Die Zukunft des Sports in Bayern ist jetzt gesetzlich verbrieft. Der Vereinssport rückt in den Mittelpunkt der Gesellschaft mit einem neuen Gesetz.
Bayern bekommt ein eigenes Sportgesetz. Der Freistaat Bayern sichert und versichert somit dauerhaft den organisierten Sport. Vom Kinder- über den Jugendsport bis hin zum Seniorensport, vom Breiten- und Gesundheitssport über den Leistungs- und Spitzensport bis zum Rehabilitations- und Inklusionssport sowie der ehrenamtlichen Vereinsarbeit werden alle Facetten des organisierten Sports durch das Bayerische Sportgesetz adressiert. Auch der integrative Charakter des Sports spielt eine nachhaltige Rolle im neuen Gesetz. Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. (BLSV) zusammen mit seinen Mitinitiatoren, dem Bayerischen Sportschützenbund e.V. (BSSB) und dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. (BVS), begrüßt das Inkrafttreten des bundesweit ersten Sportgesetzes und freuen sich, dass das Gesetz der Sportler-Lebensline des organisierten Sports folgt.
„Das Bayerische Sportgesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des organisierten Sports in Bayern. Alle Aspekte des Sports vom sozialen Miteinander über die sportliche Leistung, die Inklusion und Integration und natürlich im wesentlichen Kern, dem Kinder- und Jugend‑, Breiten‑, Leistungs- und Spitzensport, sind alle Bereiche erfasst und abgedeckt“, ist BLSV-Präsident Jörg Ammon erfreut über die Inhalte des Bayerischen Sportgesetzes. „Wir arbeiten seit vielen Jahren bereits an der Bewegung und am Sport von Kindesbeinen an und setzen auf die Kooperationen von Schulen und Sportvereinen. Wir sehen mit Freude, dass dieser wichtige Themenblock vollumfänglich von dem neuen Gesetz abgedeckt wird. Darauf aufbauend können auch nachhaltige Projekte vom Breiten- bis zum Spitzensport angegangen und umgesetzt werden. Insbesondere vor der möglichen Bewerbung Münchens für Deutschland für die Olympischen und Paralympischen Spiele im nächsten oder übernächsten Jahrzehnt, hat dies einen ganz besonderen Leuchtturm-Effekt“, so der BLSV-Präsident weiter.
„Der Beginn einer neuen, starken Ära“
„Das Bayerische Sportgesetz zahlt maßgeblich auf die Forderungen der Bayerischen Sportjugend ein. Es bestärkt uns im weiteren Handeln und eröffnet weiteichende Chancen insbesondere in den wichtigen Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen. Dem Sport aber vor allem dem Kinder- und Jugendsport mit diesem Gesetz einen neuen, definierten, gesetzlichen Rahmen zu geben ist ein historisches Novum und der Beginn einer neuen, starken Ära“, beschreibt Michael Weiß, Vorsitzender der Bayerischen Sportjugend im BLSV (BSJ), die Verabschiedung des Bayerischen Sportgesetzes.
Seine Freude über das neue Sportgesetz drückt auch der 1. Landesschützenmeister des Bayerischen Sportschützenbundes, Christian Kühn aus: „Dass wir in Bayern neben einem eigenen Ehrenamtsgesetz jetzt auch ein eigenes Sportgesetz haben; dass zudem der Freistaat den Sport seit jeher ideell wie finanziell stark fördert – das zeigt, wie gut wir Sportschützinnen und Sportschützen im Sport- und Schützenland Bayern zu Hause sind.“
„Entbürokratisierung und Digitalisierung zur Entlastung des Ehrenamts sind ein weiterer Meilenstein“
„Das Bayerische Sportgesetz setzt neue Maßstäbe für die Breite und Spitze des organisierten Sports in Bayern. Neben dem Faktor der individuellen Gesunderhaltung und Prävention – insbesondere im Kinder- und Jugendalter sowie bei Erwachsene – sehen wir hier vor allem die Stärkung des „Motors unserer Gesellschaft“ die aktuell rund 11.500 Sportvereine in Bayern. Entbürokratisierungsmaßnahmen und zunehmende, gesetzlich verankerte Digitalisierung zur Entlastung des Ehrenamts sind ein weiterer Meilenstein zur Verbesserung der Qualität des Sports in Bayern. Durch geeignete Maßnahmen verbleibt mehr Zeit für das Wesentliche: den Sport! Gleichzeitig machen sie das Ehrenamt noch attraktiver“, attestiert Prof. Dr. Susanne Burger, Vorsitzende der Geschäftsführung im Bayerischen Landes-Sportverband.
„Inklusion im Sport ist erstmals verbindlich festgeschrieben“
„Wir unterstützen das neue Bayerische Sportgesetz, weil es Inklusion im Sport erstmals verbindlich festschreibt. Es setzt wichtige Impulse für barrierefreie Sportangebote. Es setzt verbindliche Kriterien für bessere Rahmenbedingungen im Parasport, ob im Schulsport, oder in der täglichen Bewegung. Dieses Gesetz schafft echte Chancen für Menschen mit Behinderung – und fördert ein Bayern, in dem Barrieren in den Köpfen und Einrichtungen abgebaut werden und Sport für alle möglich ist. Deshalb befürworten wir die Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Landtag ausdrücklich“, unterstreicht Diana Stachowitz, Präsidentin des BVS, die Möglichkeiten des neuen Bayerischen Sportgesetzes, aber auch dessen Notwendigkeit.
Insgesamt sind in Bayerns Sport- und Schützenvereinen nun mehr als 5,560 Millionen Mitgliedschaften zu verzeichnen und machen den bayerischen organisierten Sport zum mitgliedschaftsstärksten in Deutschland!