Barrie­re­frei in die Zukunft

Das Barrier­frei­heits­stär­kungs­ge­setz gilt ab dem 28.06.2025

Auf dieser Seite werden hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen und Ansprech­part­ner rund um das Thema Barrie­re­frei­heit zur Verfü­gung gestellt

Was ist das BFSG?

Alle Orga­ni­sa­tio­nen, die Produkte und Dienst­leis­tun­gen anbie­ten, müssen bis 28.06.2025 ihre Websei­ten und digi­ta­len Appli­ka­tio­nen barrie­re­frei gestal­ten. Damit soll die Teil­habe von Menschen mit Behin­de­run­gen, Einschrän­kun­gen und älte­ren Menschen gewähr­leis­tet werden. Zur barrie­re­freien Gestal­tung müssen die Websei­ten tech­nisch, inhalt­lich und optisch ange­passt bzw. opti­miert werden. Zum Beispiel müssen Texte gut lesbar und Bilder mit einer Beschrei­bung verse­hen sein, damit auch Menschen, die auf Hilfs­ge­räte ange­wie­sen sind, alles verste­hen können. Detail­in­for­ma­tio­nen bieten die s.g. WCAGs. Eine Nicht-Umset­zung kann zu Abmah­nun­gen und Geld­stra­fen führen.

Welche Vereine sind betrof­fen und welche ausgenommen?

Vereine, die eine eigene Webseite oder App betrei­ben, auf der sie Infor­ma­tio­nen, wie bspw. Anmel­dun­gen, Veran­stal­tungs-hinweise oder Trai­nings­pläne online stel­len, sind betroffen.

Befreit von der Umset­zung sind Vereine, die

  • weni­ger als 10 Perso­nen beschäf­ti­gen (freie Mitar­bei­ter fallen nicht darunter)
  • entwe­der einen Jahres­um­satz von höchs­tens 2 Mio.€ erzie­len oder eine Jahres­bi­lanz von höchs­tens 2 Mio.€ aufweisen

Was sind die nächs­ten Schritte?

Um recht­zei­tig eine für Ihren Verein passende Lösung zu finden, empfeh­len wir, zeit­nah auf Ihren Websei­ten-Provi­der zuzu­ge­hen. Nicht-barrie­re­freie Websei­ten können ab Juli 2025 mit Bußgel­dern belegt werden.

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