Antragsfrist für die Vereinspauschale bis einschließlich 15.03.2023 verlängert!
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat zusätzlich darüber informiert, dass vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiepreise neben der erneuten Verdoppelung der Vereinspauschale unter anderem auch ein Programm zur Ausreichung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für Sport- und Schützenvereine in Höhe von bis zu 80 % der einfachen Vereinspauschale des Jahres 2023 aufgelegt wird. Die Förderrichtlinien werden aktuell erarbeitet. Über die konkreten Antragsvoraussetzungen und –fristen wird das Staatsministerium zeitgerecht informieren. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses soll zeitgleich mit der Vereinspauschale 2023 erfolgen.
Für Vereine mit sehr energieintensiven Spezialsportstätten (Eissportflächen, Schwimmbäder) werden weitere gezielte Unterstützungsmaßnahmen erfolgen. Auch hierzu wird das Staatsministerium nach Erlass der Förderrichtlinien zeitgerecht informieren.