Erstmals schafft der Bund mit einem Sportfördergesetz die Grundlage für eine moderne, verlässliche und zukunftsorientierte Spitzensportförderung
Talente fördern, Nachwuchsleistungssport und Spitzensport stärken sowie Deutschland international wieder wettbewerbsfähiger machen – dieses Ziel verfolgt das neue Sportfördergesetz des Bundes. Für den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. (BLSV) ist die geplante Reform eine richtungsweisende Weichenstellung für den Nachwuchsleistungssport und Spitzensport in Bayern und ganz Deutschland.
Kern der Reform ist die Gründung einer neuen Spitzensport-Agentur, die künftig die Förderung bündeln, Entscheidungswege vereinfachen und Förderverfahren deutlich beschleunigen soll. Gleichzeitig sollen die Sportverbände von bürokratischen Aufgaben entlastet werden, damit wieder stärker der Sport selbst, die Förderung von Talenten und die Entwicklung internationaler Spitzenleistungen im Mittelpunkt stehen.
Für den BLSV ist das Sportfördergesetz weit mehr als ein neues Bundesgesetz. Es schafft die Grundlage dafür, Talente noch gezielter zu fördern, Athletinnen und Athleten bestmöglich auf ihrem Weg zu begleiten und den organisierten Sport insgesamt zukunftsfähig aufzustellen. Denn erfolgreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sind weit mehr als Medaillengewinner. Sie sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche, begeistern Menschen für Bewegung und motivieren junge Talente, ihren Weg im Sportverein zu beginnen. Der BLSV verbindet die jetzt erreichte Einigung ausdrücklich mit einem Dank an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder sowie an den sportpolitischen Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer. Beide haben sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass zentrale Anliegen des organisierten Sports im parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung gefunden haben.
Wichtige Verbesserungen für den organisierten Sport
Ein wesentlicher Erfolg ist die Stärkung der Stimme des Sports im Stiftungsrat der künftigen Spitzensport-Agentur. Hier werden nunmehr vier der zehn Sitze vom organisierten Sport besetzt. Mit einem zusätzlichen Sitz für die Athletinnen- und Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) wird eine zentrale Forderung des Sports aufgegriffen und die Vertretung des organisierten Sports gegenüber der Politik deutlich gestärkt.
Mit der gesetzlichen Verankerung des Zentrums für Safe Sport sowie der ab 2029 geltenden Verknüpfung der Förderung mit der Umsetzung des Safe Sport Codes werden zudem wichtige Voraussetzungen für ein sicheres und verantwortungsvolles Sportumfeld geschaffen.
Weitere wichtige Anliegen des organisierten Sports blieben jedoch unberücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die ausdrückliche gesetzliche Verankerung der Finanzierungsverantwortung des Bundes, die für eine verlässliche und langfristige Planungssicherheit im Spitzensport gesorgt hätte. Auch beim Bürokratieabbau blieb das Gesetz hinter den eigenen politischen Ansprüchen zurück. Dabei hatte sich die Koalition ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die Spitzensportförderung effizienter, flexibler und weniger bürokratisch auszugestalten. So wurde beispielsweise die Chance verpasst, eine Festbetragsfinanzierung als Regelfall zu etablieren und damit das Fördersystem spürbar zu vereinfachen.
Jörg Ammon: „Wir investieren in die Zukunft unseres Sports“
„Mit dem Sportfördergesetz bietet sich die Chance, den deutschen und bayerischen Nachwuchsleistungssport sowie den Spitzensport nachhaltig zu stärken“, erklärt BLSV-Präsident Jörg Ammon. „Unsere Athletinnen und Athleten sind Vorbilder für Millionen junger Menschen. Deshalb investieren wir mit diesem Gesetz nicht nur in Medaillen, sondern in die Zukunft des Sports und unserer Gesellschaft. Gerade Bayern gehört seit Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Sportstandorten Deutschlands. Deshalb hat dieses Gesetz gerade für den bayerischen Sport eine besondere Bedeutung.“
Prof. Dr. Susanne Burger: „Jetzt müssen wir die Chancen konsequent nutzen“
„Das Sportfördergesetz eröffnet die Chance, die Spitzensportförderung in Deutschland grundlegend zu modernisieren“, sagt Prof. Dr. Susanne Burger, Vorsitzende der BLSV-Geschäftsführung. „Die neue Spitzensport-Agentur kann Förderentscheidungen bündeln, Verfahren vereinfachen und die Sportverbände spürbar entlasten. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Expertise des organisierten Sports künftig deutlich stärker in die Entscheidungen eingebunden wird. Bayern hat mit seiner partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staat und organisiertem Sport bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Dieses erfolgreiche Miteinander kann auch auf Bundesebene wichtige Impulse für eine moderne und leistungsfähige Spitzensportförderung geben.“
Mit dem Sportfördergesetz ist nun der politische Rahmen geschaffen. Aus Sicht des BLSV kommt es jetzt darauf an, die Reform zügig umzusetzen und gemeinsam mit den Kompetenzträgern des organisierten Sports mit Leben zu füllen. Nur wenn Politik und Sport weiterhin partnerschaftlich zusammenarbeiten, kann es gelingen, den deutschen und bayerischen Nachwuchsleistungssport sowie den Spitzensport nachhaltig zu stärken und international wieder an die Spitze zu führen.