Bad Tölz

Infor­ma­tion Gebüh­ren­er­hö­hung bei außer­schu­li­scher Nutzung von Sportanlagen

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Ende Mai infor­mierte der Land­kreis Bad Tölz-Wolfrats­hau­sen über erheb­li­che Gebüh­ren­er­hö­hun­gen für Sport­ver­eine bei außer­schu­li­scher Nutzung seiner Sport­an­la­gen mit Wirkung zum 1. Septem­ber 2023.

Recht­li­che Gründe 

Der Land­kreis wurde wegen der verbil­lig­ten Über­las­sung der land­kreis­ei­ge­nen Sport­an­la­gen wieder­holt vom Baye­ri­schen Kommu­na­len Prüfungs­ver­band gerügt und anschlie­ßend von der Regie­rung von Ober­bay­ern als Rechts­auf­sichts­be­hörde aufge­for­dert die Gebüh­ren anzu­pas­sen. Im Kern geht es darum, dass die allge­meine Sport­för­de­rung nicht Aufgabe des Land­krei­ses ist, sondern Aufgabe der Gemein­den und Städte. Den durch die Nutzungs­über­las­sung entste­hen­den zusätz­li­chen Kosten­auf­wand darf der Land­kreis nicht durch die Kreis­um­lage decken, sondern muss seine Gebüh­ren entspre­chend kalku­lie­ren. Die Gebüh­ren­kal­ku­la­tion ist der wesent­li­che Unter­schied zu den Gemein­den bzw. Städ­ten, welche Ihre Sport­an­la­gen verbil­ligt oder ohne Erhe­bung einer Gebühr zur Verfü­gung stel­len können.

Steu­er­li­che Gründe 

Den gerin­gen Einnah­men aus der Über­las­sung stehen hohe Kosten aus Herstel­lung, Sanie­rung und dem laufen­den Betrieb gegen­über. Aus diesem Grund hat der Land­kreis in den Jahren 2015 bis 2021 von einem Vorsteu­er­über­hang im hohen sechs­stel­li­gen Bereich profi­tiert. Durch aktu­elle und bevor­ste­hende Sanie­rungs­maß­nah­men besteht weiter­hin ein hohes Vorsteu­er­ab­zugs­vo­lu­men. Das Finanz­amt fordert eine Mindest­kos­ten­de­ckungs­quote, welche wir aktu­ell nicht erfül­len. Durch die Gebüh­ren­an­pas­sung wird eine Erfül­lung der Mindest­kos­ten­de­ckungs­quote angestrebt.

Die betrof­fe­nen Sport­ver­eine soll­ten bei Ihren Gemeinden/​Städten entspre­chende Anträge auf zusätz­li­che Sport­för­de­rung stel­len, weil die allge­meine Sport­för­de­rung Aufgabe der Gemein­den und Städte ist und diese bei Wegfall der Sport­för­de­rung des Land­krei­ses indi­rekt über eine nied­ri­gere Kreis­um­lage entlas­tet werden. Der BLSV-Sport­kreis Bad Tölz – Wolfrats­hau­sen appel­liert an die zustän­di­gen Stadt- und Gemein­de­räte, dass sie den bishe­ri­gen loben­den Worten zum ehren­amt­li­chen und gemein­nüt­zi­gen Enga­ge­ment unse­rer Sport­ver­eine – insbe­son­dere bei der Kinder- und Jugend­ar­beit – nun auch finan­zi­elle die Aner­ken­nung und Entlas­tung folgen lassen!

Renato Witt­stadt

Vorsit­zen­der BLSV-Sport­kreis Bad Tölz – Wolfratshausen

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