Mittelfranken
Ansbach Erlangen-Höchstadt Fürth Stadt und Land Neustadt-Aisch Nürnberg Nürnberger Land Roth/Schwabach Weißenburg/Gunzenhausen

Baye­ri­sches Sport­ge­setz: Mehr Bewe­gung und Inte­gra­tion & Inklusion

Am 29. Juli 2025 hat der baye­ri­sche Minis­ter­rat auf Vorschlag von Innen‑ und Sport­mi­nis­ter Joachim Herr­mann den Gesetz­ent­wurf für ein Baye­ri­sches Sport­ge­setz gebil­ligt. Zum ersten Mal sollen im Frei­staat die Struk­tu­ren und Akti­vi­tä­ten rund um den Sport recht­lich gebün­delt und zentrale Grund­sätze der Förde­rung verbind­lich fest­ge­schrie­ben werden.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzep­tie­ren Sie die Daten­schutz­er­klä­rung von YouTube.
Mehr erfah­ren

Video laden

Ziele des Gesetzes

1. Förde­rung von Bewe­gung und Gesundheit

Das Sport­ge­setz strebt eine nach­hal­tige Veran­ke­rung von körper­li­cher Akti­vi­tät im Alltag an. Ziel ist, der Bewe­gungs­ar­mut in der Gesell­schaft entge­gen­zu­wir­ken und gesund­heit­li­che Vorteile für alle Bevöl­ke­rungs­grup­pen zu schaffen.

2. Förde­rung von Brei­ten­sport und Nachwuchsleistungssport

Brei­ten­sport: Durch gezielte Förde­rung sollen möglichst viele Bürger*innen Zugang zu Sport­an­ge­bo­ten erhal­ten – zur Stei­ge­rung von Vita­li­tät, Fitness und Lebensqualität.

Leis­tungs- und Nach­wuchs­sport: Schu­len, Vereine und Kinder- sowie Jugend­hilfe soll eine bessere Zusam­men­ar­beit ermög­licht werden, um lang­fris­tig und verant­wor­tungs­be­wusst sport­li­che Talente zu entwickeln.

3. Stär­kung von Inklu­sion und Integration

Sport­ver­eine vor Ort sollen als zentrale Akteure für gesell­schaft­li­che Teil­habe und Inte­gra­tion aner­kannt werden. Geplant sind nied­rig­schwel­lige Ange­bote, die spezi­ell Menschen mit unter­schied­lichs­ten Hinter­grün­den erreichen.

4. Würdi­gung des Ehrenamts

Die unver­zicht­bare Leis­tung der ehren­amt­lich Enga­gier­ten im Sport wird expli­zit aner­kannt. Das Gesetz sieht vor, Menschen früh­zei­tig für frei­wil­li­ges Enga­ge­ment im Sport zu gewin­nen und entspre­chende Anreize zu schaffen.

5. Infra­struk­tur und Sportstätten

Ebenso sollen Sport­an­la­gen, Bewe­gungs­räume und deren bedarfs­ge­rech­ter Ausbau als essen­zi­elle Grund­lage für regel­mä­ßige Bewe­gung gesetz­lich veran­kert werden.

Verbin­dung zu laufen­den Bildungsmaßnahmen

Die Geset­zes­in­itia­tive knüpft eng an Ände­run­gen im Schul­be­reich an:

Ab dem Schul­jahr 2025/26 wird an allen staat­li­chen Grund­schu­len täglich eine halbe Stunde Bewe­gung inte­griert – z. B. Joggen, Sport-AGs, oder Spiele – häufig im Rahmen der Ganztagsbetreuung.

Das Modell „Sport-nach‑1“, in dem Schu­len und Vereine zusam­men­ar­bei­ten und Sport‑AGs nach­mit­tags anbie­ten, wird weiter ausge­baut: Über 3.300 Koope­ra­tio­nen in über 80 Sport­ar­ten sind bereits etabliert.

Die neue Bewe­gungs­in­itia­tive „LeBe!“ („Lerne durch Bewe­gung“) verknüpft Lehr­plan­in­halte mit bewe­gungs­ori­en­tier­ten Lern­pha­sen, um kogni­tive und körper­li­che Entwick­lung zu fördern.

Diese schu­li­schen Maßnah­men bekom­men im neuen Sport­ge­setz einen recht­li­chen Rahmen – etwa durch die Koope­ra­tion von Schu­len mit Sportverbänden.

Perspek­ti­ven und Herausforderungen

Verab­schie­dung im Land­tag: Der Geset­zes­ent­wurf wurde im Juli vom Kabi­nett gebil­ligt und befin­det sich jetzt im parla­men­ta­ri­schen Verfah­ren mit Verbän­de­be­tei­li­gung – eine endgül­tige Geset­zes­ver­ab­schie­dung wird voraus­sicht­lich unge­fähr Ende 2025 oder Anfang 2026 erfolgen.

Ressour­cen­fra­gen: Die Umset­zung erfor­dert ausrei­chend quali­fi­zier­tes Perso­nal, moderne Sport­in­fra­struk­tur und effek­tive Koope­ra­tion zwischen Staat, Gemein­den und Verei­nen – eine Heraus­for­de­rung, die sich bereits in der Debatte um Tages­be­we­gungs­pflicht an Schu­len zeigt (Lehr­kräf­te­man­gel, Hallen­zu­gang etc.). Nur gemein­sam schaf­fen wir das!

Fazit

Das Baye­ri­sche Sport­ge­setz 2025 ist ein ambi­tio­nier­ter Geset­zes­ent­wurf, mit dem Bayern erst­mals syste­ma­tisch Bewe­gung, Sport­för­de­rung, Inte­gra­tion und Ehren­amt in einem verbind­li­chen Rahmen zusam­men­führt. Ob die formu­lier­ten Ziele – von der tägli­chen Bewe­gungs­stunde in der Grund­schule bis hin zu nach­hal­ti­ger Nach­wuchs­ar­beit und Inte­gra­tion durch Sport — einge­löst werden, hängt nun von der parla­men­ta­ri­schen Bera­tung, der Finan­zie­rung und der opera­ti­ven Umset­zung vor Ort ab. 

Der Entwurf legt jedoch eine klare Rich­tung vor: Sport ist mehr als Frei­zeit – er ist Teil der öffent­li­chen Gesundheits‑, Bildungs‑ und Integrationspolitik.

Wir brin­gen uns aktiv ein und freuen uns auf die Umset­zung mit Euch!

#lebeD­ei­nen­Sport

Kontakt

Was ergibt 20:2?

Bitte beantworten Sie die Frage, um fortzufahren.