Das erste Baye­ri­sche Sport­ge­setz: Meilen­stein in der Geschichte des orga­ni­sier­ten Sports

Die Zukunft des Sports in Bayern ist jetzt gesetz­lich verbrieft. Der Vereins­sport rückt in den Mittel­punkt der Gesell­schaft mit einem neuen Gesetz. 

Bayern bekommt ein eige­nes Sport­ge­setz. Der Frei­staat Bayern sichert und versi­chert somit dauer­haft den orga­ni­sier­ten Sport. Vom Kinder- über den Jugend­sport bis hin zum Senio­ren­sport, vom Brei­ten- und Gesund­heits­sport über den Leis­tungs- und Spit­zen­sport bis zum Reha­bi­li­ta­ti­ons- und Inklu­si­ons­sport sowie der ehren­amt­li­chen Vereins­ar­beit werden alle Facet­ten des orga­ni­sier­ten Sports durch das Baye­ri­sche Sport­ge­setz adres­siert. Auch der inte­gra­tive Charak­ter des Sports spielt eine nach­hal­tige Rolle im neuen Gesetz. Der Baye­ri­sche Landes-Sport­ver­band e.V. (BLSV) zusam­men mit seinen Mitin­itia­to­ren, dem Baye­ri­schen Sport­schüt­zen­bund e.V. (BSSB) und dem Behin­der­ten- und Reha­bi­li­ta­ti­ons-Sport­ver­band Bayern e.V. (BVS), begrüßt das Inkraft­tre­ten des bundes­weit ersten Sport­ge­set­zes und freuen sich, dass das Gesetz der Sport­ler-Lebens­line des orga­ni­sier­ten Sports folgt.

„Das Baye­ri­sche Sport­ge­setz ist ein Meilen­stein in der Geschichte des orga­ni­sier­ten Sports in Bayern. Alle Aspekte des Sports vom sozia­len Mitein­an­der über die sport­li­che Leis­tung, die Inklu­sion und Inte­gra­tion und natür­lich im wesent­li­chen Kern, dem Kinder- und Jugend‑, Breiten‑, Leis­tungs- und Spit­zen­sport, sind alle Berei­che erfasst und abge­deckt“, ist BLSV-Präsi­dent Jörg Ammon erfreut über die Inhalte des Baye­ri­schen Sport­ge­set­zes. „Wir arbei­ten seit vielen Jahren bereits an der Bewe­gung und am Sport von Kindes­bei­nen an und setzen auf die Koope­ra­tio­nen von Schu­len und Sport­ver­ei­nen. Wir sehen mit Freude, dass dieser wich­tige Themen­block voll­um­fäng­lich von dem neuen Gesetz abge­deckt wird. Darauf aufbau­end können auch nach­hal­tige Projekte vom Brei­ten- bis zum Spit­zen­sport ange­gan­gen und umge­setzt werden. Insbe­son­dere vor der mögli­chen Bewer­bung Münchens für Deutsch­land für die Olym­pi­schen und Para­lym­pi­schen Spiele im nächs­ten oder über­nächs­ten Jahr­zehnt, hat dies einen ganz beson­de­ren Leucht­turm-Effekt“, so der BLSV-Präsi­dent weiter.

„Der Beginn einer neuen, star­ken Ära“

„Das Baye­ri­sche Sport­ge­setz zahlt maßgeb­lich auf die Forde­run­gen der Baye­ri­schen Sport­ju­gend ein. Es bestärkt uns im weite­ren Handeln und eröff­net weitei­chende Chan­cen insbe­son­dere in den wich­ti­gen Koope­ra­tio­nen zwischen Schu­len und Sport­ver­ei­nen. Dem Sport aber vor allem dem Kinder- und Jugend­sport mit diesem Gesetz einen neuen, defi­nier­ten, gesetz­li­chen Rahmen zu geben ist ein histo­ri­sches Novum und der Beginn einer neuen, star­ken Ära“, beschreibt Michael Weiß, Vorsit­zen­der der Baye­ri­schen Sport­ju­gend im BLSV (BSJ), die Verab­schie­dung des Baye­ri­schen Sportgesetzes.

Seine Freude über das neue Sport­ge­setz drückt auch der 1. Landes­schüt­zen­meis­ter des Baye­ri­schen Sport­schüt­zen­bun­des, Chris­tian Kühn aus: „Dass wir in Bayern neben einem eige­nen Ehren­amts­ge­setz jetzt auch ein eige­nes Sport­ge­setz haben; dass zudem der Frei­staat den Sport seit jeher ideell wie finan­zi­ell stark fördert – das zeigt, wie gut wir Sport­schüt­zin­nen und Sport­schüt­zen im Sport- und Schüt­zen­land Bayern zu Hause sind.“

„Entbü­ro­kra­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung zur Entlas­tung des Ehren­amts sind ein weite­rer Meilenstein“

„Das Baye­ri­sche Sport­ge­setz setzt neue Maßstäbe für die Breite und Spitze des orga­ni­sier­ten Sports in Bayern. Neben dem Faktor der indi­vi­du­el­len Gesund­erhal­tung und Präven­tion – insbe­son­dere im Kinder- und Jugend­al­ter sowie bei Erwach­sene – sehen wir hier vor allem die Stär­kung des „Motors unse­rer Gesell­schaft“ die aktu­ell rund 11.500 Sport­ver­eine in Bayern. Entbü­ro­kra­ti­sie­rungs­maß­nah­men und zuneh­mende, gesetz­lich veran­kerte Digi­ta­li­sie­rung zur Entlas­tung des Ehren­amts sind ein weite­rer Meilen­stein zur Verbes­se­rung der Quali­tät des Sports in Bayern. Durch geeig­nete Maßnah­men verbleibt mehr Zeit für das Wesent­li­che: den Sport! Gleich­zei­tig machen sie das Ehren­amt noch attrak­ti­ver“, attes­tiert Prof. Dr. Susanne Burger, Vorsit­zende der Geschäfts­füh­rung im Baye­ri­schen Landes-Sportverband.

„Inklu­sion im Sport ist erst­mals verbind­lich festgeschrieben“

„Wir unter­stüt­zen das neue Baye­ri­sche Sport­ge­setz, weil es Inklu­sion im Sport erst­mals verbind­lich fest­schreibt. Es setzt wich­tige Impulse für barrie­re­freie Sport­an­ge­bote. Es setzt verbind­li­che Krite­rien für bessere Rahmen­be­din­gun­gen im Parasport, ob im Schul­sport, oder in der tägli­chen Bewe­gung. Dieses Gesetz schafft echte Chan­cen für Menschen mit Behin­de­rung – und fördert ein Bayern, in dem Barrie­ren in den Köpfen und Einrich­tun­gen abge­baut werden und Sport für alle möglich ist. Deshalb befür­wor­ten wir die Verab­schie­dung dieses Geset­zes durch den Land­tag ausdrück­lich“, unter­streicht Diana Stacho­witz, Präsi­den­tin des BVS, die Möglich­kei­ten des neuen Baye­ri­schen Sport­ge­set­zes, aber auch dessen Notwendigkeit.

Insge­samt sind in Bayerns Sport- und Schüt­zen­ver­ei­nen nun mehr als 5,560 Millio­nen Mitglied­schaf­ten zu verzeich­nen und machen den baye­ri­schen orga­ni­sier­ten Sport zum mitglied­schafts­stärks­ten in Deutschland!

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