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Frist Vereins­pau­schale verlän­gert bis 15.3.23

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Antrags­frist für die Vereins­pau­schale bis einschließ­lich 15.03.2023 verlängert!

Das Staats­mi­nis­te­rium des Innern, für Sport und Inte­gra­tion hat zusätz­lich darüber infor­miert, dass vor dem Hinter­grund der stark gestie­ge­nen Ener­gie­preise neben der erneu­ten Verdop­pe­lung der Vereins­pau­schale unter ande­rem auch ein Programm zur Ausrei­chung eines allge­mei­nen Ener­gie­preis­zu­schus­ses für Sport- und Schüt­zen­ver­eine in Höhe von bis zu 80 % der einfa­chen Vereins­pau­schale des Jahres 2023 aufge­legt wird. Die Förder­richt­li­nien werden aktu­ell erar­bei­tet. Über die konkre­ten Antrags­vor­aus­set­zun­gen und –fris­ten wird das Staats­mi­nis­te­rium zeit­ge­recht infor­mie­ren. Die Auszah­lung des Ener­gie­preis­zu­schus­ses soll zeit­gleich mit der Vereins­pau­schale 2023 erfolgen.

Für Vereine mit sehr ener­gie­in­ten­si­ven Spezi­al­sport­stät­ten (Eissport­flä­chen, Schwimm­bä­der) werden weitere gezielte Unter­stüt­zungs­maß­nah­men erfol­gen. Auch hierzu wird das Staats­mi­nis­te­rium nach Erlass der Förder­richt­li­nien zeit­ge­recht informieren.

#BLSV#LebeD­ei­nen­Sport#vereins­pau­schale

Baye­ri­sches Innenministerium

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