Mittelfranken

Was gilt derzeit im Sportbetrieb?

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In Landkreisen/​kreisfreien Städ­ten mit einer 7‑Tage-Inzi­denz von über 100 ist nur die kontakt­freie Ausübung von Indi­vi­du­al­sport­ar­ten allein, zu zweit oder mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands erlaubt. Kinder unter 14 Jahre können unter freiem Himmel kontakt­frei in Grup­pen von höchs­tens fünf Kindern Sport ausüben. Die Anlei­tungs­per­son muss hier­bei ein nega­ti­ves Ergeb­nis eines inner­halb von 24 Stun­den vor der Sport­aus­übung vorge­nom­me­nen Tests (PCR-Tests, POC-Anti­gen­tests oder Selbst­tests) nach­wei­sen können!

Bei einer Inzi­denz von 50 bis 100 ist auch wieder Sport im Innen­be­reich möglich. Mit tages­ak­tu­el­lem Schnelltest.

Bei einer Inzi­denz unter 50 ist dafür auch kein Schnell­test mehr nötig.

Die genauen Rege­lun­gen finden Sie in unse­ren Hand­lungs­emp­feh­lun­gen. Diese sind immer auf dem aktu­el­len Stand.

Hier finden Sie alle Infor­ma­tio­nen zum aktu­el­len Sport­be­trieb:
https://​www​.blsv​.de/​s​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​s​e​r​v​i​c​e​/​n​e​w​s​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​us/

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