Mittelfranken
Ansbach Erlangen-Höchstadt Fürth Stadt und Land Neustadt-Aisch Nürnberg Nürnberger Land Roth/Schwabach Weißenburg/Gunzenhausen

Förder­fä­hig­keit von Heiz­an­la­gen – Ände­rung der EU-Richtlinie

Bitte beach­ten:

  • Ab 01.01.2025 dürfen keine finan­zi­el­len Anreize mehr für die Instal­la­tion von rein fossil betrie­be­nen Heiz­kes­seln gewährt werden.
  • Förder­fä­hig blei­ben Heiz­sys­teme mit 100 % erneu­er­ba­rer Ener­gie (z. B. Wärme­pumpe) sowie hybride Systeme, die mindes­tens 65 % erneu­er­bare Ener­gie nutzen (z. B. Kessel + Solarthermie/​Wärmepumpe).
  • Bis zur natio­na­len Umset­zung gilt die aktu­elle Zusam­men­fas­sung des DOSB.
  • Bitte leitet die Info gerne an eure Vereine/​Kommunen weiter, falls dort aktu­ell Maßnah­men geplant sind.

Zum Info­blatt des DOSB

Kontakt

Was ergibt 3*3?

Bitte beantworten Sie die Frage, um fortzufahren.