Ende Mai informierte der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen über erhebliche Gebührenerhöhungen für Sportvereine bei außerschulischer Nutzung seiner Sportanlagen mit Wirkung zum 1. September 2023.
Rechtliche Gründe
Der Landkreis wurde wegen der verbilligten Überlassung der landkreiseigenen Sportanlagen wiederholt vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gerügt und anschließend von der Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert die Gebühren anzupassen. Im Kern geht es darum, dass die allgemeine Sportförderung nicht Aufgabe des Landkreises ist, sondern Aufgabe der Gemeinden und Städte. Den durch die Nutzungsüberlassung entstehenden zusätzlichen Kostenaufwand darf der Landkreis nicht durch die Kreisumlage decken, sondern muss seine Gebühren entsprechend kalkulieren. Die Gebührenkalkulation ist der wesentliche Unterschied zu den Gemeinden bzw. Städten, welche Ihre Sportanlagen verbilligt oder ohne Erhebung einer Gebühr zur Verfügung stellen können.
Steuerliche Gründe
Den geringen Einnahmen aus der Überlassung stehen hohe Kosten aus Herstellung, Sanierung und dem laufenden Betrieb gegenüber. Aus diesem Grund hat der Landkreis in den Jahren 2015 bis 2021 von einem Vorsteuerüberhang im hohen sechsstelligen Bereich profitiert. Durch aktuelle und bevorstehende Sanierungsmaßnahmen besteht weiterhin ein hohes Vorsteuerabzugsvolumen. Das Finanzamt fordert eine Mindestkostendeckungsquote, welche wir aktuell nicht erfüllen. Durch die Gebührenanpassung wird eine Erfüllung der Mindestkostendeckungsquote angestrebt.
Die betroffenen Sportvereine sollten bei Ihren Gemeinden/Städten entsprechende Anträge auf zusätzliche Sportförderung stellen, weil die allgemeine Sportförderung Aufgabe der Gemeinden und Städte ist und diese bei Wegfall der Sportförderung des Landkreises indirekt über eine niedrigere Kreisumlage entlastet werden. Der BLSV-Sportkreis Bad Tölz – Wolfratshausen appelliert an die zuständigen Stadt- und Gemeinderäte, dass sie den bisherigen lobenden Worten zum ehrenamtlichen und gemeinnützigen Engagement unserer Sportvereine – insbesondere bei der Kinder- und Jugendarbeit – nun auch finanzielle die Anerkennung und Entlastung folgen lassen!
Renato Wittstadt
Vorsitzender BLSV-Sportkreis Bad Tölz – Wolfratshausen