VEREINSEIGENE SCHWIMMBÄDER, EISBAHNEN UND CO. MÜSSEN NICHT WEGEN GESTIEGENER ENERGIEKOSTEN SCHLIESSEN. DIE ANTRAGSFRIST FÜR DEN ENERGIEHÄRTEFALLFONDS ZUR FÖRDERUNG ENERGIEINTENSIVER SPORTSTÄTTEN LÄUFT BIS 20. OKTOBER 2023.
Alle Details zum Antragsverfahren, inkl. FAQ, finden Sie hier.