Ab sofort ist die Neuerrichtung netzgekoppelter PVA mit Überschusseinspeisung sowie ggf. Batteriespeicher über den BLSV förderfähig.
Um eine Förderung zu erhalten, muss sowohl der Verein die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen als auch die Maßnahme den zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Sportförderrichtlinien entsprechen.
Alle Informationen, Links und Rechenbeispiele finden Sie im Hinweisblatt.