Am 29. Juli 2025 hat der bayerische Ministerrat auf Vorschlag von Innen‑ und Sportminister Joachim Herrmann den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Sportgesetz gebilligt. Zum ersten Mal sollen im Freistaat die Strukturen und Aktivitäten rund um den Sport rechtlich gebündelt und zentrale Grundsätze der Förderung verbindlich festgeschrieben werden.
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Ziele des Gesetzes
1. Förderung von Bewegung und Gesundheit
Das Sportgesetz strebt eine nachhaltige Verankerung von körperlicher Aktivität im Alltag an. Ziel ist, der Bewegungsarmut in der Gesellschaft entgegenzuwirken und gesundheitliche Vorteile für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen.
2. Förderung von Breitensport und Nachwuchsleistungssport
Breitensport: Durch gezielte Förderung sollen möglichst viele Bürger*innen Zugang zu Sportangeboten erhalten – zur Steigerung von Vitalität, Fitness und Lebensqualität.
Leistungs- und Nachwuchssport: Schulen, Vereine und Kinder- sowie Jugendhilfe soll eine bessere Zusammenarbeit ermöglicht werden, um langfristig und verantwortungsbewusst sportliche Talente zu entwickeln.
3. Stärkung von Inklusion und Integration
Sportvereine vor Ort sollen als zentrale Akteure für gesellschaftliche Teilhabe und Integration anerkannt werden. Geplant sind niedrigschwellige Angebote, die speziell Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen erreichen.
4. Würdigung des Ehrenamts
Die unverzichtbare Leistung der ehrenamtlich Engagierten im Sport wird explizit anerkannt. Das Gesetz sieht vor, Menschen frühzeitig für freiwilliges Engagement im Sport zu gewinnen und entsprechende Anreize zu schaffen.
5. Infrastruktur und Sportstätten
Ebenso sollen Sportanlagen, Bewegungsräume und deren bedarfsgerechter Ausbau als essenzielle Grundlage für regelmäßige Bewegung gesetzlich verankert werden.
Verbindung zu laufenden Bildungsmaßnahmen
Die Gesetzesinitiative knüpft eng an Änderungen im Schulbereich an:
Ab dem Schuljahr 2025/26 wird an allen staatlichen Grundschulen täglich eine halbe Stunde Bewegung integriert – z. B. Joggen, Sport-AGs, oder Spiele – häufig im Rahmen der Ganztagsbetreuung.
Das Modell „Sport-nach‑1“, in dem Schulen und Vereine zusammenarbeiten und Sport‑AGs nachmittags anbieten, wird weiter ausgebaut: Über 3.300 Kooperationen in über 80 Sportarten sind bereits etabliert.
Die neue Bewegungsinitiative „LeBe!“ („Lerne durch Bewegung“) verknüpft Lehrplaninhalte mit bewegungsorientierten Lernphasen, um kognitive und körperliche Entwicklung zu fördern.
Diese schulischen Maßnahmen bekommen im neuen Sportgesetz einen rechtlichen Rahmen – etwa durch die Kooperation von Schulen mit Sportverbänden.
Perspektiven und Herausforderungen
Verabschiedung im Landtag: Der Gesetzesentwurf wurde im Juli vom Kabinett gebilligt und befindet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren mit Verbändebeteiligung – eine endgültige Gesetzesverabschiedung wird voraussichtlich ungefähr Ende 2025 oder Anfang 2026 erfolgen.
Ressourcenfragen: Die Umsetzung erfordert ausreichend qualifiziertes Personal, moderne Sportinfrastruktur und effektive Kooperation zwischen Staat, Gemeinden und Vereinen – eine Herausforderung, die sich bereits in der Debatte um Tagesbewegungspflicht an Schulen zeigt (Lehrkräftemangel, Hallenzugang etc.). Nur gemeinsam schaffen wir das!
Fazit
Das Bayerische Sportgesetz 2025 ist ein ambitionierter Gesetzesentwurf, mit dem Bayern erstmals systematisch Bewegung, Sportförderung, Integration und Ehrenamt in einem verbindlichen Rahmen zusammenführt. Ob die formulierten Ziele – von der täglichen Bewegungsstunde in der Grundschule bis hin zu nachhaltiger Nachwuchsarbeit und Integration durch Sport — eingelöst werden, hängt nun von der parlamentarischen Beratung, der Finanzierung und der operativen Umsetzung vor Ort ab.
Der Entwurf legt jedoch eine klare Richtung vor: Sport ist mehr als Freizeit – er ist Teil der öffentlichen Gesundheits‑, Bildungs‑ und Integrationspolitik.
Wir bringen uns aktiv ein und freuen uns auf die Umsetzung mit Euch!
#lebeDeinenSport