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Ener­gie­här­te­fall­fonds – Antrag bis 20.10.23 stellen

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VEREINS­EI­GENE SCHWIMM­BÄ­DER, EISBAH­NEN UND CO. MÜSSEN NICHT WEGEN GESTIE­GE­NER ENER­GIE­KOS­TEN SCHLIE­SSEN. DIE ANTRAGS­FRIST FÜR DEN ENER­GIE­HÄR­TE­FALL­FONDS ZUR FÖRDE­RUNG ENER­GIE­IN­TEN­SI­VER SPORT­STÄT­TEN LÄUFT BIS 20. OKTO­BER 2023.

Alle Details zum Antrags­ver­fah­ren, inkl. FAQ, finden Sie hier. 

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