Barrierefrei in die Zukunft
Barrierefrei in die Zukunft
Das Barrierfreiheitsstärkungsgesetz gilt ab dem 28.06.2025
Auf dieser Seite werden hilfreiche Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt
Was ist das BFSG?
Alle Organisationen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen bis 28.06.2025 ihre Webseiten und digitalen Applikationen barrierefrei gestalten. Damit soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen gewährleistet werden. Zur barrierefreien Gestaltung müssen die Webseiten technisch, inhaltlich und optisch angepasst bzw. optimiert werden. Zum Beispiel müssen Texte gut lesbar und Bilder mit einer Beschreibung versehen sein, damit auch Menschen, die auf Hilfsgeräte angewiesen sind, alles verstehen können. Detailinformationen bieten die s.g. WCAGs. Eine Nicht-Umsetzung kann zu Abmahnungen und Geldstrafen führen.
Welche Vereine sind betroffen und welche ausgenommen?
Vereine, die eine eigene Webseite oder App betreiben, auf der sie Informationen, wie bspw. Anmeldungen, Veranstaltungs-hinweise oder Trainingspläne online stellen, sind betroffen.
Befreit von der Umsetzung sind Vereine, die
- weniger als 10 Personen beschäftigen (freie Mitarbeiter fallen nicht darunter)
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio.€ erzielen oder eine Jahresbilanz von höchstens 2 Mio.€ aufweisen
Was sind die nächsten Schritte?
Um rechtzeitig eine für Ihren Verein passende Lösung zu finden, empfehlen wir, zeitnah auf Ihren Webseiten-Provider zuzugehen. Nicht-barrierefreie Webseiten können ab Juli 2025 mit Bußgeldern belegt werden.