Schwaben

Lizenz­ver­län­ge­rung 2021

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Sonder­re­ge­lung zur Lizenz­ver­län­ge­rung für das Jahr 2021 

Im Jahr 2021 werden 10 Unter­richts­ein­hei­ten (statt 15 UE) benö­tigt, um gültige Lizen­zen zu verlän­gern. Lizen­zen, die 2020 ausge­lau­fen sind und durch die still­schwei­gende Verlän­ge­rung bis 2021 verlän­gert wurden, werden durch ausrei­chende Unter­richts­ein­hei­ten in diesem Jahr, um 4 Jahre bis 2025 verlängert. 

Bei einer Reak­ti­vie­rung von Lizen­zen im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Lizenz (Ablauf­da­tum 2018 + 2019) werden dieses Jahr 20 Unter­richts­ein­hei­ten zur Reak­ti­vie­rung benö­tigt. Eine Reak­ti­vie­rung im ersten Jahr nach Ablauf gibt es in diesem Jahr nicht, da Lizen­zen mit Ablauf­da­tum 2020 auto­ma­tisch bis 2021 verlän­gert wurden. 

Die Absol­vie­rung der benö­tig­ten Unter­richts­ein­hei­ten kann auch dieses Jahr komplett digi­tal oder in Präsenz erfol­gen. Eine Misch­form aus diesen Forma­ten ist ebenso möglich. 

Wich­tig: Diese Verlän­ge­rungs­mo­da­li­tä­ten gelten nur für Lizen­zen, die vom BLSV ausge­stellt werden. 

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