In Landkreisen/kreisfreien Städten mit einer 7‑Tage-Inzidenz von über 100 ist nur die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Kinder unter 14 Jahre können unter freiem Himmel kontaktfrei in Gruppen von höchstens fünf Kindern Sport ausüben. Die Anleitungsperson muss hierbei ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen Tests (PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests) nachweisen können!
Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 ist auch wieder Sport im Innenbereich möglich. Mit tagesaktuellem Schnelltest.
Bei einer Inzidenz unter 50 ist dafür auch kein Schnelltest mehr nötig.
Die genauen Regelungen finden Sie in unseren Handlungsempfehlungen. Diese sind immer auf dem aktuellen Stand.
Hier finden Sie alle Informationen zum aktuellen Sportbetrieb:
https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/