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Sportbetrieb

Aufhe­bung des Rahmen­kon­zept Sport

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Das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­rium gibt bekannt, dass ab dem 26. Mai 2022, das Rahmen­kon­zept Sport vom 02. Dezem­ber 2021 aufge­ho­ben wird. Es gelten fortan keine maßre­geln­den Vorga­ben mehr seitens der Staats­re­gie­rung im laufen­den Sportbetrieb.

Auch wenn die Pande­mie noch nicht ganz vorbei ist und weiter­hin Fälle, teils auch mit schwer­wie­gen­dem Verlauf, auftre­ten, setzt die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung das Rahmen­kon­zept Sport ab sofort aus. Allge­mein­gül­tige Rege­lun­gen gibt es somit nicht mehr.

Rahmen­zept Sport: Grund­lage für Handlungsempfehlungen

Das Rahmen­kon­zept Sport war bislang auch die Grund­lage für die Hand­lungs­emp­feh­lun­gen des BLSV. Da die Pande­mie trotz groß­flä­chi­ger Impf- und Test­ak­tio­nen weiter­hin nicht vorbei ist und eine Anste­ckung jeder­zeit möglich ist, rät der BLSV weiter­hin die bereits bekann­ten Hygie­ne­maß­nah­men, soweit diese keinen behin­dern­den Eingriff in den Spor­t­all­tag darstel­len, beizu­be­hal­ten. Konkret soll­ten weiter­hin Maßnah­men wie regel­mä­ßi­ges Lüften, Hände­wa­schen und Abstand­hal­ten nach Möglich­keit beibe­hal­ten werden – zum Eigen­schutz, wie auch zum Schutz Dritter. 

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