Bera­tungs­ser­vice im BLSV

Rechte und Pflich­ten für Verein und Fachverband

Mit unse­ren Service- und Bera­tungs­leis­tun­gen unter­stüt­zen wir Sie in Ihrer Vereins­ar­beit. Dazu­ge­hö­rige Info-Mate­ria­lien und Broschü­ren stel­len wir unter „Doku­mente“ in verein360 zur Verfügung.

Mit unse­rer Part­ner­kanz­lei Hartl-Manger und Kolle­gen bieten wir Ihnen neben zahl­rei­chen Info-Mate­ria­lien und Broschü­ren zu Rechts­fra­gen im Verein (u.a. Haftung des Vorstands, Minder­jäh­rige im Verein, Vereins­recht) eine kosten­freie, allge­meine Erst­be­ra­tung an. Diese beinhal­tet folgende Angebote:

  • Zentrale Anlauf­stelle für Rechtsangelegenheiten
  • Fach­ge­rechte Behand­lung von Fragen zu Vereins- und Satzungsrecht
  • Indi­vi­du­elle tele­fo­ni­sche und schrift­li­che Beratung
  • Fort­be­treu­ung durch Über­nahme außer­ge­richt­li­cher Vertretung
  • Rechts­si­che­rung durch Prozess­ver­tre­tung
 

Der BLSV-Rechts­ser­vice kann über das Service-Center oder auch über die folgen­den Kontakt­da­ten direkt kontak­tiert werden:

Kontakt
Kanz­lei Hartl-Manger und Kolle­gen
Tel.: +49 89 / 27 77 82–0
E‑Mail: info@​hartl-​manger.​de

Neben der kosten­freien Erst­be­ra­tung sind wir außer­dem bei der Moder­ni­sie­rung der Verein­sat­zung oder bei einer Über­prü­fung auf Rechts­kon­for­mi­tät und zur Gemein­nüt­zig­keit mit unse­rem Satzungs­check gerne behilf­lich. Diesen kann die Kanz­lei Hartl-Manger und Kolle­gen zu einem Pauschal­preis von 500,- EUR übernehmen.

Nütz­li­che Arbeitshilfen:

In Zusam­men­ar­beit mit unse­rer Part­ner­kanz­lei Lienig & Lienig-Haller bieten wir zudem eine kosten­lose, allge­meine Erst­be­ra­tung für Fragen rund um die Vereins­be­steue­rung für unsere Mitglieds­ver­eine und Glie­de­run­gen an. Diese Bera­tung beinhal­tet neben der Bereit­stel­lung von Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen in verein360 inhalt­li­che Themen wie:

  • Frei­stel­lungs­be­scheid und Gemeinnützigkeit
  • Fahrt­kos­ten im Verein
  • Steu­er­frei­heit für neben­be­ruf­li­che Tätigkeiten
  • und viele weitere
 

Der BLSV-Steu­er­ser­vice kann über das Service-Center oder auch über die folgen­den Kontakt­da­ten direkt kontak­tiert werden:

Kontakt
Kanz­lei Lienig & Lienig-Haller
Tel.: +49 711 / 98 79 02–0
E‑Mail: info@​stb-​lienig.​de

Nütz­li­che Arbeitshilfen:

Das Thema Daten­schutz ist auch im Sport sehr rele­vant. Spätes­tens seit der Einfüh­rung der Euro­päi­schen Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO) gibt einige Aspekte, die den Schutz von perso­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­stel­len müssen.

Wir stel­len Ihnen daher in verein360 zahl­rei­che Infor­ma­tio­nen und Muster-Doku­­mente zur DSGVO für die Vereins­ar­beit zur Verfü­gung. Nutzen Sie gerne diese Möglich­keit und wenden Sie sich bei darüber hinaus gehen­den Fragen an das BLSV Service Center.

Neben dem BLSV stel­len auch öffent­li­che Behör­den nütz­li­che Arbeits­hil­fen zur Verfügung:

Ein Verein lebt von seinen Mitglie­dern und seinen ehren­amt­li­chen Helfern. Dabei treten viele Vereine auch als Arbeit­ge­ber auf. Neben dem Ehren­amt auch durch gering­fü­gige Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse – so genannte “Mini-Jobs” – oder Aushilfs­ar­beits­ver­hält­nisse sowie Übungs­lei­ter­an­stel­lungs­ver­hält­nisse, welche arbeits­recht­lich gese­hen voll­wer­tige Arbeits­ver­hält­nisse sind. Daraus erge­ben sich auch für Sport­ver­eine verschie­dene Arbeitgeberpflichten.

Wir stel­len Ihnen hierzu einige Infor­ma­tio­nen in verein360 zur Verfü­gung. Bei darüber hinaus gehen­den Fragen wenden Sie sich gerne an das BLSV Service Center.

Nütz­li­che Arbeitshilfen:

Für die Gewähr­leis­tung eines siche­ren Sport­be­triebs sind wich­tige Pflich­ten und Sicher­heits­aspekte zu beach­ten. Ein sicher und gut orga­ni­sier­ter Sport­ver­ein ist Voraus­set­zung für die Unfall­prä­ven­tion und die Freude am Sport. Wert­volle praxis­ori­en­tierte Infor­ma­ti­ons­bro­schü­ren der Versi­che­run­gen unter­stüt­zen die Verant­wort­li­chen sowie die Übungs­lei­te­rin­nen und Übungs­lei­ter in den Sport­ver­ei­nen dabei.

Wir stel­len Ihnen hierzu einige Infor­ma­tio­nen in verein360 zur Verfü­gung. Bei darüber hinaus gehen­den Fragen wenden Sie sich gerne an das BLSV Service Center. 

Voraus­set­zung für den Erwerb einer Übungs­lei­ter­li­zenz des BLSV oder eines Sportfach­ver­ban­des ist der Nach­weis über eine „Erste Hilfe Grund­aus­bil­dung“ (Lehr­gang von neun Lern­ein­hei­ten). Die Kosten für diese Ausbil­dung werden von der für Sport­ver­eine zustän­di­gen Unfall­ver­si­che­rung, der Verwal­­tungs-Berufs­­­ge­­nos­­sen­­schaft (VBG), übernommen.

Sie finden ein entspre­chen­des Abrech­nungs­for­mu­lar auf der Website der VBG.

Nütz­li­che Arbeitshilfen:

Durch die Zahlung eines jähr­li­chen Pauschal­be­tra­ges durch den DOSB erfolgt eine Frei­stel­lung von GEMA-Gebüh­­ren für Musik­nut­zun­gen wie im Pauschal­ver­trag beschrie­ben. Für die Mitglieds­ver­eine des BLSV sind somit viele Musik­nut­zun­gen kosten­frei. Der Gesamt­ver­trag zwischen DOSB und GEMA ist aktu­ell bis zum 31.12.2023 gültig. Nähere Infor­ma­tio­nen und Auskünfte haben wir für BLSV-Mitglieds­ver­eine in verein360 hinterlegt.

Der Rund­funk­bei­trag, die Finan­zie­rung von ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio, wurde für gemein­nüt­zige Vereine seit 01.01.2017 umge­stellt. Einrich­tun­gen des Gemein­wohls, wie gemein­nüt­zige Sport­ver­eine, zahlen pro Betriebs­stätte unab­hän­gig von der Anzahl ihrer Beschäf­tig­ten ledig­lich ein Drit­tel des übli­chen Beitrags. Dieser Drit­tel­bei­trag liegt aktu­ell bei 6,12 Euro pro Monat (Stand 2022). Nicht anmel­de­pflich­tig sind Betriebs­stät­ten, an denen ausschließ­lich ehren­amt­li­che Mitar­bei­ter und 1 Euro-Jobber beschäf­tigt sind. Weitere Infos dazu finden Sie auf der offi­zi­el­len Website des Beitrags­ser­vices unter https://​www​.rund​funk​bei​trag​.de/.

Nütz­li­che Arbeitshilfen:

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