Mittelfranken
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Sonder­re­ge­lung zur Lizenzverlängerung

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Bis zum 31.03. können Sie die benö­tig­ten Unter­richts­ein­hei­ten (15 UE) auch voll­stän­dig als Online-Fort­bil­dung erbringen.

Ab dem 01.04. können die Unter­richts­hein­hei­ten nicht mehr voll­um­fäng­lich digi­tal absol­viert werden. Ab diesem Zeit­punkt müssen mindes­tens 50% der Einei­ten in Präsenz stattfinden.

Wie kann ich abge­lau­fene Lizen­zen reaktivieren?

  • Die Reak­ti­vie­rung von Lizen­zen im 1. Jahr nach Ablauf (Ablauf­da­tum 2020 und 2021) kann mit 15 Unter­richts­ein­hei­ten durch­ge­führt werden.
  • Die Reak­ti­vie­rung von Lizen­zen Ablauf­da­tum 2019 kann mit 30 Unter­richts­ein­hei­ten durch­ge­führt werden.
  • Länger abge­lau­fene Lizen­zen können mit einem Wieder­ein­stei­ger­lehr­gang reak­ti­viert werden.

Eine Über­sicht unse­rer Fort­bil­dun­gen erhal­ten Sie unter www​.blsv​-quali​net​.de.

WICH­TIG: Diese Verlän­ge­rungs­mo­da­li­tä­ten gelten nur für Lizen­zen, die vom BLSV ausge­stellt werden. Die Verlän­ge­rung der Fach­ver­bands­li­zen­zen regeln die Fachverbände.

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