie­rung hält Einzug in die Sport­ver­eine. Der BLSV klärt auf, was Vereine jetzt beach­ten müssen.

Der Weg der E‑Rechnung war lang und er geht noch weiter. Doch 2025 stellt eine ganz klare Zäsur dar: Alle umsatz­ge­ne­rie­ren­den Unter­neh­men in Deutsch­land – dazu zählen auch Vereine (als Umsatz zählt z.B. der Mitglieds­bei­trag) – sind ab dem 01.01.2025 verpflich­tet E‑Rechnungen empfan­gen und verar­bei­ten zu können. Wie funk­tio­niert das?

E‑Rechnungen sind, anders als man vermu­ten könnte, nicht einfach Rech­nun­gen, die z.B. über einen elek­tro­ni­schen Kanal wie E‑Mail einge­hen. E‑Rechnungen sind komplexer.

E‑Rechnung erlaubt kein Papier mehr

Rech­nun­gen errei­chen ihre Adres­sa­ten derzeit zumeist in Papier­form. Online­be­stel­lun­gen werden in der Regel über elek­tro­ni­sche Medien abge­wi­ckelt und die Rech­nun­gen im Format .pdf, .docx, oder auch .xclx erstellt. All diese und auch weitere analoge und digi­tale Formate sind im Sinne der EU-Richt­li­nie 2014/55/EU jedoch keine E‑Rechnung, da sie nicht maschi­nen­les­bar sind.

E‑Rechnung vs. PDF

Was ist der Unter­schied? – E‑Rechnungen sind fest codierte Daten­pa­kete. Der Code ist nach Maßga­ben der EU-Richt­li­nie vorge­ge­ben. Dieser Code ist in seiner Rein­form von Menschen in der Regel nicht lesbar und dient der rein maschi­nen­ba­sier­ten Bear­bei­tung. Somit benö­tigt es auf Rech­nungs­emp­fän­ger­seite eine Soft­ware, die diesen Code versteht und ihn bearbeitet.

Vorteile der E‑Rechnung

E‑Rechnungen können von der Erstel­lung über den Rech­nungs­ein­gang und die Über­wei­sung bis zur fina­len Ablage ohne Medi­en­bruch durch­ge­ar­bei­tet werden. Ausdru­cken, scan­nen, umfor­ma­tie­ren oder manu­elle Werte­über­tra­gung sind damit hinfäl­lig. Für alle Betei­lig­ten stellt dieser komplett digi­ta­li­sierte Prozess eine Beschleu­ni­gung und Verein­fa­chung der betriebs­in­ter­nen Prozesse dar.

Der BLSV unter­stützt seine Sportvereine

Ab 2025 ist es für alle Umsatz gene­rie­ren­den Unter­neh­men, und damit auch für alle Sport­ver­eine in Bayern, notwen­dig, solche E‑Rechnungen empfan­gen und verar­bei­ten zu können. Der Baye­ri­sche Landes-Sport­ver­band e.V. (BLSV) gibt in seinen FAQ’s eine Hilfe­stel­lung, wie Vereine am besten vorge­hen können.

Auch das BLSV Service-Center steht für Fragen rund um die Einfüh­rung der E‑Rechnung bereit (service@​blsv.​de oder 089 / 15 702–400). Auf lange Sicht ist die Entwick­lung der E‑Rechnung noch nicht zu Ende. Spätes­tens ab 2028 sollen alle B2B Unter­neh­men in Deutsch­land dann auch verpflich­tet sein, E‑Rechnungen selbst erstel­len zu können. So lange haben die Unter­neh­men noch Zeit sich erst einmal mit dem E‑Rechnungsempfang ausein­an­der zu setzen.

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